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Für die konkrete, grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bodenseeraum ist auf der europäischen Ebene das Interreg Programm «Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein» ein für den Kanton St.Gallen wichtiges und wirkungsvolles Instrument. Das Programm fördert die Zusammenarbeit über die staatlichen Grenzen hinweg und vernetzt Akteure und Verwaltungen nachhaltig.

Mit dem Interreg-Programm «Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein» (ABH) besteht in der Bodenseeregion bereits seit 1991 ein wirkungsvolles Instrument zur Förderung der Zusammenarbeit über die Staatsgrenzen hinweg. Die verstärkte Kooperation mit den Nachbarn stellt in der heutigen, funktional verflochtenen Welt nicht nur für die Schweiz als Ganzes eine aussenpolitische Priorität dar, sondern ist gemäss dem kantonalen Raumkonzept insbesondere auch für den Grenzkanton St.Gallen von Bedeutung. Interreg trägt dazu massgeblich bei, indem es mit Hilfe von grenzüberschreitenden Projekten den Abbau von grenzbedingten Hindernissen, die Erschliessung von ungenutzten Potenzialen sowie die Erreichung von gemeinsamen Zielen unterstützt. 

Das Interreg-Programm ABH, an dem sich auf Schweizer Seite neben St.Gallen weitere acht Kantone beteiligen, befindet sich noch bis zum Jahr 2020 in seiner fünften Förderperiode. Während in den ersten Programmperioden der Aufbau der Zusammenarbeit, des gegenseitigen Verständnisses und der entsprechenden Netzwerke erfolgreich gefördert wurde, stehen heute je länger je mehr konkrete gemeinsame Ziele im Vordergrund, die erreicht werden sollen. Diese liegen aktuell in den folgenden drei Investitionsprioritäten: 

 

- Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung und Bildung;

- Umwelt, Energie und Verkehr;

- Verwaltungszusammenarbeit und bürgerschaftliches Engagement. 

 

Als Nichtmitglied der Europäischen Union beteiligt sich die Schweizer Seite an den Interreg-Programmen jeweils mit eigenen Fördermitteln. In der aktuellen Programmperiode stellt der Bund für das ABH-Programm im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) rund 9 Mio. Franken zur Verfügung. Diese Mittel können aufgrund des entsprechenden Bundesgesetzes jedoch nur für diejenigen Projekte eingesetzt werden, die zur Steigerung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Die beteiligten Kantone steuern ihrerseits Fördermittel in der Höhe von 6 Mio. Franken bei, so dass Schweizer Projektpartner insgesamt mit rund 15 Mio. Franken unterstützt werden können. 

Im schweizerischen Teil des Programms übernimmt die in der Staatskanzlei St.Gallen beim Sekretariat der ORK angesiedelte Interreg-Netzwerkstelle Ostschweiz die Umsetzung und die Koordinationsaufgaben gegenüber den beteiligten Kantonen, dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) sowie gegenüber den Partnern aus der EU. 

www.interreg.org

 

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