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Das Versicherungs- und Riskmanagement ist der interne Versicherer des Kantons und der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Dafür stellt das Versicherungs- und Riskmanagement ein umfassendes Versicherungspaket mit Schadenregulierungsexperten zur Verfügung.

Verhalten im Schadenfall

Melden Sie bitte den Schaden mittels Schadenanzeige dem Versicherungs- und Riskmanagement an. Die Mitarbeitenden werden den Sachverhalt prüfen und Ihnen bei bestehender Versicherungsdeckung eine Kostengutsprache zustellen. Sind grosse Schäden (Personen-, Sach- oder Vermögensschäden) zu verzeichnen, kontaktieren Sie unsere Mitarbeitenden bitte unverzüglich – auch telefonisch. Im Bereich der Spitalhaftpflichtschäden ist bereits ein detaillierter Meldeprozess installiert.

Wenn Schäden entstehen, ist eine professionelle Vorgehensweise gefragt:

  • Machen Sie Drittpersonen keine Zusagen über die Kostenübernahme.
  • Bei Motorfahrzeugkasko- oder Motorfahrzeughaftpflichtschäden füllen Sie das Europäische Unfallprotokoll (EUP) korrekt aus.
  • Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos.

Schaden anmelden

Wie geht es nach dem Schaden weiter?

Das Versicherungs- und Riskmanagement kann auf eine breite Palette von Schadenexperten (Motorfahrzeugexperten, Baufachleute, Juristen, Kunstsachverständige usw.) zurückgreifen. Sie prüfen den Sachverhalt und leiten die Schadenregulierung ein, damit der Schaden fachgerecht abgewickelt werden kann oder damit keine weiteren Folgeschäden entstehen können. 

Lassen Sie es aber nicht soweit kommen. Sollten Sie Schadenpotenzial im Vorfeld feststellen, kontaktieren Sie uns für eine Risikoberatung, wofür ebenfalls Experten einsetzen können.

Noch offene Fragen?

Christian Grünenfelder

Christian Grünenfelder

Leiter

Versicherungs- und Riskmanagement Kanton St.Gallen

Davidstrasse 37
9001 St. Gallen