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Wichtige Hinweise:

Aufgrund der besonderen Situation im Zusammenhang mit COVID-19 ist der Besuch von Gerichtsverhandlungen für Zuschauer sehr eingeschränkt.

Das Gericht entscheidet, ob während der Verhandlung eine Maskenpflicht für Besucher/innen, Medienschaffende oder Parteien/Verfahrensbeteiligte und Gericht besteht.

Akkreditierte Medienschaffende sind vorbehältlich eines formellen Ausschlusses der Öffentlichkeit grundsätzlich zu den Verhandlungen zugelassen, sofern die Vorschriften des BAG eingehalten werden können. Eine vorgängige telefonische Kontaktnahme mit der Gerichtskanzlei ist aber unerlässlich.

Andere Personen, die sich für den Besuch einer Gerichtsverhandlung interessieren werden gebeten, sich vorgängig bei der Gerichtskanzlei zu erkundigen, ob der Besuch einer Verhandlung möglich ist.

Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.

Verhandlungstermine

Datum Zeit Zuständigkeit Ort  Betreff
28.09.2023 09:00 Kreisgericht A Straffall betreffend mehrfachen (teils versuchten) qualifizierten Raubs, mehrfachen (teils versuchten) Hausfriedensbruchs, mehrfache (teils versuchte) Geldwäscherei, mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz und mehrfachen Fahrens in fahrunfähigem Zustand. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen im Zeitraum vom 12. Januar 2021 bis 12. Januar 2022 in drei Fällen jeweils nach Schalterschluss Angestellten von Banken (SGKB in Azmoos und Raiffeisenbank in Rüthi) und der Post in Ruggell abgepasst zu haben. Unter Androhung von Waffengewalt (Vorhalten einer Softair-Pistole) habe er sich Zutritt zu den Bank-/Postgebäuden erzwungen. In einem weiteren Fall (Raiffeisenbank in Trübbach) habe er die Schalterhalle betreten und den anwesenden Mitarbeiter mit der genannten Softair-Pistole bedroht. Gleich soll er bei der Post in Sevelen vorgegangen sein, wobei er zuerst den Mitarbeiter unter einem Vorwand hinter dem Schalter hervorgelockt habe. An diesem Tag soll der Beschuldigte sodann in angetrunkenem Zustand mit dem Auto zum Tatort gefahren sein. In drei Fällen (Rüthi, Trübbach und Sevelen) sei es ihm gelungen, Geld in Höhe von insgesamt rund CHF 160'000.00 zu erbeuten. Mit diesem Geld habe er verschiedene Ausgaben getätigt (Aufenthalte in Luxushotels und Kauf von Luxusgütern), um damit die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden oder die Einziehung der Vermögenswerte zu vereiteln. Auch habe er versucht, einen Teil des Geldes bei einer weiteren Bank zu wechseln, was nicht gelungen sei. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 90 Monaten und eine Busse von CHF 800.00.
03.10.2023 14:00 Einzelrichter A Strafsache betreffend Vernachlässigung von Unterhaltspflichten. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, während eines Zeitraums von rund zweieinhalb Jahren den Unterhaltspflichten für seine Tochter nur in sehr beschränktem Umfang nachgekommen zu sein. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je CHF 50.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 3 Jahren, sowie eine Busse von CHF 500.00.
