Verhandlungstermine
| Datum | Zeit | Zuständigkeit | Ort | Betreff |
|---|---|---|---|---|
| 03.03.2026 | 09:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend mehrfache Gewaltdarstellung, Sachbeschädigung, Erpressung, mehrfache Beschimpfung, mehrfache verbotene Pornografie, mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie mehrfache Übertretung des Beträubungsmittelgesetzes: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Mai 2021 zusammen mit einer weiteren Person ohne gültigen Fahrausweis in einem Zug gewesen und anlässlich der Kontrolle so aggressiv gegen den Kondukteur gewesen zu sein, dass dieser die Polizei informieren musste. Im August 2021 habe der Beschuldigte zusammen mit einem Kollegen von einem Taxifahrer ca. CHF 600.00 erpresst. Es wird dem Beschuldigten auch vorgeworfen, auf seinem Mobiltelefon 9 Videodateien mit verbotenem Inhalt (Gewaltdarstellung, Pornografie), die ihm über einen Gruppenchat zugestellt worden seien, gespeichert zu haben. Im Januar 2022 habe er unter Drogeneinfluss beim Bahnhof Buchs bei einem Getränke-Automaten die Scheibe zerstört. Im März 2022 sei er in alkoholisiertem Zustand anlässlich einer polizeilichen Kontrolle zudem so aggressiv und verbal ausfallend gegenüber den Beamten geworden, dass er schliesslich zum Polizeibus habe getragen und dort platziert werden müssen. Im Januar 2024 sei er schliesslich im Besitz von 11.7 Gramm Marihuana gewesen und habe von Januar 2024 bis Juli 2025 täglich rund 2 bis 3 Gramm Marihuana konsumiert. Beantragt wird von der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten und eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je CHF 30.00, beides bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 3 Jahren, sowie eine Busse von CHF 300.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 3 Tage). Es sei zudem ein Tätigkeitsverbot zu prüfen. |
| 05.03.2026 | 09:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, an seinem Wohnort eine kleine Hanf-Indoor-Anlage zum Anbau von Drogenhanf betrieben zu haben. Weiter sind der Konsum von Kokain sowie der Besitz von 2 Gramm Kokain angeklagt. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 140.00, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 2 Jahren sowie eine Busse von CHF 1'600.00. |
| 05.03.2026 | 14:00 | Kreisgericht | A | Strafsache im abgekürzten Verfahren betreffend mehrfachen Betrug und mehrfache Urkundenfälschung: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im März 2020 zwei Mal einen Antrag um Auszahlung eines zinslosen Covid-19-Kredits gestellt zu haben. Auf dem Kreditantragsformular soll der Beschuldigte falsche Angaben zum generierten Umsatz gemacht haben, wodurch er die Bank getäuscht und anschliessend die beiden Kredite ausbezahlt erhalten haben soll. Gemäss Urteilsvorschlag soll der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt werden. Der Vollzug sei aufzuschieben mit einer Probezeit von 3 Jahren |
| 10.03.2026 | 14:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend einfache Verkehrsregelverletzung: Der Beschuldigten wird vorgeworfen, im Oktober 2025 einen Lieferwagen gelenkt und beim Einbiegen über ein Trottoir einen in die gleiche Richtung fahrenden Elektro-Stehroller MobiMove übersehen zu haben, weshalb es zu einer Kollision gekommen sei. Von der Staatsanwaltschaft wird eine Busse von CHF 300.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 3 Tage) beantragt. Einsprache gegen Strafbefehl. |
