Verhandlungstermine
| Datum | Zeit | Zuständigkeit | Ort | Betreff |
|---|---|---|---|---|
| 27.03.2026 | 09:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend mehrfache Veruntreuung und mehrfaches Vergehen gegen das Waffengesetz (Beschuldigter 1) und mehrfache Hehlerei (Beschuldigter 2): Der Beschuldigte 1 und der Privatkläger lernten sich während der gemeinsamen Haft in einer Justizvollzugsanstalt kennen. Dort soll der Privatkläger den Beschuldigten 1 bevollmächtigt haben, seinen Hausrat und den seiner Ehefrau (Privatklägerin), welche sich ebenfalls in Haft befand, von einem Lager an einen neuen Ort umzulagern. Nach seiner Haftentlassung erhielt der Beschuldigte 1 von der Tochter der nach wie vor inhaftierten Privatkläger den Schlüssel zum Lagerraum. Aus dem Hausrat soll der Beschuldigte mehrere Gegenstände veräussert oder für sich selbst behalten haben. Das restliche Lagergut soll er zum Beschuldigten 2 gebracht haben, damit dieser das Mobiliar veräussere. Den erzielten Erlös hätten die beiden vereinbarungsgemäss geteilt. Die Privatkläger hätten nichts erhalten. Der Beschuldigte 2 habe gewusst, dass der Beschuldigte 1 nicht berechtigt gewesen sei, die Gegenstände zu veräussern. Dem Beschuldigten 1 wird weiter vorgeworfen, ohne die erforderliche Bewilligung im Besitz einer Doppelflinte sowie einer Flinte gewesen zu sein und diese dann verkauft zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt für den Beschuldigten 1 eine unbedingte Freiheitsstrafe von 8 Monaten und für den Beschudigten 2 eine Freiheitsstrafe von 7 Monaten, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 2 Jahren. |
| 31.03.2026 | 09:00 | Kreisgericht | A | Strafsache betreffend einfache Körperverletzung, gewerbsmässigen Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung, Hehlerei, mehrfachen Hausfriedensbruch, Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Betäubungsmittelkonsum i.S. des Betäubungsmittelgesetzes, mehrfachen unbefugten Benützung eines Fahrzeugs i.S. des Personenbeförderungsgesetzes, Betreten des Bahnbetriebsgebiets ohne Erlaubnis i.S. des Eisenbahngesetzes und Übertretung gegen das Polizeigesetz des Kantons Graubünden sowie Strafsache betreffend gewerbsmässigen Diebstahl, mehrfachen Sachbeschädigung, betrügerischen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, Hehlerei, Verletzung des Schriftgeheimnisses durch Öffnen einer Schrift oder Sendung, mehrfachen Hausfriedensbruch, Abwesenheit des Schuldners bei Pfändung oder Güterverzeichnis, Betäubungsmittelkonsum i.S. des Betäubungsmittelgesetzes und mehrfachen unbefugten Benützung eines Fahrzeugs i.S. des Personenbeförderungsgesetzes: Dem Beschuldigten wird im Wesentlichen vorgeworfen, im Zeitraum zwischen Juni 2024 und April 2025 mindestens 22 ihm nachweisbare (Einbruch-)Diebstähle und Versuche dazu verübt zu haben. Der Beschuldigten wird im gleichen Zeitraum das Verüben von 23 ihr nachweisbaren (Einbruch-)Diebstählen und Versuchen dazu vorgeworfen. Teilweise sollen die beiden Beschuldigten die (Einbruch-)Diebstähle gemeinsam verübt haben. Teilweise sollen sie dabei Sachschäden an Fenstern oder Türen verursacht haben und unter Verletzung des Hausrechts in Liegenschaften eingedrungen sein. Die gestohlenen Gegenstände sollen die Beschuldigten zum Teil für sich behalten, verbraucht oder zu einem späteren Zeitpunkt verkauft oder umgetauscht haben, um mit dem Erlös ihren Unterhalt und Betäubungsmittelkonsum zu finanzieren. Schliesslich sei es im Mai 2025 zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und der Beschuldigten gekommen. In deren Verlauf habe der Beschuldigte ihr mit den Fäusten mehrmals gegen das Gesicht und ihren Körper geschlagen. Die Beschuldigte sei zu Boden gestürzt, woraufhin der Beschuldigte sie mit den Füssen getreten habe. Die Staatsanwaltschaft beantragt für den Beschuldigten im Wesentlichen eine Freiheitsstrafe von 60 Monaten, eine Busse von CHF 2'500.00 und eine Landesverweisung von 10 Jahren. Für die Beschuldigte beantragt die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen eine Freiheitsstrafe von 32 Monaten, eine Busse von CHF 1'500.00 und eine Landesverweisung von 10 Jahren. |
