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Die Hauptaufgabe der Bewährungshilfe St.Gallen ist das Führen von gesetzlich angeordneten Bewährungshilfen und die Kontrolle der Einhaltung von ambulanten Behandlungen und Weisungen.

Hauptauftrag

Wegweiser

Die kantonale Verordnung über die Bewährungshilfe bestimmt den Hauptauftrag wie folgt:


Zusätzliche Aufträge

Die kantonale Verordnung über die Bewährungshilfe bestimmt die Zusatzaufträge wie folgt:


Durchgehende Betreuung

Die Bewährungshilfe St.Gallen setzt sich zum Ziel, eine durchgehende Betreuung zu gewährleisten. Wir nehmen möglichst zu Beginn eines Strafverfahrens den Kontakt zur betroffenen Person auf. Die Betreuung beenden wir nach der definitiven Entlassung, das heisst nach Ablauf der Bewährungshilfe. Sofern nach Ablauf von Bewährungshilfe und Probezeit eine weitere Unterstützung angezeigt und erwünscht ist, bieten wir für eine bestimmte Zeit eine weiterführende, freiwillige Betreuung an.

Zusammenarbeit

Die Bewährungshilfe St.Gallen arbeitet mit Untersuchungs-, Gerichts- und Strafvollzugsbehörden sowie mit anderen Sozialdiensten und Fachstellen zusammen. Zudem klären wir auf Verlangen von Gerichten und Behörden die soziale Situation einer straffälligen Person ab und erstatten Bericht.

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