Nachfolgend finden Sie Informationen zu bedeutenden Projekten, die vom Finanzdepartement geleitet werden und/oder zentrale Elemente des kantonalen Finanzhaushalts betreffen.
Die Regierung prüft gegenwärtig, wie effizient und effektiv die Verwaltungsprozesse sind und ob Optimierungspotenzial besteht. Der Kantonsrat hat diesen Auftrag im Rahmen des Haushaltsgleichgewichts 2022plus formuliert.
Bis Ende Mai 2023 werden in einer ersten Phase sechs Ämter analysiert, welche hauptsächlich «Massengeschäfte» abwickeln. Es sind dies das Amt für Wirtschaft und Arbeit, das Amt für Handelsregister und Notariate, das Steueramt, das Amt für Umwelt, die Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft.
Die BDO AG, ein externes Unternehmen, analysiert und beurteilt die Prozessabläufe und den Stand der Digitalisierung der erwähnten Ämter. Die Regierung beauftragte die BDO AG nach einer öffentlichen Ausschreibung mit diesem Mandat. Die Berichte werden bis Sommer 2023 der Regierung vorgelegt. Die Beratung in der Finanzkommission des Kantonsrates ist im August 2023 vorgesehen.
Das Vorgehen zur Abwicklung der Effizienzanalysen wurden in enger Abstimmung mit der Finanzkommission des Kantonsrates, der Generalsekretärekonferenz und der Regierung erarbeitet. Die Gesamtkoordination der Arbeiten obliegt dem Finanzdepartement.
Parallel zu den externen Analysen der erwähnten Ämter werden mittels interner Analyse auch die Querschnittsaufgaben in den Bereichen Personal, Finanzen, Informatik und Immobilien bezüglich Effizienz und Digitalisierungsstand untersucht. Auch diese Berichterstattung soll der Finanzkommission auf die Sitzung vom August 2023 vorgelegt werden.
Nach der Berichterstattung zur ersten Phase wird die Finanzkommission im Sommer 2023 entscheiden, ob eine zweite Phase mit weiteren Analysen ausgelöst werden soll. Für die externen Analysen der ersten Phase hat der Kantonsrat Mittel im Umfang von maximal 250'000 Franken gesprochen.
Die Regierung des Kantons St.Gallen hat am 28. September 2021 die Botschaft zum Projekt «Haushaltsgleichgewicht 2022plus» zusammen mit dem Budget 2022 zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Da die finanziellen Aussichten inzwischen positiver ausfallen, empfiehlt die Regierung dem Kantonsrat ein prioritäres Massnahmenset bis 2024 im Umfang von rund 75 Millionen Franken. Damit lässt sich das strukturelle Defizit im Kantonshaushalt beseitigen. Der Kantonsrat hat das Geschäft in der Novembersession 2021 beraten und verabschiedet.
Botschaft und Entwurf der Regierung vom 28. September 2021
Zur Konkretisierung einzelner Massnahmen auf Gesetzesebene hat die Regierung am 5. April 2022 die Sammelvorlage I verabschiedet, die vom Kantonsrat am 30. November 2022 gutgeheissen wurde.
Botschaft und Entwurf der Regierung vom 5. April 2022
Die zweite Sammelvorlage wurde von der Regierung am 18. Oktober 2022 verabschiedet und befindet sich gegenwärtig in parlamentarischer Beratung.