| 31.03.2026 | 09:00 | Einzelrichter | B | Strafsachen betreffend mehrfachen Diebstahl und mehrfachen Hausfriedensbruch: Dem Beschuldigten 1 werden 4 Diebstähle, jeweils verbunden mit Hausfriedensbruch, alle begangen in Kaiseraugst AG, vorgeworfen. Von der Staatsanwaltschaft wird eine Freiheitsstrafe von 7 Monaten, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 2 Jahren, sowie eine Landesverweisung von 7 Jahren beantragt. Dem Beschuldigten 2 werden 7 Diebstähle, jeweils verbunden mit Hausfriedensbruch, begangen in Kaiseraugst AG und Augst BL sowie in einem Fall in Mels, vorgeworfen. Davon sei es einmal beim Versuch geblieben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten und eine Landesverweisung von 12 Jahren. Dem Beschuldigten 3 werden 6 Diebstähle, jeweils verbunden mit Hausfriedensbruch, begangen in Kaiseraugst AG und Augst BL, vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 11 Monaten und eine Landesverweisung von 10 Jahren. Die Verhandlung findet im Theorielokal der Feuerwehr Pizol, Bachstrasse 66, 8887 Mels, statt. |
| 02.04.2026 | 09:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend mehrfachen (teilweise versuchten) Diebstahl, Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruch, unberechtigtes Verwenden eines Fahrrads, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen sowie rechtswidrige Einreise und rechtswidrigen Aufenthalt: Dem Beschuldigten werden im Zeitraum vom 31. August 2024 bis am 19. Oktober 2024 ein versuchter Taschendiebstahl, mehrere Diebstähle aus Fahrzeugen und ein Einbruchdiebstahl in ein Vereinslokal vorgeworfen. Schliesslich wird ihm vorgeworfen, sich trotz rechtskräftiger Wegweisung über mehrere Monate unrechtmässig in der Schweiz aufgehalten zu haben und nach einer zwischenzeitlichen Überstellung ins Ausland erneut ohne gültige Einreisedokumente in die Schweiz eingereist zu sein. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von 9 Monaten bei einer Probezeit von 3 Jahren sowie eine Busse von CHF 300.00. Zudem sei der Beschuldigte für 7 Jahre des Landes zu verweisen. Der Beschuldigte ist von der Teilnahme an der Hauptverhandlung dispensiert. |
| 07.04.2026 | 14:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend mehrfachen (teilweise versuchten) Diebstahl, mehrfachen Hausfriedensbruch und mehrfache Sachbeschädigung: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen dem 8. April 2025 und dem 4. Mai 2025 einen versuchten Einbruchdiebstahl (mit Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch), einen Einbruchdiebstahl, verbunden mit Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch (in beiden Fällen betreffend ein geschlossenes Verkaufsgeschäft), sowie eine Sachbeschädigung durch Beschädigung des Fernsehgeräts in der Gefängniszelle begangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt – unter Einbezug von früheren Freiheitsstrafen von 50 Tagen und 40 Tagen – eine Gesamtfreiheitsstrafe von 180 Tagen, unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 49 Tagen, sowie eine Landesverweisung von 5 Jahren. |
| 09.04.2026 | 09:00 | Kreisgericht | A | Strafsache betreffend gewerbsmässigen Diebstahl, räuberischen Diebstahl, versuchte einfache Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Missachtung der Ein- und Ausgrenzung i.S. des BG über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, innerhalb von wenigen Wochen eine Vielzahl an Vermögensdelikten begangen zu haben. Er habe dabei überwiegend unverschlossene Fahrzeuge oder andere unverschlossene Räumlichkeiten durchsucht, in die er unberechtigt und teils gewaltsam eingedrungen sei. Der Beschuldigte habe mit dem Ziel gehandelt, möglichst viele Vermögenswerte zu entwenden, um sich damit seinen Lebensunterhalt sowie seine Alkoholsucht finanzieren zu können. Bei einem Diebstahl habe er sich, auf frischer Tat ertappt, mit Körpergewalt gegen Personen gewendet, um die gestohlenen Sachen behalten zu können. Weiter wird dem Beschuldigten Sachbeschädigung sowie mehrfacher Hausfriedensbruch vorgeworfen. Indem der Beschuldigte zudem mehrfach bewusst das Teilgebiet der Stadt Altstätten verlassen habe, habe er wiederholt gegen die Eingrenzungsverfügung des Migrationsamts St. Gallen verstossen und sich der mehrfachen Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung i.S. des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) schuldig gemacht. