Die Hauptaufgabe der Bewährungshilfe St.Gallen ist das Führen von gesetzlich angeordneten Bewährungshilfen und die Kontrolle der Einhaltung von ambulanten Behandlungen und Weisungen.
Hauptauftrag

Die kantonale Verordnung über die Bewährungshilfe bestimmt den Hauptauftrag wie folgt:
- Führen von Bewährungshilfen
- Überwachung von ambulanten Behandlungen und Weisungen
- Soziale Betreuung der Insassen des Regionalgefängnisses Altstätten, der Gefängnisse St.Gallen, Flums und Gossau sowie des kantonalen Untersuchungsgefängnisses St.Gallen
Zusätzliche Aufträge
Die kantonale Verordnung über die Bewährungshilfe bestimmt die Zusatzaufträge wie folgt:
- Erstberatung bei Häuslicher Gewalt für gewaltausübende Personen
- Durchführung spezieller Lernprogramme
- Eignungsabklärung, Erstellung des Vollzugsplans, psychosoziale Begleitung und technische Kontrolle beim Vollzug von Freiheitsstrafen in Form der elektronischen Überwachung (Electronic Monitoring)
Durchgehende Betreuung
Die Bewährungshilfe St.Gallen setzt sich zum Ziel, eine durchgehende Betreuung zu gewährleisten. Wir nehmen möglichst zu Beginn eines Strafverfahrens den Kontakt zur betroffenen Person auf. Die Betreuung beenden wir nach der definitiven Entlassung, das heisst nach Ablauf der Bewährungshilfe. Sofern nach Ablauf von Bewährungshilfe und Probezeit eine weitere Unterstützung angezeigt und erwünscht ist, bieten wir für eine bestimmte Zeit eine weiterführende, freiwillige Betreuung an.
Zusammenarbeit
Die Bewährungshilfe St.Gallen arbeitet mit Untersuchungs-, Gerichts- und Strafvollzugsbehörden sowie mit anderen Sozialdiensten und Fachstellen zusammen. Zudem klären wir auf Verlangen von Gerichten und Behörden die soziale Situation einer straffälligen Person ab und erstatten Bericht.
Fragen?
Bewährungshilfe
Oberer Graben 38
9001 St.Gallen