Mit verschiedenen wirkungsvollen organisatorischen, technischen oder baulichen Massnahmen kann eine Gewässerverschmutzung im Betrieb verhindert werden.
In der letzten Zeit sind verschiedene Ereignisse bei Industrie und Gewerbebetrieben vorgefallen, die eine Gewässerverschmutzung verursacht haben. Im Grundsatz sind die Vorkehrungen für den Schutz der Gewässer im Rahmen der Sorgfaltspflicht durch die Betriebe eigenverantwortlich zu treffen. Die Ereignisse bewegen das Amt für Umwelt (AFU) als zuständige Behörde für den Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung bei Industrie- und Gewerbebetrieben dazu, die betrieblichen Sicherheitsmassnahmen für den Gewässerschutz bei Betrieben mit erhöhtem Gefährdungspotenzial eingehender zu prüfen. Dazu zählen beispielsweise Betriebe, die wassergefährdende Stoffe lagern oder solche in ihren Prozessen einsetzen.
Mit verschiedenen wirkungsvollen organisatorischen, technischen oder baulichen Massnahmen kann eine Gewässerverschmutzung infolge eines Ereignisses im Betrieb verhindert werden. Für die Überprüfung des Handlungsbedarfs ist eine konstruktive und lösungsorientierte Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen der Betriebe und der Behörde wichtig. In diesem Sinne steht Ihnen eine Checkliste (siehe Link) zur Klärung der gewässerschutzrelevanten Sicherheitsmassnahmen zur Verfügung.
Noch offene Fragen?
Öffnungszeiten
08.00 - 12.00
13.30 - 17.00
