Verhandlungstermine
| Datum | Zeit | Zuständigkeit | Ort | Betreff |
|---|---|---|---|---|
| 30.04.2026 | 09:00 | Kreisgericht | A | Strafsache betreffend gewerbsmässigen Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruch, Verweisungsbruch und mehrfache unbefugte Benützung eines Fahrzeugs i.S. des Personenbeförderungsgesetzes: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum zwischen November 2024 und Dezember 2024 mindestens 12 ihm nachweisbare Einbruchdiebstähle verübt zu haben. Teilweise habe der Beschuldigte Sachschäden an Fenstern oder Türen verursacht und sei stets unter Verletzung des Hausrechts in die Liegenschaften eingedrungen. Er habe Gegenstände und Vermögenswerte entwendet, von denen er wusste, dass er keinen Anspruch darauf hatte. Der Beschuldigte, der kein Obdach bzw. keinen festen Wohnsitz hatte und kein weiteres Einkommen erzielte, habe dabei mit dem Ziel gehandelt, sich wirtschaftlich besser zu stellen, und sei zu einer Vielzahl von Diebstählen bereit gewesen, um damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Staatsanwaltschaft beantragt für den Beschuldigten im Wesentlichen eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten und eine Landesverweisung auf Lebenszeit. |
| 05.05.2026 | 14:00 | Kreisgericht | A | Strafsache betreffend versuchte Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und einfache Körperverletzung: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in der Nacht vom 13. auf den 14. April 2023 versucht zu haben, die Privatklägerin zu vergewaltigen. Im Rahmen dieser Handlung habe der Beschuldigte sich zudem der sexuellen Nötigung sowie der einfachen Körperverletzung schuldig gemacht. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine unbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten. |
| 12.05.2026 | 09:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend mehrfache Vernachlässigung von Unterhaltspflichten: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in der Zeit vom 1. November 2023 bis 28. Mai 2024 seine Unterhaltspflicht gegenüber der getrennt von ihm lebenden Ehefrau nicht erfüllt zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 130.00, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 2 Jahren und eine Busse von CHF 1'300.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage). (Einsprache gegen Strafbefehl) |
| 19.05.2026 | 09:00 | Kreisgericht | A | Strafsache betreffend versuchte vorsätzliche schwere Körperverletzung, Tätlichkeiten, mehrfachen Diebstahl, Sachbeschädigung und Drohung: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, während der Beziehung mit der Privatklägerin bzw. nach der Trennung diverse Straftaten begangen zu haben. So habe sich der Beschuldigte Anfang Juli 2022, kurz nach Mitternacht, an den Wohnort der Privatklägerin begeben, wo er auf der Terrasse auf die Privatklägerin getroffen sei. Dort habe er die Privatklägerin mit einem Holzpfahl gegen den Kopf, die Schulter und den Oberarm geschlagen. Dadurch habe die Privatklägerin unter anderem einen Bruch des linken Unterkieferastes, eine leichte traumatische Hirnverletzung, mehrere Quetsch-Riss-Wunden am Kopf sowie Unterblutungen und Schürfungen am Rumpf und an den Extremitäten erlitten. Zuvor bzw. im Zeitraum vom Februar 2022 bis Juni 2022 habe der Beschuldigte der Privatklägerin mehrfach Bargeld behändigt, sie bedroht, ihr Mobiltelefon beschädigt und sie anlässlich einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen ihrem Sohn und dem Beschuldigten am Hals sowie über dem Auge gekratzt. Die Staatsanwaltschaft beantragt insbesondere eine Freiheitsstrafe von 28 Monaten, davon 12 Monate unbedingt und 16 Monate bedingt mit einer Probezeit von drei Jahren. Weiter wird eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 30.00, bedingt mit einer Probezeit von 3 Jahren, und eine Busse von CHF 100.00, ersatzweise 1 Tag Freiheitsstrafe beantragt. Ausserdem sei der Beschuldigte für 7 Jahre des Landes zu verweisen. |
| 20.05.2026 | 09:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz, mehrfache Übertretung gegen die Vorschriften über den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln oder Gebrauchsgegenständen i.S. des Lebensmittelgesetzes und mehrfache Widerhandlung gegen das Tierseuchengesetz: Der Beschuldigte ist Betriebsleiter eines Schlachtereibetriebs. Ihm wird vorgeworfen, dass anlässlich eines Schlachttags während des Schlachtprozesses die vorgeschrieben Hygienemassnahmen nicht umgesetzt und eingehalten worden seien, und er es unterlassen habe, seine Mitarbeitenden korrekt zu kontrollieren und zu instruieren sowie diesen die nötige Infrastruktur und die Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Weiter soll er eine erforderliche Weiterbildung nicht absolviert haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Busse von CHF 3'800.00, bei Nichtbezahlung eine Ersatzfreiheitsstrafe von 28 Tagen. |
| 21.05.2026 | 14:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend Vergehen gegen das Waffengesetz: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen auf dem Postweg eine Imitationspistole, welche bei Betrachtung auf den ersten Blick einer echten Feuerwaffe gleiche, in die Schweiz eingeführt zu haben, ohne über die dafür erforderliche Bewilligung zu verfügen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 30.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren, und einer Busse von CHF 100.00. Bei schuldhafter Nichtbezahlung der Busse habe die Ersatzfreiheitsstrafe 4 Tage zu betragen. |
| 26.05.2026 | 14:00 | Einzelrichter | A | Strafsache im abgekürzten Verfahren betreffend versuchte schwere Körperverletzung, Angriff, versuchten Diebstahl, Hausfriedensbruch und Übertretung des BetmG: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich im April 2019 zusammen mit fünf weiteren Personen an einem Angriff zum Nachteil des Stiefvaters der Freundin eines Beteiligten beteiligt und dabei schwere Körperverletzungen in Kauf genommen zu haben. Ausserdem habe er sich im Juni 2019 zusammen mit zwei Kollegen unberechtigterweise Zugang zum Schwimmbad in Vaduz verschafft und soll dort versucht haben, aus einem Popcorn-Automaten möglichst viel Diebesgut zu erbeuten. Ausserdem habe er in der Zeit von Mai 2023 bis Mai 2025 täglich 1-2 Joints Marihuana geraucht. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 11 Monaten, unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 2 Tagen und bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 2 Jahren, sowie eine Busse von CHF 1'000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage). |
| 28.05.2026 | 14:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend mehrfachen Diebstahl (teilweise versucht), mehrfache Sachbeschädigung und mehrfachen Hausfriedensbruch (teilweise versucht): Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 1./2. Oktober 2016, am 22./23. März 2025 und am 29. Juni 2025 sich eines Diebstahls, zwei versuchten Diebstählen, der mehrfachen Sachbeschädigung und des mehrfachen Hausfriedensbruchs (einmal Versuch) schuldig gemacht zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten, unter Anrechnung der Haft von 3 Tagen und bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 3 Jahren, sowie eine Busse von CHF 700.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 24 Tage). Ausserdem sei der Beschuldigte für 5 Jahre des Landes zu verweisen. Der Beschuldigte ist vom persönlichen Erscheinen dispensiert |
Verhandlungsort:
A = Bahnhofstrasse 10, 8887 Mels
B = auf Anfrage
Aus Platzgründen wird insbesondere Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig anzumelden. Verhandlungstermine können kurzfristig angesetzt, abgesagt oder verschoben werden.