| 11.03.2026 | 09:00 | Kreisgericht | A | Strafsache betreffend mehrfachen Betrug, Anstiftung zur ungetreuen Geschäftsbesorgung, mehrfachen Fahrens ohne Fahrzeugausweis, Bewilligung oder Haftpflichtversicherung sowie mehrfachen Missbrauch von Ausweisen und Schildern und Strafsache betreffend Veruntreuung, Betrug, Gehilfenschaft zum Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, mehrfachen Urkundenfälschung, unbefugte Entgegennahme von Publikums- und Spareinlagen, Tätigkeit ohne Bewilligung, Anerkennung, Zulassung, Registrierung oder Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation: Der Privatkläger 1 beabsichtigte ein im Jahr 2014 erworbenes Grundstück in Berlin zu bebauen. Der Beschuldigte 1 habe sich gegenüber dem Privatkläger 1 als international vernetzter Finanzvermittler ausgegeben. Anlässlich ihrer Telefonate und Treffen habe der Beschuldigte 1 vorgegaukelt, für das Bauprojekt ein Darlehen in der Höhe von ca. CHF 25 Mio. beschaffen zu können. Hierfür solle der Privatkläger 1 eine Aktiengesellschaft erwerben, welche das fragliche Darlehen gewähren würde. Nachdem sie im März 2016 einen Kaufvertrag über sämtliche Inhaberaktien einer Mantelgesellschaft abgeschlossen hätten, habe der Beschuldigte 1 wahrheitswidrig geltend gemacht, dass diese Summe sich als unzureichend erwiesen hätte und den Privatkläger 1 erneut angewiesen, Geld zu überweisen, um einen weiteren Aktienmantel zu erwerben. Hierzu habe sich der Beschuldigte 1 an den Beschuldigten 2 gewandt, welcher ihm einen tatsächlichen Aktienmantel vermittelt hat, im Wissen darum, dass dieser zum Zwecke der Realisierung und Finanzierung von Immobilienprojekten untauglich sei. Insgesamt betrage der Deliktsbetrag rund CHF 258'000.00. Zudem soll der Beschuldigte 1 von einem Bekannten im März 2017 gebeten worden sein, diesem ein Fahrzeugleasing über ein Fahrzeug zu verschaffen. Der Beschuldigte 1 soll daraufhin den Beschuldigten 2, welcher einzelzeichnungsberechtigter Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft gewesen sei, überzeugt haben, die entsprechende Gesellschaft als Leasingnehmerin auftreten zu lassen und das Fahrzeug dem Bekannten zum ständigen Gebrauch zu überlassen. Die Leasinggeberin habe ihm in der Folge das Fahrzeug überlassen, die weiteren monatlichen Leasingraten seien jedoch nicht gezahlt worden. Der Deliktsbetrag belaufe sich auf rund CHF 55'000.00. Weiter wird dem Beschuldigten 1 vorgeworfen, der Privatklägerin 2 vorgegeben zu haben, das von ihr benötigte Fremdkapital in der Höhe von CHF 1 Mio. zur Verfügung stellen zu können. Der Beschuldigte 1 habe der Privatklägerin 2 gesagt, dass sie eine Aktiengesellschaft erwerben soll, welcher ein Investor ein Darlehen in entsprechender Höhe gewähren werde. Der Investor verlange CHF 12'000.00 für den Aktienverkauf sowie die für ein Jahr im Voraus zu begleichenden Darlehenszinsen in Höhe von CHF 19'500.00. Daraufhin sei es der Privatklägerin 2 nicht gelungen, die finanziellen Mittel in vereinbarter Höhe aufzubringen, sodass sich der Beschuldigte 1 mit einer Zahlung von CHF 17'000.00 einverstanden erklärt habe. Dieser Betrag habe der Beschuldigte 1 entgegen der getroffenen Abmachung für seine eigenen Bedürfnisse verwendet. Des Weiteren soll ein Bekannter des Beschuldigten 2 spätestens ab April 2019 im Namen einer Aktiengesellschaft angeboten haben, eine unbestimmte Vielzahl von Einlagen entgegenzunehmen, auf einem Treuhandkonto zu belassen, anzulegen, monatlich zu 20% oder 30% zu verzinsen und nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit zurückzuzahlen. Dabei habe zu keiner Zeit die Absicht bestanden, diese Eigentums- bzw. Forderungsansprüche der Treugeberinnen und Treugeber zu befriedigen. In seiner Eigenschaft als einziger Verwaltungsrat dieser Aktiengesellschaft und auf deren Bankkonten einzelzeichnungsberechtigter Vertreter habe der Beschuldigte 2 ungefähr im Zeitraum von Mai 2019 bis Februar 2020 insbesondere die Einlagen dieser Treugeberinnen und Treugeber entgegengenommen, über diese Einlagen Buch geführt, bei der Erwirkung von Einlagen unterstützt und diverse