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Schiffe, die auf oder über einer Wasserfläche stationiert oder auf einem öffentlichen Gewässer eingesetzt werden, benötigen einen Schiffsausweis. Sie sind mit den von der zuständigen Behörde (Standortkanton) zugeteilten Kennzeichen zu versehen.

Ausnahmen

Von der Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind:

  • Schiffe eidgenössisch konzessionierter Schifffahrtsunternehmen
  • Schiffe kürzer als 2.50 m
  • Strandboote, Badegeräte und dergleichen
  • Paddelboote wie Kanus, Kajaks, Kanadier, Faltboote, SUP (Standup) und dergleichen
  • Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter
  • Schlauchboote bis maximal 4 m Länge ohne festen Boden, ohne festen Heckspiegel und ohne Antrieb

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Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

Schifffahrtsamt

Kornhaus
Postfach
9401 Rorschach


Für Medienanfragen wenden Sie sich bitte an medienanfragen.stva@sg.ch

Schalteröffnungszeiten
Schifffahrtsamt Rorschach

Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Vom 21. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 bleibt das Schifffahrtsamt in Rorschach geschlossen.

Theorieprüfungszeiten
Rorschach

Montag und Mittwoch
13.00 - 14.30 Uhr


Vom 21. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 können beim Schifffahrtsamt in Rorschach keine Theorieprüfungen absolviert werden!