Verhandlungstermine
| Datum | Zeit | Zuständigkeit | Ort | Betreff |
|---|---|---|---|---|
| 29.10.2025 | 14:00 | Kreisgericht | A | Aberkennungsklage: Der Beklagte macht eine Forderung aus Darlehen gegen den Kläger in Höhe von Fr. 130'000.00 geltend. Für diese Forderung hat er den Kläger betrieben und die provisorische Rechtsöffnung erhalten. Der Kläger macht geltend, entgegen den Vorbringen des Beklagten handle es sich bei dem Betrag nicht um ein Darlehen an ihn. Vielmehr habe der Beklagte ihm den Betrag übergeben, um diesen in eine Drittfirma zu investieren. Er selbst habe das Geld nur überbracht und sei daher nicht Schuldner. |
| 06.11.2025 | 09:00 | Einzelrichter | A | Forderung; Der Kläger bringt vor, beim Beklagten die Montage von Fenstern bestellt zu haben. Diese sei mangelhaft ausgeführt worden, weshalb einerseits der bezahlte Werklohn zurückgefordert und andererseits Schadenersatz für die Mängelbehebung im Betrag von total rund Fr. 27'000.00 eingeklagt wurden. Der Kläger hat die Klage ohne schriftliche Begründung eingereicht, weshalb der Parteistandpunkt des Beklagten derzeit noch nicht bekannt ist. |
| 10.11.2025 | 13:30 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend Beschimpfung, Drohung, Fahren in nicht fahrfähigem Zustand, unvollständige Angaben des Schuldners bei Pfändung oder Arrest, Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, - mit einer Atemalkoholkonzentration von 0.46 mg/l einen Elektro-Stehroller gelenkt zu haben, - im Zuge einer Pfändung dem Betreibungsamt eine Nachzahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente über rund Fr. 25'500.00 verschwiegen zu haben, - über das Internet Psilocybinpilze und Kulturen für Psilocybinpilze für den Eigenkonsum bestellt zu haben, - einen Mitarbeiter der Gemeinde im Rahmen einer Vorsprache beim Betreibungsamt beschimpft zu haben, sowie - einer weiteren Gemeindemitarbeiterin telefonisch gedroht zu haben, er wisse, welches ihr Auto sei und er werde alles in die Luft sprengen. Die Staatsanwaltschaft beantragt im Wesentlichen die Verurteilung des Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen sowie zu einer Busse von Fr. 900.00, zudem die Anordnung von Bewährungshilfe. |
| 12.11.2025 | 8.30 Uhr | Kreisgericht | A | Strafsache betreffend mehrfache sexuelle Nötigung, Ausnützung der Notlage, Freiheitsberaubung, Vergehen gegen das BG über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten u.a. vor, drei Patientinnen während Hypnosesitzungen gegen ihren Willen im Intimbereich berührt zu haben. Zudem soll der Beschuldigte seine frühere Freundin während einer Nacht in der Wohnung eingeschlossen und sie somit ihrer Freiheit beraubt haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt im Wesentlichen eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 3 Monaten, eine Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu Fr. 30.00 sowie ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot. Die Öffentlichkeit ist von der Hauptverhandlung ausgeschlossen. Akkreditierte Gerichtsberichterstatter/-innen sind zugelassen. |
| 14.11.2025 | 09:00 | Einzelrichter | A | Forderung; Die Klägerin bringt vor, der Beklagten Formrohre geliefert zu haben, welche seitens der Bestellerin unbezahlt geblieben seien. Sie verlangt von der Beklagten dafür einen Betrag von knapp Fr. 4'000.00. Die Klägerin hat die Klage ohne schriftliche Begründung eingereicht, weshalb der Parteistandpunkt der Beklagten derzeit noch nicht bekannt ist. |
| 20.11.2025 | 09:00 | Einzelrichter | A | Forderung; Die Klägerin bringt vor, Gutschriften aus Prämienverbilligung erhalten zu haben, welche auf das Konto des Beklagten überwiesen worden seien. Sie verlangt vom Beklagten die Weiterleitung dieser Prämienverbilligungen im Umfang von rund Fr. 2'000.00. Die Klägerin hat die Klage ohne schriftliche Begründung eingereicht, weshalb der Parteistandpunkt des Beklagten derzeit noch nicht bekannt ist. |
| 02.12.2025 | 14:00 | Einzelrichter | A | Definitive Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts; Eine Unternehmung, welche im vorliegenden Verfahren als Streitberufene auftritt hat auf dem Grundstück der Beklagten eine Dachsanierung realisiert und zu diesem Zweck bei der Klägerin Gerüstbauarbeiten bezogen. Diese Leistungen seien von der Streitberufenen im Umfang von rund 28'500.00 unbezahlt geblieben, weshalb die Klägerin auf dem Grundstück der Beklagten ein Bauhandwerkerpfandrecht vorläufig habe vormerken lassen. Mit der vorliegenden Klage verlangt die Klägerin die definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts. Die Beklagte verlangt die Löschung des Bauhandwerkerpfandrechts und bringt diesbezüglich vor, dass die Leistungen der Klägerin einerseits nicht pfandberechtigt seien, andererseits die für die Eintragung beachtliche Frist bereits abgelaufen sei und die von der Klägerin geltend gemachten Leistung darüber hinaus unsubstantiiert behauptet und nicht beweisen seien. Auch die Streitberufene verlangt die Abweisung der Klage und bestreitet dabei insbesondere den Bestand einer offen Forderung der Klägerin. Vielmehr habe die mangelhafte Leistung der Klägerin bei der Streitberufenen einen Schaden von rund Fr. 32'000.00 verursacht. |
Verhandlungsort:
A = Amtshaus, Mariabergstrasse 15, 9400 Rorschach
B = Rathaus, Hauptstrasse 29, 9400 Rorschach
E = Extern (der genaue Ort kann auf der Gerichtskanzlei erfragt werden)
Aus Platzgründen wird insbesondere Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig anzumelden. Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.