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Gesamtfreiheitsstrafe von 16 Monaten, unter Anrechnung der erstandenen Haft. Zudem wird eine Landesverweisung von 10 Jahren beantragt. |
| 14.04.2026 | 14:00 | Kreisgericht | A | Zivilsache betreffend definitive Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts: Die Klägerin verlangt im Wesentlichen die Anweisung des Grundbuchamtes um definitive Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts. Der Beklagte liess sich dazu nicht vernehmen. |
| 15.04.2026 | 09:00 | Kreisgericht | A | Strafsache im abgekürzten Verfahren betreffend qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln, Verletzung der Verkehrsregeln, Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs und Führen eines Motorfahrzeugs mit abgelaufenem Führerausweis auf Probe: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 27. Juni 2025 mit seinem Motorrad Yamaha auf der St. Gallerstrasse in Sargans, Fahrtrichtung Trübbach, die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, nach Abzug der Messtoleranz von 4 km/h, um 66 km/h überschritten zu haben. Unmittelbar nach dem Geschwindigkeitsexzess habe der Beschuldigte die Signalisierung zum Anhalten von zwei Polizisten, die mit orangen Leuchtwesten bekleidet waren, wahrgenommen. Obschon er die Polizisten als solche erkannt und zunächst abgebremst habe, habe er sich in der Folge dennoch entschieden, der Polizei auszuweichen und seine Fahrt fortzusetzen. Später habe er von der Polizei angehalten werden können. Ausserdem sei der Lernfahrausweis der Kategorie A des Beschuldigten abgelaufen, und am Motorrad sei der erforderliche Seitenspiegel nicht angebracht gewesen. Gemäss Urteilsvorschlag soll der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00, beides bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 2 Jahren und 6 Monaten, sowie zu einer Busse von CHF 500.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 5 Tage) verurteilt werden. |
| 20.04.2026 | 14:00 | Kreisgericht | A | Strafsache betreffend sexuelle Nötigung und tätliche oder verbale sexuelle Belästigung: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in der Nacht vom 13. auf den 14. Juli 2023 die Privatklägerin sexuell genötigt und sexuell belästigt zu haben. Anschliessend habe der Beschuldigte ihr gesagt, dass das, was gerade passiert sei, nicht geschehen sei; zudem habe er ihr mittels Geste (Finger über den Mund) gedeutet, darüber zu schweigen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 2 Jahren, sowie eine Busse von CHF 3'000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 30 Tage). Weiter wird eine Landesverweisung von 7 Jahren beantragt. |
| 21.04.2026 | 14:00 | Kreisgericht | A | Strafsache im abgekürzten Verfahren betreffend qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfache grobe Verletzung der Verkehrsregeln, Fahren in nicht fahrfähigem Zustand (qualifizierte Alkoholkonzentration und andere Gründe) und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 6. Februar 2025 mit seinem Personenwagen in fahrunfähigem Zustand eine Fahrt von Grabs in Richtung Salez gemacht zu haben. Während dieser Fahrt sei der Beschuldigte insbesondere mehrfach von der Fahrbahn abgekommen, habe das Trottoir sowie das Wiesland befahren und sei mit diversen Gegenständen, unter anderem mit Weisspfählen, mit einer Rabatte, mit zwei Holzzäunen sowie mit einem Entlüftungsdeckel der darunterliegenden Tiefgarage, kollidiert. Unter anderem habe der Beschuldigte den Personenwagen auf der Höhe der Simmistrasse mit einer rechtlich relevanten Geschwindigkeit von 106 km/h bei einer dort erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gelenkt. Schliesslich sei der Beschuldigte bei einer Liegenschaft in Sennwald zum Stillstand gekommen. Vor der Fahrt habe der Beschuldigte Alkohol und Amphetamin konsumiert. Gemäss Urteilsvorschlag soll der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 2 Jahren sowie zu einer Busse von CHF 600.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 6 Tage) verurteilt werden. |
