Vorläufig aufgenommene Personen sowie Asylsuchende (Ausländerausweise F / N) können eine Bewilligung zur Wiedereinreise (Rückreisevisum) beantragen.
Das Rückreisevisum wird in den heimatlichen Pass eingetragen. Personen, die keinen heimatlichen Pass besitzen, müssen ihre Schriftenlosigkeit belegen sowie einen Pass für ausländische Personen beantragen. Gegenüber dem Staatssekretariat für Migration (SEM) muss einer der folgenden Reisegründe belegt werden:
- Schwere Krankheit oder Tod von Familienangehörigen
- Erledigung von wichtigen und unaufschiebbaren höchstpersönlichen Angelegenheiten
- Humanitäre Gründe
- Andere Gründe (gilt nur für Personen, welche seit drei Jahren vorläufig aufgenommen sind und eine gute Integration nachweisen können)
Besuchen sie für ein Gesuch den Schalter der Ausweisstelle. Weitere Auskünfte erhalten sie telefonisch oder via Kontaktformular.
Zur persönlichen Vorsprache bringen Sie vorhandene gültige heimatliche Ausweisdokumente und Ihren Ausländerausweis mit. Personen, die keinen heimatlichen Pass besitzen, müssen ihre Schriftenlosigkeit belegen sowie einen Pass für ausländische Personen beantragen.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen unter umfassender Beistandschaft, sind durch die sorgeberechtigte Person resp. gesetzliche Vertretung (Beistand) zu begleiten. Die sorgeberechtigte Person oder die gesetzliche Vertretung muss sich mit Pass oder Identitätskarte ausweisen.
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Gebüren (exkl. Portokosten) | über 18 Jahre | unter 18 Jahre | über 13 Jahre | zwischen 6-13 Jahre | unter 6 Jahren |
Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge oder eines Passes für eine ausländische Person | CHF 155 | CHF 35 | CHF 35 | CHF 35 | CHF 35 |
Ausstellung eines Rückreisevisums | 80 Euro | 80 Euro | 80 Euro | 40 Euro | Gratis |
Die Reisedokumente sind wie folgt gültig:
- Reiseausweis für Flüchtlinge: fünf Jahre
- Pass für eine ausländische Person für Staatenlose und schriftenlose Personen mit B- oder C-Ausweis: fünf Jahre
- Pass für eine ausländische Person für Personen mit F- oder N-Ausweis (mit Reisegründen): zehn Monate
- Pass für eine ausländische Person zur definitiven Ausreise: bis zur erfolgten Einreise in den Zielstaat.Rückreisevisum: maximal zehn Monate
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08.00 bis 11.30 Uhr / 13.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 10.00 bis 11.30 Uhr / 13.30 bis 19.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 11.30 Uhr / 13.00 bis 17.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag 08.00 bis 11.30 Uhr / 13.30 bis 17.00 Uhr
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