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Verhandlungstermine

Datum Zeit Zuständigkeit Ort  Betreff
30.04.2025 09:00 Kreisgericht A Strafsache betreffend unrechtmässige Aneignung, gewerbsmässigen Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruch und Nichtabgabe von ungültigen oder entzogenen Ausweisen oder Kontrollschildern: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zusammen mit einem Mittäter in der Zeit vom 26. Januar 2024 bis 19. April 2024 mindestens sechs (teilweise versuchte) Einbruchsdiebstähle begangen und dabei ein Deliktsgut von CHF 78'800.00 erbeutet zu haben. Weiter soll der Beschuldigte an der Self-Scanning Kasse einer Coop-Filiale einen dort vergessenen Laptop mitgenommen haben. Schliesslich habe er dem Strassenverkehrsamt die Kontrollschilder sowie den Fahrzeugausweis trotz Aufforderung nicht abgegeben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 38 Monaten sowie eine Landesverweisung von 7 Jahren. 
01.05.2025 09:00 Einzelrichter A Strafsache betreffend Ungehorsam gegen amtliche Verfügung: Der Beschuldigte ist Teil einer Erbengemeinschaft. Im Rahmen eines Erbteilungsverfahrens wurde er mit Entscheid des Kreisgerichts verpflichtet, sämtliche für den Verkauf einer Liegenschaft notwendigen Unterschriften zu leisten und sämtliche notwendigen Erklärungen abzugeben. Für den Unterlassungsfall wurde er auf Art. 292 StGB hingewiesen, wonach mit Busse bestraft wird, wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels an ihn erlassene Verfügung nicht Folge leistet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, sich anlässlich der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrags für die genannte Liegenschaft auf dem Grundbuchamt geweigert zu haben, den Kaufvertrag zu unterzeichnen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Busse von CHF 1'200.00.
07.05.2025 09:00 Einzelrichter A Strafsache betreffend fahrlässige Tötung: Am 19. Dezember 2023, kurz vor Mittag, soll der Beschuldigte mit seinem Lastwagen in Sargans auf dem Schwefelbadplatz, von der Neuen Wangserstrasse herkommend, vor dem Lichtsignal gewartet haben. Nachdem die Ampel auf grün gewechselt hatte, sei er nach rechts in die Rheinstrasse abgebogen, wo er das Trottoir überquerte, welches vom Hotel Post zum Feuerwehrdepot führt. Zur gleichen Zeit ging oder fuhr ein Kind mit einem Kickboard vom Hotel Post herkommend diesem Trottoir entlang. Dabei sei es vom Lastwagen des Beschuldigten erfasst und tödlich verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je CHF 80.00, wobei der Vollzug mit einer Probezeit von 3 Jahren aufzuschieben sei. Weiter wird eine Busse von CHF 2'000.00 beantragt.
08.05.2025 14:00 Einzelrichter A Strafsache betreffend fahrlässiges Fahren eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Juni 2024 um kurz vor 17:00 Uhr mit seinem Motorrad in Murg auf der A3 (Fahrtrichtung Zürich) zufolge aufkommender Müdigkeit rechts mit dem Tunnelbankett kollidiert und zu Boden gestürzt zu sein. Es wird eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 170.00, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von zwei Jahren, und eine Busse von CHF 680.00 (ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 4 Tagen) beantragt. Einsprache gegen Strafbefehl.
20.05.2025 09:00 Kreisgericht A Strafsache betreffend Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (mehrfach), einfache Körperverletzung, Angriff, Fahren ohne Berechtigung (mehrfach), Fahren in fahrunfähigem Zustand (Motorfahrzeug), Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes (mehrfach), Fahren in fahrunfähigem Zustand (motorloses Fahrzeug) und Fahren eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs (fahrlässig): Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, unbefugt Kokain besessen, aufbewahrt, erworben und veräussert zu haben. Weiter wird ihm vorgeworfen, mehrfach verschiedenste Betäubungsmittel (Cannabis, MDMA und Xanax) unbefugt besessen, aufbewahrt, erworben und veräussert zu haben. Zudem werden dem Beschuldigten eine einfache Körperverletzung sowie ein Angriff vorgeworfen, begangen dadurch, dass der Beschuldigte während einer Zugfahrt am 7. April 2024 zusammen mit einer anderen Person unvermittelt zwei Mitfahrende angegriffen und dadurch einen der beiden Angegriffenen verletzt habe. Weiter wird dem Beschuldigten vorgeworfen, mehrfach ohne den erforderlichen Führerausweis ein Motorfahrzeug geführt zu haben. Sodann sei der Beschuldigte mehrfach aus anderen Gründen fahrunfähig gewesen und habe dabei ein Motorfahrzeug geführt. Zudem wird dem Beschuldigten vorgeworfen, mehrfach unbefugt Betäubungsmittel vorsätzlich konsumiert oder zum eigenen Konsum eine Widerhandlung im Sinne von Art. 19 BetmG begangen zu haben. Weiter habe der Beschuldigte in fahrunfähigem Zustand ein motorloses Fahrzeug geführt. Daneben habe der Beschuldigte ein Fahrzeug geführt, von dem er wusste oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen konnte, dass es den Vorschriften nicht entsprach. Die Staatsanwaltschaft beantragt insbesondere eine unbedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten sowie eine Busse von CHF 1'000.00. Weiter wird eine Landesverweisung von sieben Jahren beantragt. 
22.05.2025 23.05.2025 09:00 Kreisgericht B Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 1. und 2. Februar 2024 in der Strafsache betreffend Verüben einer Tat in selbstverschuldeter Zurechnungsunfähigkeit (vorsätzliche Tötung): Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich durch extensiven Alkoholkonsum derart berauscht zu haben, dass er nicht mehr in der Lage gewesen sei, das Unrecht der nachfolgend aufgeführten vorsätzlichen Tötung einzusehen und sich entsprechend dieser Einsicht zu verhalten: Am Abend des 26. Februar 2022 habe sich der Beschuldigte an die Fasnacht in Mels begeben, wo er alkoholische Getränke in nicht genau bekannter Art und Menge zu sich genommen habe. Um 05:30 Uhr habe er sich in stark alkoholisiertem Zustand in ein Restaurant begeben, welches auch Zimmer vermiete, und habe eines der Zimmer betreten. Mit dem ebenfalls stark alkoholisierten Gast dieses Zimmers sei es in der Folge zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen, die mit dem Tod des Gastes geendet habe. Zufolge der Alkoholintoxikation sei die Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten im Tatzeitraum vollständig aufgehoben gewesen, weshalb Schuldunfähigkeit vorgelegen habe. Die Staatsanwaltschaft beantragt einen Schuldspruch wegen Verübens einer Tat in selbstverschuldeter Zurechnungsunfähigkeit (Art. 263 Abs. 2 StGB i.V.m. Art. 111 StGB) und eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren.

Verhandlungsort:
A = Bahnhofstrasse 10, 8887 Mels
B = auf Anfrage

Aus Platzgründen wird insbesondere Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig anzumelden. Verhandlungstermine können kurzfristig angesetzt, abgesagt oder verschoben werden.