Wichtige Hinweise:
Aufgrund der besonderen Situation im Zusammenhang mit COVID-19 ist der Besuch von Gerichtsverhandlungen für Zuschauer sehr eingeschränkt.
Das Gericht entscheidet, ob während der Verhandlung eine Maskenpflicht für Besucher/innen, Medienschaffende oder Parteien/Verfahrensbeteiligte und Gericht besteht.
Akkreditierte Medienschaffende sind vorbehältlich eines formellen Ausschlusses der Öffentlichkeit grundsätzlich zu den Verhandlungen zugelassen, sofern die Vorschriften des BAG eingehalten werden können. Eine vorgängige telefonische Kontaktnahme mit der Gerichtskanzlei ist aber unerlässlich.
Andere Personen, die sich für den Besuch einer Gerichtsverhandlung interessieren werden gebeten, sich vorgängig bei der Gerichtskanzlei zu erkundigen, ob der Besuch einer Verhandlung möglich ist.
Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.
Verhandlungstermine
Datum | Zeit | Zuständigkeit | Ort | Betreff |
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26.04.2023 | 14:00 | Einzelrichter | A | Dem Beschuldigten wird ein Diebstahl in einem Gastrolokal sowie eine in diesem Zusammenhang verübte Sachbeschädigung (Tür und Zigarettenautomat) vorgeworfen. Weiter wird ihm vorgeworfen, sich nicht an die vom Migrationsamt verfügte Eingrenzung auf das Gebiet der Gemeinde Vilters gehalten zu haben. Schliesslich wird ihm eine mehrfache Sachbeschädigung vorgeworfen, da er in einer Arrestzelle den Rauchmelder und eine Fernsehantenne beschädigt haben soll. Beantragt wird eine Freiheitsstrafe von 5 Monaten und eine Landesverweisung von 10 Jahren. |
02.05.2023 | 09:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend mehrfache Handlungen zum Eigenkonsum harter Pornografie mit tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen Juli 2021 und Januar 2022 mehrfach Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Art. 197 Abs. 1 StGB, die tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zum Inhalt haben, über elektronische Mittel zum eigenen Konsum beschafft, gelagert und besessen sowie konsumiert zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt im abgekürzten Verfahren eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Ausserdem sei eine ambulante Massnahme nach Art. 63 StGB und für die Dauer der Behandlung Bewährungshilfe anzuordnen. Der Vollzug der Freiheitsstrafe sei zugunsten den ambulanten Massnahme aufzuschieben. Ausserdem sei ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot nach Art. 67 Abs. 3 StGB auszusprechen. |
05.05.2023 | 13:30 | Kreisgericht | A | Dem Beschuldigten wird sexuelle Nötigung vorgeworfen. Der Beschuldigte und das Opfer lernten sich während ihres Aufenthalts in einem Integrationszentrum kennen. Das Opfer soll mit dem Beschuldigten ein freundschaftliches Verhältnis gepflegt haben. Der Beschuldigte soll dem Opfer ab Mitte September 2022 mehrmals mitgeteilt haben, dass er sie liebe und mit ihr eine Familie gründen möchte. Das Opfer soll ihm jedoch jeweils zu verstehen gegeben habe, dass sie diese Gefühle nicht erwidere. Am 26. September 2022 soll der Beschuldigte das Opfer um ein Treffen gebeten haben, um die Situation zwischen ihnen besprechen zu können. Das Opfer habe eingewilligt, um dem Beschuldigten zu verdeutlichen, dass beide danach ihre eigenen Wege gehen. Gleichentags seien sie nach Flumserberg gefahren und von dort in Richtung Seebenalp spazieren gegangen. Um 15.00 Uhr sollen sie auf einem Baumstumpf eine Pause eingelegt haben, um sich zu verpflegen. Die Frage des Beschuldigten, ob das Opfer mit ihm eine Beziehung führen wolle, wurde vom Opfer verneint. Danach sollen sie sich gegenseitig umarmt haben. Als das Opfer sich vom Beschuldigten habe lösen wollen, soll er sie – trotz mehrfacher Aufforderung – nicht mehr losgelassen haben. In der Folge soll er dem Opfer mit seinem Fuss von hinten den Haken gestellt haben, sodass sie rückwärts zu Boden gefallen sei. Anschliessend soll der Beschuldigte