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Verhandlungstermine

Datum Zeit Zuständigkeit Ort  Betreff
25.09.2024 09:00 Kreisgericht A Strafsachen betreffend gewerbsmässigen Diebstahl, bandenmässigen Diebstahl, mehrfachen Hausfriedensbruch sowie betreffend gewerbsmässigen Diebstahl, bandenmässigen Diebstahl,  Hausfriedensbruch und Hehlerei: Den Beschuldigten wird vorgeworfen, dass sie aus Langeweile bzw. vor dem Hintergrund der Beschaffungskriminalität in der Zeit zwischen September und Oktober 2020 zahlreiche Delikte geplant hätten. Dazu hätten sie beispielsweise den Internetsuchdienst Google genutzt, um an Informationen zu Fussballspiel-/Trainingsplänen und -Plätzen zu gelangen, um aus den Garderoben Vermögenswerte und andere Gegenstände zu entwenden. Dabei sei die Vorgehensweise im überwiegenden Teil der Fälle klar geregelt gewesen: Während der Beschuldigte Wache gestanden sei, habe sich die Beschuldigte ins Innere der jeweiligen Örtlichkeiten begeben, um an Deliktsgut zu gelangen. Durch dieses Vorgehen hätten sich die Beschuldigten ein beträchtliches Einkommen gesichert. Diese Vermögenswerte verwendeten die Beschuldigten dazu, Lebensmittel und Alkohol zu erwerben, aber auch den gemeinsamen Kokainkonsum zu finanzieren. Dem Beschuldigten wird weiter vorgeworfen, sich der Hehlerei schuldig gemacht zu haben, indem er sich eine Armbanduhr von der Beschuldigten schenken habe lassen, welche sie zuvor in einer Turnhallengarderobe entwendet habe. Die Staatanwaltschaft beantragt für den Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 3 Jahren sowie eine Busse von CHF 2'500.00. Für die Beschuldigte fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 17 Monaten, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 4 Jahren sowie eine Busse von CHF 3'000.00. Zudem seien beide Beschuldigte für die Dauer von 10 Jahren des Landes zu verweisen. 
01.10.2024 14:00 Einzelrichter A Strafsache betreffend fahrlässige schwere Körperverletzung: Der Beschuldigte hatte als Kranführer Dachelemente mit dem Kran anzuheben und auf das Dach zu hieven. Die Dachelemente waren dabei mittels vier Ketten am Haken des Krans befestigt. Der Privatkläger hatte, nachdem die Elemente in Position waren, die Ketten zu lösen. Dabei stand ein Mitarbeiter mit dem Kranführer in Funkkontakt. Gemäss Anklage hatte der Beschuldigte das Element positioniert und der Privatkläger begann mit dem Lösen der Ketten, während der Mitarbeiter in Funkkontakt zum Beschuldigten stand. Der Mitarbeiter soll den Beschuldigten per Funk gefragt haben, ob es möglich sei, die restlichen Elemente am Nachmittag fertig zu machen. Der Beschuldigte ging aufgrund des Gesprächs davon aus, dass die Arbeiten beendet waren und hob den Kran wieder an, obschon erst drei von vier Ketten gelöst waren. Beim Heben schwenkte das Element aus, worauf der Privatkläger erschrak, rund vier Meter in die Tiefe stürzte und sich verschiedene Verletzungen zuzog. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je CHF 140.00. Der Vollzug soll aufgeschoben werden mit einer Probezeit von 2 Jahren.
02.10.2024 14:00 Kreisgericht A Strafsache betreffend mehrfaches Vergehen gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe und mehrfache Übertretung des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum von September 2017 bis August 2022 insgesamt mindestens 7 Kilogramm Marihuana verkauft zu haben. Das dafür notwendige Marihuana habe er zuvor bei unbekannten Drittpersonen erworben und anschliessend mit Gewinn weiterverkauft. Diesen Gewinn habe er grösstenteils dafür genutzt, seinen Eigenkonsum zu finanzieren. Zudem habe der Beschuldigte unter anderem Marihuana zwecks Weiterverkauf sowie diverse Gegenstände, welche für den Handel mit Marihuana bestimmt waren, zuhause aufbewahrt. Weiter wird dem Beschuldigten vorgeworfen, über einen Zeitraum von 2019 bis August 2022 täglich mehrere Joints geraucht und so insgesamt ca. 5.0 Gramm Marihuana pro Tag konsumiert zu haben. Das dafür notwendige Marihuana soll der Beschuldigte durch seinen eigenen Handel mit Marihuana finanziert haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine unbedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten sowie eine Busse von CHF 2'500.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 25 Tage).