Kontobelastungen und Barbezüge durch den Bekannten zugelassen bzw. teilweise selbst veranlasst. Insgesamt hätten die Treugeberinnen und Treugeber in der Zeit von Mai 2019 bis Februar 2020 Einlagen in der Höhe von rund EUR 935'000.00 getätigt. Für den Beschuldigten 1 beantragt die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen eine Freiheitsstrafe von 32 Monaten sowie eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 30.00. Die Staatsanwaltschaft beantragt für den Beschuldigten 2 insbesondere eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten, davon 18 Monate unbedingt und 18 Monate bedingt mit einer Probezeit von 4 Jahren. Zudem fordert die Staatsanwaltschaft eine Landesverweisung von 10 Jahren. |
| 23.03.2026 | 14:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend Sachentziehung und Sachbeschädigung: Der Beschuldigte und dessen Geschwister bilden eine Erbengemeinschaft, in welcher sich eine möblierte Liegenschaft befindet. Der Beschuldigte habe aus dieser Liegenschaft, ohne Wissen und Einverständnis der Geschwister, verschiedenes Mobiliar abtransportieren und in von ihm gemietete Räumlichkeiten einlagern lassen. Beim Abtransport sei es zu Beschädigungen an den Wänden der Liegenschaft gekommen. Rund fünf Monate später habe er das wegtransportierte Mobiliar wieder zurückbringen lassen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 630.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren sowie eine Busse von CHF 7'560.00. |
| 25.03.2026 | 09:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend mehrfachen Diebstahl, mehrfachen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und mehrfache Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz: Dem Beschuldigten werden Einbruchdiebstähle in ein Coiffeurgeschäft in Sargans, ein Imbisslokal in Heerbrugg und ein Ladenlokal in Buchs vorgeworfen, begangen in der Zeit vom 23. August 2023 bis am 3. September 2023. Weiter werden ihm die Verletzung von Einreisevorschriften sowie der rechtswidrige Aufenthalt in der Schweiz zum Vorwurf gemacht. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten sowie eine Landesverweisung von 7 Jahren. |
| 27.03.2026 | 09:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend mehrfache Veruntreuung und mehrfaches Vergehen gegen das Waffengesetz (Beschuldigter 1) und mehrfache Hehlerei (Beschuldigter 2): Der Beschuldigte 1 und der Privatkläger lernten sich während der gemeinsamen Haft in einer Justizvollzugsanstalt kennen. Dort soll der Privatkläger den Beschuldigten 1 bevollmächtigt haben, seinen Hausrat und den seiner Ehefrau (Privatklägerin), welche sich ebenfalls in Haft befand, von einem Lager an einen neuen Ort umzulagern. Nach seiner Haftentlassung erhielt der Beschuldigte 1 von der Tochter der nach wie vor inhaftierten Privatkläger den Schlüssel zum Lagerraum. Aus dem Hausrat soll der Beschuldigte mehrere Gegenstände veräussert oder für sich selbst behalten haben. Das restliche Lagergut soll er zum Beschuldigten 2 gebracht haben, damit dieser das Mobiliar veräussere. Den erzielten Erlös hätten die beiden vereinbarungsgemäss geteilt. Die Privatkläger hätten nichts erhalten. Der Beschuldigte 2 habe gewusst, dass der Beschuldigte 1 nicht berechtigt gewesen sei, die Gegenstände zu veräussern. Dem Beschuldigten 1 wird weiter vorgeworfen, ohne die erforderliche Bewilligung im Besitz einer Doppelflinte sowie einer Flinte gewesen zu sein und diese dann verkauft zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt für den Beschuldigten 1 eine unbedingte Freiheitsstrafe von 8 Monaten und für den Beschudigten 2 eine Freiheitsstrafe von 7 Monaten, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 2 Jahren. |
