Schiffe, die auf oder über einer Wasserfläche stationiert oder auf einem öffentlichen Gewässer eingesetzt werden, benötigen einen Schiffsausweis. Sie sind mit den von der zuständigen Behörde (Standortkanton) zugeteilten Kennzeichen zu versehen.
Ausnahmen
Von der Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind:
- Schiffe eidgenössisch konzessionierter Schifffahrtsunternehmen
 - Schiffe kürzer als 2.50 m
 - Strandboote, Badegeräte und dergleichen
 - Paddelboote wie Kanus, Kajaks, Kanadier, Faltboote, SUP (Standup) und dergleichen
 - Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter
 - Schlauchboote bis maximal 4 m Länge ohne festen Boden, ohne festen Heckspiegel und ohne Antrieb
 
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Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Schifffahrtsamt
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						Postfach
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Schalteröffnungszeiten
Schifffahrtsamt Rorschach
Montag bis Freitag 
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
Vom 20. Dezember 2025 bis 4. Januar 2026 bleibt das Schifffahrtsamt in Rorschach geschlossen.
Theorieprüfungszeiten
Rorschach
Montag und Mittwoch 
13.00 - 14.30 Uhr
Vom 20. Dezember 2025 bis 4. Januar 2026 können beim Schifffahrtsamt in Rorschach keine Theorieprüfungen absolviert werden!
