Logo Kanton St.Gallen

Schiffe, die auf oder über einer Wasserfläche stationiert oder auf einem öffentlichen Gewässer eingesetzt werden, benötigen einen Schiffsausweis. Sie sind mit den von der zuständigen Behörde (Standortkanton) zugeteilten Kennzeichen zu versehen.

Ausnahmen

Von der Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind:

  • Schiffe eidgenössisch konzessionierter Schifffahrtsunternehmen
  • Schiffe kürzer als 2.50 m
  • Strandboote, Badegeräte und dergleichen
  • Paddelboote wie Kanus, Kajaks, Kanadier, Faltboote, SUP (Standup) und dergleichen
  • Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter
  • Schlauchboote bis maximal 4 m Länge ohne festen Boden, ohne festen Heckspiegel und ohne Antrieb

Noch offene Fragen?

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

Schifffahrtsamt

Kornhaus
Postfach
9401 Rorschach

Schalteröffnungszeiten
Schifffahrtsamt Rorschach

Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

(geschlossen am 14.12.2023 (Nachmittag) und vom 23.12.2023 bis 07.01.2024)

Theorieprüfungszeiten
Rorschach

Montag und Mittwoch
13.00 - 14.30 Uhr


(keine Theorieprüfungen vom 23.12.2023 bis 07.01.2024)