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Die Bewährungshilfe St.Gallen unterstützt und betreut straffällig gewordene Personen in persönlichen und sozialen Angelegenheiten.

Anordnung von Bewährungshilfe

Dauer der Bewährungshilfe

Die Dauer der Bewährungshilfe beginnt mit dem Tag, an dem das Urteil in Rechtskraft tritt, beziehungsweise mit dem Tag der bedingten Entlassung und endet in der Regel mit dem Ablauf der Probezeit. Die Dauer wird jeweils im Urteil oder in der Verfügung der zuständigen Behörde festgehalten.

Gesetzliche Grundlage der Bewährungshilfe

Unsere Aufgaben sind im Strafgesetzbuch (Art. 93ff. StGB) sowie in der Verordnung über die Bewährungshilfe (sGS 962.17) beschrieben .

 

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