Die Veranlagung der Wasserfahrzeugsteuer erfolgt nach dem Gesetz über die Wasserfahrzeugsteuer (sGS 714.2).
Die Grundtaxe beträgt Fr. 50.- für steuerpflichtige Schiffe. Pro Kilowatt Motorenleistung wird ein Zuschlag von Fr. 6.- und über 15 m2 Segelfläche ein Zuschlag von Fr. 3.- pro m2 berechnet. Bei Lastschiffen erfolgt die Bemessung nach der Nutzlast.
Die Steuer ist jeweils für ein Kalenderjahr zu entrichten. Bei Annullation, Deponierung oder Halterwechsel unter dem Jahr wird die Steuer nicht pro rata abgerechnet.
Die Jahressteuer wird auf die Hälfte herabgesetzt, wenn die Zulassung nach dem 1. August erfolgt.
Wird der Standort eines Wasserfahrzeuges während der Steuerperiode in einen anderen Kanton verlegt, so werden die für den Rest der Steuerperiode bereits erhobenen Steuern zurückerstattet.
Bei Wechsel des Halters innerhalb des Kantons St.Gallen wird die bereits bezahlte Steuer dem neuen Halter angerechnet. Der bisherige Halter erhält keine Rückerstattung.
Wechselt ein Halter unter dem Jahr sein Schiff gegen ein neues Schiff aus, kann die bereits bezahlte Steuer nicht auf das neue Schiff übertragen werden.
- Bei Ausserverkehrssetzung eines Wasserfahrzeuges bis spätestens 31. März entfällt die laufende Jahressteuer, wenn Schiffsausweis und Kontrollschilder beim Schifffahrtsamt Rorschach innerhalb dieser Frist eingegangen sind.
- Die Hälfte der Jahressteuer wird zurückerstattet, wenn Schiffsausweis und Kontrollschilder vor dem 1. August zurückgegeben und das Wasserfahrzeug ausser Betrieb gesetzt wird.
- Die Jahressteuer wird auf die Hälfte herabgesetzt, wenn die Zulassung nach dem 1. August erfolgt.
Die Gebühren werden nach dem Gebührentarif in Rechnung gestellt.
Noch offene Fragen?
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Schifffahrt
Kornhaus
Postfach
9401 Rorschach
Schalteröffnungszeiten
Schifffahrtsamt Rorschach
Montag bis Freitag
08:00 - 11:30 Uhr
13:30 - 17:00 Uhr
Theorieprüfungszeiten
Rorschach
Montag und Mittwoch
15:30 - 17:00 Uhr