Die Regierung hat mit Beschluss vom 15. Oktober 2021 das bestehende Finanzleitbild überprüft und aktualisiert. Sie hat das Finanzleitbild 2021–2030 an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst und um neue Ziele ergänzt. Die neuen Ziele betreffen die Bilanz des Kantonshaushalts, die Investitionspolitik und das Finanzmanagement. Die Regierung legt das Finanzleitbild 2021–2030 sowie den Bericht dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme vor. Der zeitliche Horizont des überarbeiteten Finanzleitbildes beträgt zehn Jahre. Zielgruppen sind diejenigen Gremien, welche die kantonale Finanzpolitik wesentlich verantworten, also der Kantonsrat, die Finanzkommission, die Regierung sowie die Verwaltung. Die Umsetzung des Finanzleitbildes 2021–2030 soll auf vier Ebenen erfolgen: im Tagesgeschäft, im Rahmen der regelmässigen Finanzberichterstattungen, durch Berichte zu Rück- und Ausblicken sowie mittels spezifischer Auswertungen. Mit dem Grundlagenbericht zur finanziellen Entwicklung der Kantonsfinanzen soll alle vier Jahre ein Reporting beziehungsweise Controlling zur Zielerreichung erfolgen.
Gestützt auf die einmalige Lesung des Finanzleitbildes 2021-2030 im Kantonsrat in der Februarsession 2022 hat die Regierung gewisse Anpassungen vorgenommen und das Finanzleitbild definitiv verabschiedet (Version vom 15. Februar 2022).
Mit dem Postulat 43.19.17 «Vision SG 2030: vom Nehmer- zum Geberkanton» wurde die Regierung eingeladen, eine Auslegeordnung zu den Wirkungszusammenhängen des Bundesfinanzausgleichs vorzunehmen sowie geeignete Massnahmen und Projekte zur Stärkung des Ressourcenpotenzials des Kantons St.Gallen aufzuzeigen.
Mit dem Bericht vom 17. August 2021 ist die Regierung diesem Auftrag nachgekommen. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Kanton St.Gallen einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Beschäftigten im sekundären Sektor (Industrie und Gewerbe) aufweist. Dieser Sektor weist eine geringere Wertschöpfung aus als der tertiäre Sektor (Dienstleistungen). Zudem sind die durchschnittlichen Medianeinkommen im sekundären wie auch im tertiären Sektor in der Grossregion Ostschweiz unterdurchschnittlich. Diese beiden Faktoren haben einen bedeutenden Einfluss auf die Ressourcenstärke des Kantons St.Gallen. Im Jahr 2021 liegt der Ressourcenindex des Kantons St.Gallen bei 81,0 Punkten. Da dieser unter dem schweizerischen Durchschnitt von 100,0 Punkten liegt, ist der Kanton St.Gallen ressourcenschwach. Die beschriebene Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur des Kantons St.Gallen hat einen dämpfenden Einfluss auf die Entwicklung des Ressourcenindex im interkantonalen Vergleich. Die von der Postulantin definierte Zielsetzung, in der nächsten Dekade ein Geberkanton zu werden, wird nicht als realistisch beurteilt. Aus Sicht der Regierung muss das Ziel des Kantons St.Gallen hingegen sein, die Abhängigkeiten vom Bundesfinanzausgleich zu verringern und seine Ressourcenkraft zu steigern. Diese Zielsetzung strebt die Regierung mit dem teilrevidierten Finanzleitbild 2021–2030 mit dem langfristigen Ziel eines Ressourcenindex von 90,0 Punkten an.
Im Bericht schlägt die Regierung zur Stärkung der Ressourcenkraft folgendes prioritäre Massnahmenset vor: Kapitalisierung Innovationspark Ost, Tagesstrukturen Volksschule, Arbeitszonenbewirtschaftung und aktive Bodenpolitik sowie Senkung der Vermögenssteuern. Das von der Regierung skizzierte prioritäre Massnahmenset wurde vom Kantonsrat in der Februarsession 2022 im Grundsatz unterstützt. Ergänzend wurde die Regierung vom Kantonsrat eingeladen, weitere Massnahmen umzusetzen (Förderung Start-ups und Spin-offs, Erhöhung Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung, steuerliche Entlastung mittlere Einkommen, Erhöhung raumplanerischer Spielraum, Analyse Brain-Drain). Die erwähnten Massnahmen befinden sich in Bearbeitung.
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