Schiffe, die auf oder über einer Wasserfläche stationiert oder auf einem öffentlichen Gewässer eingesetzt werden, benötigen einen Schiffsausweis. Sie sind mit den von der zuständigen Behörde (Standortkanton) zugeteilten Kennzeichen zu versehen.
Ausnahmen
Von der Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind:
- Schiffe eidgenössisch konzessionierter Schifffahrtsunternehmen
- Schiffe kürzer als 2.50 m
- Strandboote, Badegeräte und dergleichen
- Paddelboote wie Kanus, Kajaks, Kanadier, Faltboote, SUP (Standup) und dergleichen
- Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter
- Schlauchboote bis maximal 4 m Länge ohne festen Boden, ohne festen Heckspiegel und ohne Antrieb
Noch offene Fragen?
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Schifffahrtsamt
Kornhaus
Postfach
9401 Rorschach
Schalteröffnungszeiten
Schifffahrtsamt Rorschach
Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
(geschlossen vom 23.12.2023 bis 07.01.2024)
Theorieprüfungszeiten
Rorschach
Montag und Mittwoch
14.30 - 16.30 Uhr *
* ab 1. Juli 2023: 13.00 - 14.30 Uhr
(keine Theorieprüfungen vom 23.12.2023 bis 07.01.2024)