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Die Vollzugsstelle Electronic Monitoring (EM) ist für den Vollzug von elektronisch überwachten Freiheitsstrafen sowie die elektronische Überwachung von Annäherungs-, Kontakt- und Rayonverboten zuständig.

Begleitung und Kontrolle

Elektronische Fussfessel

Die Vollzugsstelle EM übernimmt die psychosoziale Begleitung und die technische Kontrolle während dem Vollzug von (Ersatz-)Frei-heitsstrafen in Form von EM. Ebenfalls stellt sie die elektronische Überwachung mittels Ortungstechnologie (GPS) sicher. 

Gesuche bzw. Abklärungen für Electronic Monitoring

Gesuche für die besondere Vollzugsform der elektronischen Überwachung gem. Art. 79b StGB können bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Diese entscheidet, ob eine unbedingte Freiheitsstrafe oder eine Ersatzfreiheitsstrafe in Form von EM vollzogen werden kann.

Vorabklärungen für eine GPS-Überwachung gem. Art. 28c ZGB können direkt bei der Vollzugsstelle EM in Auftrag gegeben werden. 

Kontakt zur Vollzugsstelle

Für Mitteilungen von Personen in einem laufenden EM-Vollzug steht die folgende Telefonnummer (Anrufbeantworter) zur Verfügung: +41 58 228 60 11.

Oder schreiben Sie uns: vollzugsstelle-em@sg.ch.

Gesetzliche Grundlagen der elektronischen Überwachung

Der Vollzug von (Ersatz-)Freiheitsstrafen in der Form von EM ist im Strafgesetzbuch beschrieben (Art. 79b StGB).

Die elektronische Überwachung von Annäherungs-, Kontakt- und Rayonverboten ist im Zivilgesetzbuch beschrieben (Art. 28c ZGB)

Fragen?

Vollzugsstelle Electronic Monitoring

Oberer Graben 38
9001 St.Gallen