Verhandlungstermine
Datum | Zeit | Zuständigkeit | Ort | Betreff |
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03.07.2025 | 14:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend geringfügige Sachbeschädigung: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, den im Eigentum des Nachbarn stehenden Strauch ohne dessen Bewilligung zurückgeschnitten zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Busse von CHF 200.00. |
04.07.2025 | 09:00 | Kreisgericht | A | Zivilsache betreffend Forderung aus Arbeitsrecht: Die Klägerin, als ehemalige Arbeitgeberin des Beklagten, fordert eine Konventionalstrafe im Umfang von CHF 78'105.60 aufgrund eines angeblichen Verstosses gegen das Konkurrenzverbot durch den Beklagten. Zudem fordert sie eine Konventionalstrafe von CHF 78'105.60 wegen angeblichen Verstosses gegen die Geheimhaltungspflicht und die Kundenschutzklausel durch den Beklagten. Der Beklagte beantragt die Klage vollumfänglich abzuweisen. |
08.07.2025 | 09:00 | Kreisgericht | A | Zivilsache betreffend Forderung aus unerlaubter Handlung: Der Kläger macht geltend, am 23. November 2022 seinem langjährigen Bekannten X. seinen Personenwagen für einige Tage ausgeliehen zu haben. Daraufhin habe die Beklagte, welche die ehemalige Lebenspartnerin von X. ist, am 28. November 2022 den Personenwagen auf sich selbst eingelöst und am 15. Februar 2023 für CHF 13'000.00 an die Y. GmbH verkauft. Die Beklagte habe somit unerlaubterweise über eine fremde Sache verfügt, diese entgegen dem Willen des eigentlichen Eigentümers verkauft und sich dadurch unrechtmässig bereichert. Der Kläger fordert von der Beklagten insbesondere CHF 30'000.00 nebst Zins aus unerlaubter Handlung. Die Beklagte verlangt die kostenfällige Abweisung der Klage. |
10.07.2025 | 09:00 | Kreisgericht | A | Zivilsache betreffend Forderung aus Werkvertrag: Im Wesentlichen fordern die Kläger von der Beklagten die Zahlung von CHF 65'000.00 zuzüglich Zinsen seit dem 9. April 2024. Dieser Betrag betrifft die Kosten für die Beseitigung angeblicher Mängel an den von der Beklagten ausgeführten Gipserarbeiten am Einfamilienhaus der Kläger. Darüber hinaus fordern die Kläger eine Entschädigung in Höhe von CHF 5'000.00 zuzüglich Zinsen seit dem 9. April 2024 für die Kosten einer Ersatzunterkunft, den Umzug sowie weiterer Auslagen, da die Liegenschaft während der Sanierungsarbeiten unbewohnbar gewesen sei. Die Beklagte beantragt die kostenpflichtige Abweisung der Klage. Das Gericht hat das Verfahren vorerst auf die Frage der Verjährung beschränkt. |
10.07.2025 | 14:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend Beschimpfung, Tätlichkeiten, Verletzung der Verkehrsregeln i.S. des Strassenverkehrsgesetzes und fahrlässiges Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs i.S. des Strassenverkehrsgesetzes: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Laufe einer Auseinandersetzung seinem Bruder mit der rechten Faust einen Schlag ins Gesicht versetzt zu haben. Nachdem die Ehefrau des Bruders eingeschritten sei, habe der Beschuldigte sie beschimpft. Weiter habe der Beschuldigte seinen Traktor geführt, wobei er pflichtwidrig unvorsichtig übersehen habe, dass der am Fahrzeug angebaute Frontlader einen frontalen Überhang von 3.16m mass und die aufgrund dieser Masse erforderlichen Seitenblickspiegel nicht angebracht waren. Schliesslich habe der Beschuldigte seinen Traktor geführt, wobei die 14 Rundballen auf dem Anhänger des Fahrzeugs nur mangelhaft gesichert gewesen seien. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 100.00, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 2 Jahren. |
Verhandlungsort:
A = Bahnhofstrasse 10, 8887 Mels
B = auf Anfrage
Aus Platzgründen wird insbesondere Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig anzumelden. Verhandlungstermine können kurzfristig angesetzt, abgesagt oder verschoben werden.