| 22.04.2026 | 09:30 | Einzelrichter | A | Strafsache im abgekürzten Verfahren betreffend qualifizierte grobe Verkehrsregelverletzung: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Februar 2025 auf der Haagerstrasse in Haag die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausserorts von 80 km/h um 64 km/h überschritten zu haben, indem er mit einer Geschwindigkeit von 144 km/h unterwegs gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 11 Monaten, deren Vollzug bei einer Probezeit von 2 Jahren aufzuschieben sei. |
| 24.04.2026 | 09:00 | Kreisgericht | A | Strafsache im abgekürzten Verfahren betreffend versuchte Tötung, gewerbs- und bandenmässigen Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Betäubungsmittelkonsum sowie Strafsache im abgekürzten Verfahren betreffend gewerbs- und bandenmässigen Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Betäubungsmittelkonsum: Dem Beschuldigten 1 wird vorgeworfen, sich am 16. Februar 2023 mit einer weiteren Person sowie am 22. Februar 2023 mit dem Beschuldigten 2 zur Begehung von insgesamt vier Diebstählen, mehrheitlich durch Einbruch in Telekommunikationsgeschäfte, verabredet und diese anschliessend begangen zu haben. Im Vorfeld der Taten soll es jeweils zu gemeinsamem Betäubungsmittelkonsum gekommen sein. Weiter wird ihm vorgeworfen, am 22. Mai 2023 während des Hofgangs im Gefängnis Flums versucht zu haben, einen Mithäftling zu töten, indem er diesen mit einem selbst hergestellten spitzen Gegenstand verletzte. Gemäss Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte 1 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 5 Jahren sowie zu einer Busse von CHF 800.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 8 Tage) verurteilt und für die Dauer von 12 Jahren des Landes verwiesen werden. Dem Beschuldigten 2 wird vorgeworfen, sich am 22. Februar 2023 mit dem Beschuldigten 1 zur gemeinsamen Begehung von drei Diebstählen, mehrheitlich durch Einbruch in Telekommunikationsgeschäfte, verabredet und diese anschliessend begangen zu haben. Im Vorfeld der Taten soll es jeweils zu gemeinsamem Betäubungsmittelkonsum gekommen sein. Gemäss Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte 2 zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten sowie zu einer Busse von CHF 800.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 8 Tage) verurteilt und für die Dauer von 10 Jahren des Landes verwiesen werden. Der Beschuldigte 2 ist von der Teilnahme an der Hauptverhandlung dispensiert. |
| 28.04.2026 | 14:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend Betrug und Urkundenfälschung: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Antragsformular für einen COVID-Kredit unwahre Angaben betreffend den vergangenen Umsatzerlös seines Unternehmens gemacht zu haben. Den so erhaltenen Kredit in Höhe von CHF 120'000.00 habe er teilweise nicht vereinbarungsgemäss, insbesondere nicht für die Sicherung der Liquiditätsbedürfnisse seines Unternehmens, sondern zweckwidrig verwendet. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Der Vollzug sei aufzuschieben mit einer Probezeit von 3 Jahren. |
