Nachfolgend finden Sie Informationen zu bedeutenden Projekten, die vom Finanzdepartement geleitet werden und/oder zentrale Elemente des kantonalen Finanzhaushalts betreffen.
Der Kanton St.Gallen schreibt seit dem Jahr 2023 hohe Defizite und muss auf finanzielle Reserven zurückgreifen. Da auch die kommenden Jahre rote Zahlen zeigen, ist der Kantonshaushalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Vor diesem Hintergrund wurde das Entlastungspaket 2026 erarbeitet.
Die Regierung des Kantons St.Gallen hat am 23. September 2025 die Botschaft zum Entlastungspaket 2026 (EP 2026) zusammen mit dem Budget 2026 zuhanden des Kantonsrats verabschiedet.
Botschaft und Entwürfe der Regierung vom 23. September 2025 neues Fenster
Detaillierte Beschreibung der Entlastungsmassnahmen neues Fenster
Medienmitteilung: Regierung mit 87 Massnahmen für stabile Finanzen | sg.ch neues Fenster
Der Kantonsrat hat das EP 2026 in der Wintersession 2025 beraten und ein Entlastungsvolumen von insgesamt 180 Mio. Franken per 2028 beschlossen.
Durch Kantonsrat am 3. Dezember 2026 beschlossene Massnahmen neues Fenster
Die Regierung wurde beauftragt, mit dem Budget 2027 weitere Entlastungsmassnahmen im Umfang von 60 Mio. Franken mit Wirkung bis 2028 vorzulegen. In Zusammenarbeit mit den Gemeinden ist innerhalb von drei Jahren zudem eine umfassende Aufgaben- und Verzichtsplanung zu erarbeiten.
Ausgangslage
Die Grundlagen für den Aufbau, die Abläufe und die Systeme des heutigen Rechnungswesens wurden in den 1990er Jahren geschaffen. Das Staatsverwaltungsgesetz stammt aus dem Jahr 1994, die Finanzhaushaltsverordnung wurde 1996 erlassen, ebenfalls 1996 wurde SAP eingeführt. Seitdem wurden einige Weiterentwicklungen in verschiedenen Bereichen des kantonalen Rechnungswesens vorgenommen. Diese waren jedoch punktuell orientiert und nicht systematisch ausgerichtet.
Zielsetzungen
Im Finanzleitbild 2021–2030 wurden die Ziele für die Weiterentwicklung des kantonalen Rechnungswesens festgelegt. Diese zielen einerseits auf eine mittel- bis langfristige Verstärkung der Ausrichtung des kantonalen Rechnungswesens an den allgemeinen Rechnungslegungsstandard. Dabei sollen insbesondere die Abweichungen zum Harmonisierten Rechnungsmodell (HRM2) reduziert werden. Andererseits steht beim Finanzleitbild auch die kontinuierliche qualitative Weiterentwicklung des kantonalen Finanzmanagements im Fokus. Hier werden die Themenfelder effiziente Verwaltungs- und Finanzprozesse, kantonales Rechnungswesen, Finanzberichterstattung und Finanzhaushaltsrecht priorisiert betrachtet.
Vorgehen
Das Programm «Weiterentwicklung Rechnungswesen und Finanzmanagement» wurde in zwei Phasen gegliedert. Die Handlungsfelder umfassten thematisch verschiedene Schlüsselfragen, die in einer Initialisierungsphase beantwortet wurden.
Mit der Verabschiedung des Programmdurchführungsauftrags durch die Regierung am 17. Dezember 2024 wurde die Realisierungsphase gestartet. Die Regierung hat dabei fünf Projekte und ihre Stossrichtungen definiert:
- Projekt 1: Organisation und Prozesse
- Projekt 2: Technische Vorbereitungen
- Projekt 3: Neues Finanzhaushaltsgesetz
- Projekt 4: HRM2 und Neubau ERP
- Projekt 5: Planung und Analytics
Gemeinsame Erarbeitung
Je Projekt wird ein separater Projektauftrag mit entsprechenden Zielsetzungen formuliert. In den Projekten werden Teams in interdepartementaler Zusammensetzung zusammenarbeiten.
Programmorganisation
Die fünf Projektaufträge werden vom Programmausschuss verabschiedet. Das Programm wird durch den Programmausschuss unter der Führung von Regierungsrat Marc Mächler gesteuert. Die Programmleitung wird in der Realisierungsphase durch Niklaus Fuchs wahrgenommen.
