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Vorläufig aufgenommene Personen sowie Asylsuchende (Ausländerausweise F / N) können eine Bewilligung zur Wiedereinreise (Rückreisevisum) beantragen.

Das Rückreisevisum wird in den heimatlichen Pass eingetragen. Personen, die keinen heimatlichen Pass besitzen, müssen ihre Schriftenlosigkeit belegen sowie einen Pass für ausländische Personen beantragen. Gegenüber dem Staatssekretariat für Migration (SEM) muss einer der folgenden Reisegründe belegt werden:

  • Schwere Krankheit oder Tod von Familienangehörigen
  • Erledigung von wichtigen und unaufschiebbaren höchstpersönlichen Angelegenheiten
  • Humanitäre Gründe
  • Andere Gründe (gilt nur für Personen, welche seit drei Jahren vorläufig aufgenommen sind und eine gute Integration nachweisen können)

Besuchen sie für ein Gesuch den Schalter der Ausweisstelle. Weitere Auskünfte erhalten sie telefonisch oder via Kontaktformular.

Ausweisstelle

Oberer Graben 32
St.Gallen

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch 08.00 bis 11.30 Uhr / 13.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 10.00 bis 11.30 Uhr / 13.30 bis 19.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 11.30 Uhr / 13.00 bis 17.00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag 08.00 bis 11.30 Uhr / 13.30 bis 17.00 Uhr

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Asylabteilung

Migrationsamt

Oberer Graben 38
9001 St. Gallen

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