| 29.04.2026 | 09:00 | Kreisgericht | A | Strafsache im abgekürzten Verfahren betreffend mehrfachen Betrug, mehrfache Urkundenfälschung, mehrfache Unterlassung der Buchführung, mehrfache Misswirtschaft, Entziehen von der Versicherungs- und Prämienpflicht i.S. des BG über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, mehrfache Veruntreuung von Beiträgen durch den Arbeitgeber i.S. des BG über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, mehrfachen Ungehorsam im Betreibungs- und Konkursverfahren und mehrfachen Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im März 2020 für zwei Gesellschaften je einen Antrag auf einen Covid-19-Kredit mit Bundesdeckung sowie im Januar 2021 für eine der beiden Gesellschaften einen Antrag auf einen Überbrückungskredit für KMU im Rahmen des kantonalen Härtefallprogramms gestellt zu haben. In den jeweiligen Antragsformularen soll der Beschuldigte insbesondere falsche Angaben zum generierten Umsatz gemacht und teilweise nicht wahrheitsgemässe Jahres- und Erfolgsrechnungen eingereicht haben. Dadurch habe er die Banken getäuscht, welche zwei Covid-19 Kredite in der Höhe von insgesamt CHF 195'000.00 sowie Härtefallkreditgelder (Überbrückungskredit wie effektiver Kredit) von insgesamt CHF 130'000.00 ausgezahlt hätten. Die Gelder habe der Beschuldigte nicht vereinbarungsgemäss verwendet. Weiter wird dem Beschuldigten vorgeworfen, sich nicht um eine korrekte, stets aktuelle Führung und Aufbewahrung der Buchhaltung der beiden Gesellschaften bemüht zu haben, obwohl er dazu gesetzlich verpflichtet gewesen wäre. Zudem habe der Beschuldigte trotz offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit der beiden Gesellschaften mit den überschuldeten und defizitären Gesellschaften weitergearbeitet und es pflichtwidrig unterlassen, Zwischenbilanzen zu erstellen und diese durch einen zugelassenen Revisor prüfen zu lassen oder sofort die Bilanzen zu deponieren. Ferner soll der Beschuldigte im Zeitraum vom April 2016 bis zum Konkurs der einen Gesellschaft die angestellten Arbeitnehmer bzw. deren Löhne nicht bei der Ausgleichskasse gemeldet und sich dadurch seiner Versicherungs- und Abrechnungspflicht entzogen haben. Zudem habe der Beschuldigte im Zeitraum von 2017 bis zum Konkurs zwar Arbeitnehmerbeiträge vom Lohn abgezogen, diese jedoch zu einem grossen Teil nicht an die zuständige Ausgleichskasse abgeliefert, sondern für andere – teilweise betriebliche oder private – Zwecke verwendet. Schliesslich wird dem Beschuldigten vorgeworfen, im Oktober 2024 und im April 2025 trotz mehrmaliger Aufforderung des Betreibungsamtes die für den Vollzug einer Pfändung erforderlichen Unterlagen zu seiner Vermögens- und Einkommenssituation nicht eingereicht zu haben. Gemäss Urteilsvorschlag soll der Beschuldigte insbesondere zu einer Freiheitsstrafe von 19 Monaten, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 4 Jahren, sowie zu einer Busse von CHF 1'000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) verurteilt werden. |
| 30.04.2026 | 09:00 | Kreisgericht | A | Strafsache betreffend gewerbsmässigen Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruch, Verweisungsbruch und mehrfache unbefugte Benützung eines Fahrzeugs i.S. des Personenbeförderungsgesetzes: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum zwischen November 2024 und Dezember 2024 mindestens 12 ihm nachweisbare Einbruchdiebstähle verübt zu haben. Teilweise habe der Beschuldigte Sachschäden an Fenstern oder Türen verursacht und sei stets unter Verletzung des Hausrechts in die Liegenschaften eingedrungen. Er habe Gegenstände und Vermögenswerte entwendet, von denen er wusste, dass er keinen Anspruch darauf hatte. Der Beschuldigte, der kein Obdach bzw. keinen festen Wohnsitz hatte und kein weiteres Einkommen erzielte, habe dabei mit dem Ziel gehandelt, sich wirtschaftlich besser zu stellen, und sei zu einer Vielzahl von Diebstählen bereit gewesen, um damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Staatsanwaltschaft beantragt für den Beschuldigten im Wesentlichen eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten und eine Landesverweisung auf Lebenszeit. |
Verhandlungsort:
A = Bahnhofstrasse 10, 8887 Mels
B = auf Anfrage
Aus Platzgründen wird insbesondere Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig anzumelden. Verhandlungstermine können kurzfristig angesetzt, abgesagt oder verschoben werden.
