Zugelassene Schiffe sind in regelmässigen Intervallen auf ihre Betriebssicherheit zu prüfen.
Die Intervalle für die technische Schiffskontrolle betragen

- 6 Jahre bei Schiffen ohne Maschinenantrieb
- 3 Jahre bei Schiffen mit Maschinenantrieb sowie bei Rafts und Güterschiffen
- 2 Jahre bei Mietschiffen
Prüfungstermin
Das Aufgebot zur technischen Kontrolle mit Datum, Zeit- und Prüfortangabe erhalten Sie in der Regel einen Monat im Voraus. Das Schiff kann auch durch eine Drittperson oder die Werft vorgeführt werden.
Für die Zuteilung des Vorführhafens ist der Liegeplatz beziehungsweise Standort des Schiffes massgebend. Bitte melden Sie uns deshalb einen allfälligen Liegeplatz- oder Standortwechsel so rasch wie möglich.
Terminverschiebungen
Den Prüfungstermin können Sie nur einmal und nur innerhalb des laufenden Jahres verschieben. Eine Terminverschiebung ist uns spätestens 5 Arbeitstage vor dem Termin mitzuteilen. Bei verspäteter Verschiebung wird automatisch eine Ausbleibegebühr in Rechnung gestellt.
Terminverschiebungen nehmen wir ausschliesslich in folgender Form an:
- Per Mail an schiff.dispo@sg.ch
- Telefonisch von Montag bis Freitag von 09.00-11.30 Uhr unter der Telefonnummer +41 58 229 92 33.
Vorbereitung
Zur Vorbereitung Ihres Schiffes auf die Schiffsprüfung beachten Sie bitte die Hinweise auf Ihrem Aufgebot. Wir empfehlen Ihnen, vor dem Schiffprüfungstermin frühzeitig zu kontrollieren, ob ihr Schiff fahrbereit ist und alle benötigten Dokumente und Sicherheitsnachweise vorhanden sind sowie ob diese nachgeführt und gültig sind.
Abgasnachuntersuchung und -wartung
Die Abgasvorschriften verlangen eine Wartung für alle Motoren.
Nach erfolgter Abgasnachuntersuchung bestätigt der Fachbetrieb auf der Vorderseite des Abgaswartungsdokumentes mit Unterschrift und Firmenstempel die Ausführung der obligatorischen Wartung. Abgaswartungen dürfen nur von einem autorisierten Betrieb durchgeführt werden.
Das Verzeichnis aller autorisierten Betriebe finden Sie auf der website der vks (Vereinigung Kantonaler Schifffahrtsämter).
Gültigkeit Abgaswartung und Prüfberichte
- Abgaswartung:
3 Jahre bei Schiffen für den privaten Gebrauch,
1 Jahr bei Fahrgastschiffen und bei Schiffen für den gewerbsmässigen Personentransport bis zu 12 Fahrgästen Miet- und Güterschiffen
- Gasanlagen: 3 Jahre
- Elektro: bei fest installierter 230 V-Anlage 10 Jahre
- Feuerlöscher: 3 Jahre oder nach Herstellerangabe
- Rettungsmittel: nach Herstellerangabe
Gebühren
Neuabnahme, periodische Prüfung, Nachprüfung von immatrikulierten Wasserfahrzeugen (Motor- , Segel-, Fahrgast- und Güterschiffen, Ruderbooten, Pedalos usw.) und Nachkontrollen nach Zeitaufwand, je volle oder angebrochene Viertelstunde Fr. 35.--.
Schiffsprüfungen in der Werft oder an Land, je volle oder angebrochene Viertelstunde Fr. 35.--, wenigstens jedoch Fr. 140.--.
Bei Nichterscheinen oder Abmeldung später als fünf Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor dem Prüfungstag ist eine Ausbleibegebühr zu entrichten. Sie beträgt Fr. 70.-- bis Fr. 140.--.
Noch offene Fragen?
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Schifffahrt
Kornhaus
Postfach
9401 Rorschach
Schalteröffnungszeiten
Schifffahrtsamt Rorschach
Montag bis Freitag
08:00 - 11:30 Uhr
13:30 - 17:00 Uhr
(Geschlossen vom 20.12.2021 - 31.12.2021)
Theorieprüfungszeiten
Rorschach
Montag und Mittwoch
15:00 - 16:30 Uhr
(Keine Theorieprüfungen vom 20.12.2021 - 31.12.2021)