10.10.2023 09:00 Einzelrichter A Strafsache betreffend mehrfache Sachbeschädigung, geringfügiges Vermögensdelikt (Sachbeschädigung), Vergehen gegen das Waffengesetz, Vergehen gegen das Betäbungsmittelgesetz, mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 25./26.11.2022 mehrere Eier gegen die Fassade einer Liegenschaft geworfen und den Asphalt vor der Liegenschaft mit einem Schriftzug besprüht zu haben. Ausserdem habe der Beschuldigte im Herbst 2022 über eine Internetplattform ein Springmesser mit einer Klinge von 10.7cm und einer Gesamtlänge von 24.5cm bestellt, ohne über die erforderliche Ausnahmebewilligung zu verfügen. Schliesslich habe der Beschuldigte im März 2023 bei der gleichen Liegenschaft wie im November 2022 die Tiefgarageneinfahrt, den Asphalt und ein Trottoir in der Nähe mit Schriftzügen besprüht. Weiter habe er Fahrzeuge und einen Verteilkasten mit Farbe besprüht, einen Blumentopf beschädigt und den Eingangsbereich der Liegenschaft/Briefkästen erneut mit Eiern beworfen. Schliesslich habe der Beschuldigte im März 2023 Betäubungsmittel sowohl für den Eigengebrauch wie auch zum Weiterverkauf besessen. Beantragt wird eine Gesamtfreiheitsstrafe von 140 Tagen (unter Einbezug von 30 Tagen nach einer bedingten Entlassung) und eine Busse von CHF 500.00, ersatzweise 5 Tage Freiheitsstrafe.
18.10.2023 09:00 Einzelrichter A Strafsache betreffend Hausfriedensbruch und versuchte Tierquälerei. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich unrechtmässig Zutritt zu einem Garten verschafft und dort eine rund zwei Meter lange Glasscherbenspur sowie Wienerli-Stücke gestreut zu haben, mit der Absicht dem dortigen Hund zu schaden. In Kauf genommen habe er zudem eine Schädigung einer Katze. Zu Schaden gekommen ist kein Tier. Beantragt wird eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 30.00, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 2 Jahren, und eine Busse von CHF 300.00, ersatzweise 10 Tage Freiheitsstrafe. Einsprache gegen Strafbefehl.
24.10.2023 14:00 Einzelrichter A Straffall betreffend Missbrauchs einer Fernmeldeanlage. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich ins Quartier des Privatklägers begeben und sich dort nach diesem erkundigt zu haben. Gleichentags soll der Beschuldigte den Privatkläger fünf Mal anonym auf seinem Festnetzanschluss angerufen haben. Beim ersten Anruf habe er mit dem Privatkläger sprechen wollen. Der Privatkläger habe angegeben, dass er ihn verwechsle und habe aufgelegt. Den zweiten Anruf soll der Privatkläger nicht entgegengenommen haben. Beim dritten Anruf habe der Beschuldigte dem Privatkläger gesagt, dass er derjenige sei, vor dessen Haus ein blondes Kind mit dem Fahrrad sei und dies sein Sohn M. sei. Beim vierten Anruf soll der Beschuldigte den Privatkläger aufgefordert haben, vor die Tür zu gehen. Beim fünften Anruf habe der Beschuldigte den Privatkläger aufgefordert "die Sache" innerhalb einer Woche zurückzuziehen. Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Beschuldigten wegen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage zu einer Busse von CHF 500.00. Der Privatkläger erhob gegen diesen Strafbefehl Einsprache und verlangt die Bestrafung wegen Drohung oder Nötigung.
16.11.2023 09:00 Kreisgericht A Dem Beschuldigten wird mehrfacher Betrug, eventualiter mehrfache Veruntreuung, Anstiftung zur ungetreuen Geschäftsbesorgung, mehrfaches Fahren ohne Fahrzeugausweis, Bewilligung oder Haftpflichtversicherung sowie mehrfacher Missbrauch von Ausweisen und Schildern vorgeworfen. Der Privatkläger 1 beabsichtigte ein im Jahr 2014 erworbenes Grundstück in Berlin zu bebauen, weshalb ihm der Immobilienvermittler den Beschuldigten vorschlug, um entsprechende Finanzierungen zu vermitteln. Der Beschuldigte soll sich gegenüber dem Privatkläger 1 als international vernetzter Finanzvermittler