Genehmigung des Sonderkredits durch Kantonsrat ist erfolgt
Am 3. Juni 2025 hat der Kantonsrat den Sonderkredit für das Programm «Weiterentwicklung Rechnungswesen und Finanzmanagement (WeReFi)» in der Höhe von 15 Millionen Franken genehmigt.
Sonderkredit Weiterentwicklung Rechnungswesen und Finanzmanagement (WeReFi) neues Fenster
Die Regierung hat prüft, wie effizient und effektiv die Verwaltungsprozesse sind und ob Optimierungspotenzial besteht. Der Kantonsrat hat diesen Auftrag im Rahmen des Haushaltsgleichgewichts 2022plus formuliert.
Mit der Budgetbotschaft 2024 und 2025 orientierte die Regierung den Kantonsrat über die Ergebnisse der Effizienzanalysen bei den Ämtern (Phasen I und II) und den Querschnittsaufgaben. Die Regierung hat das Beratungsunternehmen BDO mit der Analyse von zehn Ämtern (Phase I: Amt für Wirtschaft und Arbeit, Amt für Handelsregister und Notariate, Kantonales Steueramt, Amt für Umwelt, Kantonspolizei, Staatsanwaltschaft, Phase II: Amt für Beerufsbildung, Amt für Mittelschulen, Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt, Migrationsamt) beauftragt. Die Effizienz der kantonalen Aufgabenerfüllung wird durch die BDO als gut bis sehr gut beurteilt. Auch wird der Digitalisierungsstand der Ämter mehrheitlich positiv bewertet.
Bei den Querschnittsaufgaben ist eine interne Analyse erstellt worden. Aus Sicht der Regierung ist die Informatik am effizientesten aufgestellt. Im Personal- und Finanzbereich laufen derzeit Projektarbeiten zu den strategischen Vorhaben «HR-Geschäftsmodell» und «Weiterentwicklung Rechnungswesen und Finanzmanagement». Die Regierung möchte hier die Prozesse optimieren und in verschiedenen Bereichen Leistungen vermehrt zentralisieren. Damit will sie Doppelspurigkeiten reduzieren und die Effizienz und Qualität verbessern. Die neue Immobilienstrategie 2023 wurde jüngst überarbeitet. Die Regierung erhofft sich aus der Umsetzung ebenfalls Qualitätsverbesserungen und Effizienzsteigerungen.
Die Regierung legte dem Kantonsrat die Ergebnisse der Effizienzanalysen mit den Budgetbotschaften 2024 (33.23.03) und 2025 (33.24.03) vor. Die Berichte wurden der Finanzkommission im August 2023 und 2024 präsentiert. Die zusammenfassenden Berichte sind aufgeschaltet (Bericht Effizienzanalyse neues Fenster [Phase I], Bericht Effizienzanalyse neues Fenster [Phase II], Bericht Querschnittsaufgaben neues Fenster).
Die Regierung des Kantons St.Gallen hat am 28. September 2021 die Botschaft zum Projekt «Haushaltsgleichgewicht 2022plus» zusammen mit dem Budget 2022 zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Da die finanziellen Aussichten inzwischen positiver ausfallen, empfiehlt die Regierung dem Kantonsrat ein prioritäres Massnahmenset bis 2024 im Umfang von rund 75 Millionen Franken. Damit lässt sich das strukturelle Defizit im Kantonshaushalt beseitigen. Der Kantonsrat hat das Geschäft in der Novembersession 2021 beraten und verabschiedet.
Botschaft und Entwurf der Regierung vom 28. September 2021 neues Fenster
Medienmitteilung neues Fenster
Zur Konkretisierung einzelner Massnahmen auf Gesetzesebene hat die Regierung am 5. April 2022 die Sammelvorlage I verabschiedet, die vom Kantonsrat am 30. November 2022 gutgeheissen wurde.
Botschaft und Entwurf der Regierung vom 5. April 2022 neues Fenster
Die zweite Sammelvorlage wurde von der Regierung am 18. Oktober 2022 verabschiedet und vom Kantonsrat am 14. Juni 2023 gutgeheissen.