| 31.03.2026 | 09:00 | Kreisgericht | A | Strafsache betreffend einfache Körperverletzung, gewerbsmässigen Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung, Hehlerei, mehrfachen Hausfriedensbruch, Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Betäubungsmittelkonsum i.S. des Betäubungsmittelgesetzes, mehrfachen unbefugten Benützung eines Fahrzeugs i.S. des Personenbeförderungsgesetzes, Betreten des Bahnbetriebsgebiets ohne Erlaubnis i.S. des Eisenbahngesetzes und Übertretung gegen das Polizeigesetz des Kantons Graubünden sowie Strafsache betreffend gewerbsmässigen Diebstahl, mehrfachen Sachbeschädigung, betrügerischen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, Hehlerei, Verletzung des Schriftgeheimnisses durch Öffnen einer Schrift oder Sendung, mehrfachen Hausfriedensbruch, Abwesenheit des Schuldners bei Pfändung oder Güterverzeichnis, Betäubungsmittelkonsum i.S. des Betäubungsmittelgesetzes und mehrfachen unbefugten Benützung eines Fahrzeugs i.S. des Personenbeförderungsgesetzes: Dem Beschuldigten wird im Wesentlichen vorgeworfen, im Zeitraum zwischen Juni 2024 und April 2025 mindestens 22 ihm nachweisbare (Einbruch-)Diebstähle und Versuche dazu verübt zu haben. Der Beschuldigten wird im gleichen Zeitraum das Verüben von 23 ihr nachweisbaren (Einbruch-)Diebstählen und Versuchen dazu vorgeworfen. Teilweise sollen die beiden Beschuldigten die (Einbruch-)Diebstähle gemeinsam verübt haben. Teilweise sollen sie dabei Sachschäden an Fenstern oder Türen verursacht haben und unter Verletzung des Hausrechts in Liegenschaften eingedrungen sein. Die gestohlenen Gegenstände sollen die Beschuldigten zum Teil für sich behalten, verbraucht oder zu einem späteren Zeitpunkt verkauft oder umgetauscht haben, um mit dem Erlös ihren Unterhalt und Betäubungsmittelkonsum zu finanzieren. Schliesslich sei es im Mai 2025 zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und der Beschuldigten gekommen. In deren Verlauf habe der Beschuldigte ihr mit den Fäusten mehrmals gegen das Gesicht und ihren Körper geschlagen. Die Beschuldigte sei zu Boden gestürzt, woraufhin der Beschuldigte sie mit den Füssen getreten habe. Die Staatsanwaltschaft beantragt für den Beschuldigten im Wesentlichen eine Freiheitsstrafe von 60 Monaten, eine Busse von CHF 2'500.00 und eine Landesverweisung von 10 Jahren. Für die Beschuldigte beantragt die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen eine Freiheitsstrafe von 32 Monaten, eine Busse von CHF 1'500.00 und eine Landesverweisung von 10 Jahren. |
| 31.03.2026 | 09:00 | Einzelrichter | B | Strafsachen betreffend mehrfachen Diebstahl und mehrfachen Hausfriedensbruch: Dem Beschuldigten 1 werden 4 Diebstähle, jeweils verbunden mit Hausfriedensbruch, alle begangen in Kaiseraugst AG, vorgeworfen. Von der Staatsanwaltschaft wird eine Freiheitsstrafe von 7 Monaten, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 2 Jahren, sowie eine Landesverweisung von 7 Jahren beantragt. Dem Beschuldigten 2 werden 7 Diebstähle, jeweils verbunden mit Hausfriedensbruch, begangen in Kaiseraugst AG und Augst BL sowie in einem Fall in Mels, vorgeworfen. Davon sei es einmal beim Versuch geblieben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten und eine Landesverweisung von 12 Jahren. Dem Beschuldigten 3 werden 6 Diebstähle, jeweils verbunden mit Hausfriedensbruch, begangen in Kaiseraugst AG und Augst BL, vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 11 Monaten und eine Landesverweisung von 10 Jahren. Die Verhandlung findet im Theorielokal der Feuerwehr Pizol, Bachstrasse 66, 8887 Mels, statt. |
Verhandlungsort:
A = Bahnhofstrasse 10, 8887 Mels
B = auf Anfrage
Aus Platzgründen wird insbesondere Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig anzumelden. Verhandlungstermine können kurzfristig angesetzt, abgesagt oder verschoben werden.