ausgegeben haben, welcher sich im Baugeschäft bestens auskennen solle. Anlässlich ihrer Telefonate und Treffen soll der Beschuldigte vorgegaukelt haben, für das Bauprojekt ein Darlehen in der Höhe von ca. CHF 25 Mio. beschaffen zu können. Hierfür solle der Privatkläger 1 eine AG erwerben, welche das fragliche Darlehen gewähren würde. Im März 2016 schlossen sie einen Kaufvertrag über sämtliche Inhaberaktien einer Mantelgesellschaft für einen Kaufpreis von CHF 85'000.00 ab, obwohl dem Beschuldigten klar gewesen sein soll, dass er diesbezüglich nicht verfügungsberechtigt ist. Zudem soll der Beschuldigte mit dem Privatkläger 1 eine a.o. GV inszeniert und abgehalten haben. Nach der Kaufpreisüberweisung soll der Beschuldigte wahrheitswidrig geltend gemacht haben, dass diese Summe sich als unzureichend erwiesen hätte und soll den Privatkläger 1 angewiesen haben erneut CHF 90'000.00 zu überweisen, um einen weiteren Aktienmantel zu erwerben. Der Beschuldigte soll dem Privatkläger 1 vorgegaukelt haben, regelmässig bei verschiedenen Banken vorzusprechen. Der Beschuldigte soll schliesslich den Privatkläger 1 angegeben haben, dass eine dieser Gesellschaften kreditunwürdig dastehen würde und soll ihn angewiesen haben erneut EUR 75'000.00 zu überweisen – was dieser Ende April 2016 auch gemacht hat. Die Gelder soll der Beschuldigte dann jedoch für seine eigenen Bedürfnisse eingesetzt haben. Beim zweiten vorgeworfenen Sachverhaltskomplex soll der Beschuldigte von einem Bekannten im März 2017 gebeten worden sein, diesem ein Fahrzeugleasing über einen Porsche Panamera zu verschaffen. Der Beschuldigte soll daraufhin den einzelzeichnungsberechtigten VR einer AG überzeugt haben, die entsprechende Gesellschaft als Leasingnehmerin auftreten zu lassen und das Fahrzeug trotzdem dem Bekannten zum ständigen Gebrauch zu überlassen. Da die Leasinggeberin in der Folge das Fahrzeug überlassen hat, die weiteren monatlichen Leasingraten jedoch nicht gezahlt worden seien, soll ihr ein Schaden in der Höhe von rund CHF 55'000.00 entstanden sein. Beim nächsten Anklagevorwurf soll der Beschuldigte einer AG vorgegeben haben, das von ihr benötigte Fremdkapital in der Höhe von CHF 1 Mio. zur Verfügung stellen zu können. Der Beschuldigte soll der Privatklägerin 2 gesagt haben, eine AG zu erwerben, an welcher ein Investor ein Darlehen in entsprechender Höhe gewähren würde. Der Investor solle CHF 12'000.00 für den Aktienverkauf sowie die für ein Jahr im Voraus zu begleichenden Darlehenszinsen in Höhe von CHF 19'500.00 verlangt haben. Obwohl schliesslich nur CHF 17'000.00 dem Beschuldigten übergeben worden sein sollen, soll dieser das anvertraute Bargeld nicht zur Verschaffung einer AG und des vereinbarten Darlehens eingesetzt haben, sondern für die eigenen Bedürfnisse. Weiter wirft die Anklage dem Beschuldigten vor, am 10. sowie am 17. Januar 2019 einen Personenwagen gelenkt zu haben, obwohl er gewusst habe, dass die von ihm angebrachten Kontrollschilder nicht für dieses Fahrzeug bestimmt gewesen seien sowie, dass keine Haftpflichtversicherung bestand. Die Staatsanwaltschaft beantragt im Wesentlichen eine Freiheitsstrafe von 32 Monaten sowie eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à CHF 30.00.

Verhandlungsort:
A = Bahnhofstrasse 10, 8887 Mels
B = auf Anfrage

Aus Platzgründen wird insbesondere Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig anzumelden. Verhandlungstermine können kurzfristig angesetzt, abgesagt oder verschoben werden.