Botschaft und Entwurf der Regierung vom 18. Oktober 2022 neues Fenster
Die Regierung hat mit Beschluss vom 15. Oktober 2021 das bestehende Finanzleitbild überprüft und aktualisiert. Sie hat das Finanzleitbild 2021–2030 an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst und um neue Ziele ergänzt. Die neuen Ziele betreffen die Bilanz des Kantonshaushalts, die Investitionspolitik und das Finanzmanagement. Die Regierung legt das Finanzleitbild 2021–2030 sowie den Bericht dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme vor. Der zeitliche Horizont des überarbeiteten Finanzleitbildes beträgt zehn Jahre. Zielgruppen sind diejenigen Gremien, welche die kantonale Finanzpolitik wesentlich verantworten, also der Kantonsrat, die Finanzkommission, die Regierung sowie die Verwaltung. Die Umsetzung des Finanzleitbildes 2021–2030 soll auf vier Ebenen erfolgen: im Tagesgeschäft, im Rahmen der regelmässigen Finanzberichterstattungen, durch Berichte zu Rück- und Ausblicken sowie mittels spezifischer Auswertungen. Mit dem Grundlagenbericht zur finanziellen Entwicklung der Kantonsfinanzen soll alle vier Jahre ein Reporting beziehungsweise Controlling zur Zielerreichung erfolgen.
Gestützt auf die einmalige Lesung des Finanzleitbildes 2021-2030 im Kantonsrat in der Februarsession 2022 hat die Regierung gewisse Anpassungen vorgenommen und das Finanzleitbild definitiv verabschiedet (Version vom 15. Februar 2022).
Mit dem Postulat 43.19.17 «Vision SG 2030: vom Nehmer- zum Geberkanton» wurde die Regierung eingeladen, eine Auslegeordnung zu den Wirkungszusammenhängen des Bundesfinanzausgleichs vorzunehmen sowie geeignete Massnahmen und Projekte zur Stärkung des Ressourcenpotenzials des Kantons St.Gallen aufzuzeigen.
Mit dem Bericht vom 17. August 2021 ist die Regierung diesem Auftrag nachgekommen. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Kanton St.Gallen einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Beschäftigten im sekundären Sektor (Industrie und Gewerbe) aufweist. Dieser Sektor weist eine geringere Wertschöpfung aus als der tertiäre Sektor (Dienstleistungen). Zudem sind die durchschnittlichen Medianeinkommen im sekundären wie auch im tertiären Sektor in der Grossregion Ostschweiz unterdurchschnittlich. Diese beiden Faktoren haben einen bedeutenden Einfluss auf die Ressourcenstärke des Kantons St.Gallen. Im Jahr 2021 liegt der Ressourcenindex des Kantons St.Gallen bei 81,0 Punkten. Da dieser unter dem schweizerischen Durchschnitt von 100,0 Punkten liegt, ist der Kanton St.Gallen ressourcenschwach. Die beschriebene Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur des Kantons St.Gallen hat einen dämpfenden Einfluss auf die Entwicklung des Ressourcenindex im interkantonalen Vergleich. Die von der Postulantin definierte Zielsetzung, in der nächsten Dekade ein Geberkanton zu werden, wird nicht als realistisch beurteilt. Aus Sicht der Regierung muss das Ziel des Kantons St.Gallen hingegen sein, die Abhängigkeiten vom Bundesfinanzausgleich zu verringern und seine Ressourcenkraft zu steigern. Diese Zielsetzung strebt die Regierung mit dem teilrevidierten Finanzleitbild 2021–2030 mit dem langfristigen Ziel eines Ressourcenindex von 90,0 Punkten an.
Im Bericht schlägt die Regierung zur Stärkung der Ressourcenkraft folgendes prioritäre Massnahmenset vor: Kapitalisierung Innovationspark Ost, Tagesstrukturen Volksschule, Arbeitszonenbewirtschaftung und aktive Bodenpolitik sowie Senkung der Vermögenssteuern. Das von der Regierung skizzierte prioritäre Massnahmenset wurde vom Kantonsrat in der Februarsession 2022 im Grundsatz unterstützt. Ergänzend wurde die Regierung vom Kantonsrat eingeladen, weitere Massnahmen umzusetzen (Förderung Start-ups und Spin-offs, Erhöhung Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung, steuerliche Entlastung mittlere Einkommen, Erhöhung raumplanerischer Spielraum, Analyse Brain-Drain).
Über den aktuellen Bearbeitungsstand wurde mit der Botschaft zum AFP 2027-2029 (33.26.04, vgl. Absatz 2.6) informiert.
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Generalsekretariat Finanzdepartement
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen
