Verhandlungstermine
Datum | Zeit | Zuständigkeit | Ort | Betreff |
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27.11.2024 | 14:00 | Einzelrichter | A | Forderung aus Miete und Pacht: Die Klägerin bringt im Wesentlichen vor, dass zwischen den Parteien zwischen Februar 2022 und Januar 2024 ein Mietverhältnis über eine Wohnung bestanden habe. Nach Rückgabe der Wohnung sei einerseits ein Monatsmietzins offengeblieben und andererseits verschiedene von der Beklagten verursachte Schäden zu reparieren gewesen. Die Klägerin fordert von der Beklagten vor diesem Hintergrund einen Betrag von rund Fr. 8'000.00 sowie die Herausgabe der Mietzinskaution. Die Beklagte hat sich bisher nicht am vorliegenden Verfahren beteiligt, weshalb ihr Parteistandpunkt derzeit noch nicht bekannt ist. |
27.11.2024 | 14:00 | Einzelrichter | A | Strafsachen betreffend Betrug, Urkundenfälschung, Übertretung der COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung, Misswirtschaft, Unterlassung der Buchführung, Übertretung des BG über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung: Die Eheleute betrieben eine im Baugewerbe tätige GmbH. Die Ehefrau war formell als Geschäftsführerin im Handelsregister eingetragen, der Ehemann nahm faktisch die Geschäfte der Gesellschaft war. Mittels diverser Falschangaben – unter anderem einer überhöhten Umsatzangabe – erreichten Sie Ende März 2020 die Auszahlung eines "Corona-19"-Kredits über rund Fr. 104'500.00. Da die GmbH ihrer Buchführungspflicht nicht nachkam, lässt sich die Verwendung des Kredites nicht mehr vollständig eruieren. Ge-mäss Anklage soll er aber zur Befriedigung privater Bedürfnisse verwendet worden sein. Am 6. November 2020 wurde über die GmbH der Konkurs eröffnet. Die Staatsanwaltschaft beantragt für beide Ehegatten eine bedingte Freiheitsstrafe von je acht Monaten. |
03.12.2024 | 14:00 | Einzelrichter | B | Forderung aus Arbeitsrecht: Der Beklagte arbeitete von 2019 bis 2023 bei der Klägerin. Im Rahmen dieses Arbeitsverhältnisses hat die Klägerin dem Beklagten eine Weiterbildung finanziert. Die Klägerin macht geltend, dass diesbezüglich für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis während drei Jahren nach Abschluss der Weiterbildung ende, eine Rückzahlugsverpflichtung zwischen den Parteien vereinbart worden sei. Sie fordert vom Beklagten unter diesem Titel einen Betrag von rund Fr. 7'000.00. Der Beklagte verlangt die Abweisung der Klage und bestreitet dabei einerseits den Bestand einer Rückzahlungsverpflichtung. Andererseits bestreitet der Beklagte auch die Höhe der von der Klägerin behaupteten Weiterbildungskosten. |
04.12.2024 | 09:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend harte Pornografie: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zweimal in einem Freibad verschiedene Kinder bekleidet und unbekleidet fotografiert und dabei den Fokus auf die Geschlechtsteile der Kinder gerichtet zu haben. Die Bilder speicherte er zum Eigenkonsum auf seinem Mobiltelefon ab. Ferner bezog er von verschiedenen digitalen Datenträgern diverse kinderpornografische Dateien zum Eigenkonsum. Der Beschuldigte ist einschlägig vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft beantragt im Wesentlichen eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten, Bewährungshilfe und ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot für jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst. |