03.10.2024 09:00 Einzelrichter A Strafsache betreffend Beschimpfung und Tätlichkeiten: Mit Strafbefehl wurde der Beschuldigte von der Staatsanwaltschaft wegen Beschimpfung und Tätlichkeiten zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 50.00, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 2 Jahren und zu einer Busse von CHF 400.00 verurteilt. Der Beschuldigte soll anlässlich einer Auseinandersetzung den Privatkläger als "Schwuchtel" bezeichnet haben. Weiter soll er diesem mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihn mit beiden Armen gegen den Oberkörper geschubst haben, wodurch der Privatkläger eine Prellung im Bereich der Schläfe und Backe erlitten habe. Der Privatkläger hat gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben und beantragt eine Verurteilung wegen Diskriminierung und Aufruf zum Hass nach Art. 261bis StGB.
08.10.2024 09:00 Einzelrichter A Strafsache betreffend Tätlichkeiten: Der Beschuldigten wird vorgeworfen, den Privatkläger im August 2022 auf einem öffentlich zugänglichen Vorplatz einer Liegenschaft an der Bahnhofstrasse in Buchs im Rahmen einer zunächst verbalen, später tätlichen Auseinandersetzung zweimal geschlagen zu haben, so dass dieser eine Schwellung und ein Hämatom an der Hand und am Ellbogen links erlitt. Beantragt wird eine Busse von CHF 300.00, ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 3 Tagen (Einsprache gegen Strafbefehl).
10.10.2024 14:00 Einzelrichter A Strafsache betreffend versuchter Diebstahl: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, an einem Wochenende im Juni 2023 in Buchs durch das offene Fenster eines Lieferwagens gestiegen zu sein und mit einer kleinen Klinge eines Sackmessers versucht zu haben, das Fahrzeug zu entwenden. Da die Klinge im Zündschloss abgebrochen sei, habe der Beschuldigte die Örtlichkeit verlassen. Beantragt wird eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 70.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren, und eine Busse von CHF 850.00, ersatzweise eine Freiheitsstrafe von neun Tagen (Einsprache gegen Strafbefehl).
16.10.2024 14:00 Einzelrichter A Strafsache betreffend Beschimpfung und versuchte Nötigung: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Januar 2024 auf die Hauptrufnummer der Polizeistation Buchs angerufen zu haben und den Anruf entgegennehmenden Privatkläger unmittelbar beschimpft zu haben. Ausserdem habe er diesen bedroht, damit das zuvor zugestellte Hausverbot für das Rathaus Buchs zurückgenommen werde. Beantragt wird eine (Zusatz-)Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 30.00 (Einsprache gegen Strafbefehl). 
23.10.2024 09:00 Einzelrichter A Strafsache betreffend Entziehung von Minderjährigen: Der Beschuldigten wird vorgeworfen, ihren Sohn zwischen dem 14.05.2023 und dem 26.05.2023 entgegen der geltenden Betreuungs- bzw. Obhutsregelung nicht dem Vater übergeben zu haben. Die Beschuldigte habe somit den Aufenthaltsort des Kindes ohne die hierfür notwendige Zustimmung des Vaters bzw. der KESB oder eines Gerichts gewechselt und zudem jeglichen (persönlichen) Kontakt zum Vater unterbunden. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 30.00 (Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 6. März 2024).

Verhandlungsort:
A = Bahnhofstrasse 10, 8887 Mels
B = auf Anfrage

Aus Platzgründen wird insbesondere Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig anzumelden. Verhandlungstermine können kurzfristig angesetzt, abgesagt oder verschoben werden.