Bitte vergewissern Sie sich als Schiffsführerin oder Schiffsführer sowie als Wassersportlerin oder Wassersportler, ob die Benützung eines Gewässers gefahrenlos möglich ist. Passen Sie die Fahrt den örtlichen Gegebenheiten an und treffen Sie alle Vorsichtsmassnahmen. Auf Grenzgewässern können spezielle Vorschriften gelten. Erkundigen Sie sich vor dem Befahren eines Gewässers oder dem Schwimmen über allfällige Besonderheiten und nehmen Sie Rücksicht auf alle anderen Seebenützenden. Der See gehört uns allen.
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Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
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9401 Rorschach
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Schifffahrtsamt Rorschach
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Vom 20. Dezember 2025 bis 4. Januar 2026 bleibt das Schifffahrtsamt in Rorschach geschlossen.
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Vom 20. Dezember 2025 bis 4. Januar 2026 können beim Schifffahrtsamt in Rorschach keine Theorieprüfungen absolviert werden!