die Arme des Opfers auseinander gedrückt, ihr T-Shirt hochgezogen und ihre Brüste geküsst haben. Das Opfer soll mehrfach geschrien und ihn gebeten haben, sie loszulassen. Als sie ihn schliesslich habe weggestossen können, soll sie versucht haben wegzurennen. Der Beschuldigte soll sie jedoch sogleich wieder am Arm gepackt und erneut zu Boden geworfen haben. Er soll sich erneut auf das Opfer gelegt und ihre Hände über ihren Kopf festgehalten haben. Mit der anderen Hand habe er ihre Hose geöffnet, währenddem sie versucht haben soll, sein Geschlechtsteil mit ihrem Knie zu treffen und seine Hände von ihr wegzureissen. Der Beschuldigte soll seinen Penis herausgeholt und sie aufgefordert haben diesen anzufassen, was sie nach anfänglicher Verneinung auch getan haben soll. Daraufhin soll er ihr gesagt haben, dass sie ihre Beine spreizen solle – er wolle sie, wenn sie sich nicht wehre, nicht penetrieren, jedoch wolle er ihre Haut spüren. Er soll dann seinen Penis bis zur Ejakulation an ihrer Vulva gerieben haben. Plötzlich soll er dann derart aggressiv mit mehreren Fingern in die Vagina eingedrungen sein, dass das Opfer vor Schmerzen geschrien und im Intimbereich zu bluten begonnen habe. Daraufhin soll der Beschuldigte erschrocken sein und von ihr abgelassen haben. Anschliessend sollen sie sich wieder angezogen haben und schliesslich wieder ins Integrationszentrum zurückgefahren sein. Der Beschuldigte soll im Wesentlichen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 9 Monaten, unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren, verurteilt werden. Zudem soll er für sieben Jahre des Landes verwiesen werden. |
09.05.2023 | 09:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend Missachten einer mit dem Führerausweis verbundenen Auflage oder Beschränkung: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 22. August 2022, 20:35 Uhr einen Personenwagen auf der Grabserstrasse in Gams, Fahrtrichtung Grabs, gelenkt zu haben, ohne die im Führerausweis eingetragene Auflage 01 (muss Brille oder Kontaktlinsen tragen) eingehalten zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Busse von CHF 400.00 (ersatzweise 4 Tage Freiheitsstrafe). |
12.05.2023 | 09:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend Tätlichkeiten und mehrfache Beschimpfung. Im Rahmen einer zuerst verbalen Auseinandersetzung soll der Beschuldigte der Geschädigten mit seiner rechten Hand auf deren linke Hand geschlagen haben. Weiter soll er sie beschimpft haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je CHF 60.00, aufgeschoben mit einer Probezeit von 2 Jahren, und eine Busse von CHF 400.00. |
15.05.2023 | 14:00 | Kreisgericht | A | Zivilsache betreffend definitive Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts. Die Klägerin verlangt im Wesentlichen die Anweisung des Grundbuchamtes um definitive Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts zulasten eines Grundstücks im Miteigentum der beiden Beklagten und zugunsten der Klägerin für die Pfandsumme von CHF 31'556.12 nebst 5% Zins. Die Klägerin begründet ihren Antrag damit, dass gegenüber der Bauherrin sowie gegenüber der Architektin bzw. Bauleiterin noch offene Forderungen für geleistete Baumeisterabreiten bestehen. Die Beklagten beantragen die Anweisung des Grundbuchamtes, das provisorisch eingetragene Bauhandwerkerpfandrecht zu löschen. Unter Anderem begründen die Beklagten ihr Rechtsbegehren damit, dass die Regierarbeiten weder notwendig waren, ausgeführt wurden noch genehmigt wurden. Zudem sei das Werk nicht mängelfrei, es habe keine Bauabnahme stattgefunden und es bestehe keine Forderung. Damit bestehe keine Grundlage für ein Bauhandwerkerpfandrecht. |
Verhandlungsort:
A = Bahnhofstrasse 10, 8887 Mels
B = auf Anfrage
Aus Platzgründen wird insbesondere Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig anzumelden. Verhandlungstermine können kurzfristig angesetzt, abgesagt oder verschoben werden.