09.12.2024 | 14:00 | Einzelrichter | A | Forderung aus Arbeitsrecht; Die Klägerin bringt im Wesentlichen vor, zur Hälfte an der Beklagten beteiligt zu sein. Zudem sei sie seit der Gründung der Beklagten und bis Mitte Juli 2022 Geschäftsführerin der Beklagten gewesen. Gemäss ihrem Arbeitsvertrag stehe ihr ein Bonus in der Höhe von 20% des EBITDA zu. Im Jahr 2021 sei ihr dieser Bonus lediglich reduziert und für das Jahr 2022 gar nicht ausbezahlt worden. Die Klägerin fordert von der Beklagten deshalb einen Betrag von rund Fr. 25'000.00. Die Beklagte beantragt die Abweisung der Klage. Sie führt im Wesentlichen aus, dass der Bonus für das Jahr 2021 korrekt und nach entsprechender Genehmigung der Jahresrechnung durch die Klägerin ausbezahlt worden sei. Im Jahr 2022 habe gar kein Gewinn resultiert, weshalb der Klägerin für das Jahr 2022 auch kein Bonus zustehe. |
10.12.2024 | 14:30 | Einzelrichter | A | Negative Feststellungsklage: Die Parteien waren einige Zeit zusammen. Nach dem Auszug des Klägers setzte die Beklagte gegenüber dem Kläger eine Forderung über Fr. 14'000.00 aus Kosten der gemeinsamen Haushaltsführung in Betreibung. Der Kläger versäumte einen Rechtsvorschlag, wes-halb er nun im vorliegenden Verfahren festgestellt haben will, dass die von der Beklagten in Betreibung gesetzte Forderung nicht bestehe. |
17.12.2024 | 08:30 | Einzelrichterin | A | Strafsache betreffend Begünstigung und vorsätzliche Übertretung des Jagdgesetzes durch nicht wahrheitsgemässe Angaben zum Jagdbetrieb: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in seiner Funktion als zuständiger Wildbuchführer und Obmann des entsprechenden Jagdreviers einen illegalen Abschuss eines Birkhahns trotz Kenntnis davon nicht in das Wildbuch der elektronischen Jagddatenbank eingetragen, sondern diesen erst rund 2.5 Jahre später dem zuständigen Amt mitgeteilt zu haben. Damit habe er den Schützen der Strafverfolgung entzogen und das Jagdgesetz verletzt. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 110.00 sowie eine Busse in Höhe von Fr. 1'980.00. |
08.01.2025 | 09:00 | Einzelrichterin | A | Forderung: Die Klägerinnen fordern sinngemäss von der Beklagten die aus-stehenden Betriebskostenanteile 2023 an der Stockwerkgemeinschaft von Fr. 7'536.70 bzw. an der Miteigentümerschaft Tiefgarage von Fr. 2'216.00 nebst Verzugszins zuzüglich Betreibungskosten. |
10.01.2025 | 09:00 | Einzelrichterin | A | Forderung: Der Kläger fordert vom Beklagten einen Betrag von Fr. 4'857.45 nebst Zins zu 5% seit 10. Mai 2023 für seine Arbeiten und Materiallieferungen sowie die aufgelaufenen Betreibungskosten von Fr. 723.30. |
07.02.2025 | 09:00 | Einzelrichterin | A | Forderung: Die Klägerin macht gegen die Beklagte eine Forderung von Fr. 2'843.00 zzgl. Zins geltend. Sie begründet dies sinngemäss damit, dass sie der Beklagten einen Mitgliederbeitrag bezahlt habe, der ihr Preisnachlasse für Segeltörns und den Besuch von Segelkursen ermöglicht hätte. Ferner habe sie je einen Segeltörn und Segelkurs bei der Beklagten gebucht und bezahlt. Diese seien nicht durchgeführt worden. Eine Rückerstattung des Preises oder des Mitgliederbetrages infolge Nichterfüllung sei nie erfolgt. Die Beklagte hat sich nicht vernehmen lassen. |
Verhandlungsort:
A = Amtshaus, Mariabergstrasse 15, 9400 Rorschach
B = Rathaus, Hauptstrasse 29, 9400 Rorschach
E = Extern (der genaue Ort kann auf der Gerichtskanzlei erfragt werden)
Aus Platzgründen wird insbesondere Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig anzumelden. Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.