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Die eQuellensteuer dient zum elektronischen Datenaustausch im Verfahren zwischen den Arbeitgebern und dem kantonalen Steueramt.

Im Kanton St.Gallen gibt es zwei Varianten:

  • Allgemeiner Zugang SG (gültig für Unternehmen ohne ELM-Quellensteuer zertifizierte Lohnbuchhaltung)
  • Zertifizierter Zugang CH (nur möglich mit zugelassener Lohnbuchhaltung des Lohnstandards-CH (ELM QST) nach schweizweit einheitlichem Standard. Weitere Informationen finden Sie bei Swissdec.