Informationen und Unterlagen zu den wichtigsten Aspekten des kantonalen Lohnsystems.
Referenzfunktion Lohnband
Jede Tätigkeit in der Staatsverwaltung (ohne Lehrpersonen) ist einer Referenzfunktion zugeordnet. Diese Zuordnung erfolgt aufgrund der Anforderungen (Aufgaben und Kompetenzen) der Stelle und ist somit nicht personenbezogen.
Die nach einheitlichen Kriterien beschriebene Referenzfunktion enthält die Lohnbandbreite für die Festlegung des Anfangslohns und für individuelle Lohnentwicklungen.
