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Verhandlungstermine

Datum Zeit Zuständigkeit Ort Betreff
12.03.2025 08:30 Kreisgericht A Strafsache betreffend mehrfache Drohung, mehrfacher Nötigung, Sachentziehung, mehrfacher Beschimpfung, mehrfacher Tätlichkeiten, Widerhandlung gegen das Übertretungsstrafgesetz: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, über Jahre immer wieder, ab ca. 2019 wöchentlich gegenüber seiner langjährigen, getrennt von ihm lebenden Lebenspartnerin handgreiflich geworden zu sein und sie beschimpft zu haben. So soll es regelmässig zu Ohrfeigen, Faustschlägen, Ziehen an den Haaren, Anspucken, Anwerfen von Gegenständen, etc. gekommen sein und er soll sie unter anderem als "Rabenmutter" und "Schlampe" bezeichnet haben. Weiter soll er ihr gedroht haben, sie umzubringen. Schliesslich soll er seine Lebenspartnerin im Jahr 2022 und im Jahr 2023 unter Druck gesetzt haben ein Schreiben aufzusetzen, wonach sie ihre Aussagen im gegen ihn laufenden Strafverfahren zurückziehe und keine Bestrafung des Beschuldigten wünsche. Als er herausgefunden habe, dass die Privatklägerin den Brief im Jahr 2023 nicht abgeschickt gehabt habe, habe er den gemeinsamen Sohn angewiesen, diesen aus der Wohnung zu holen, woraufhin das Schreiben gegen den Willen der Privatklägerin der Post übergeben worden sei. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten sowie eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen.
24.03.2025 14:00 Kreisgericht A Forderung: Im September 2017 erlitt die Klägerin einen Unfall. In der Folge schloss sie mit der Beklagten als Haftpflichtversicherer des Un-fallverursachers eine Vereinbarung, mit welcher der gesamte Schaden bis Anfang Oktober 2018 abgegolten werden sollte. Die Klägerin fordert von der Beklagten nun erneut einen Betrag von Fr. 80'000.00 für den aufgelaufenen Haushaltsschaden für den Zeitraum von Oktober 2018 bis Februar 2023. Sie macht geltend, es handle sich dabei lediglich um eine Teilklage, der Gesamthaushaltsschaden belaufe sich auf über Fr. 100'000.00 zzgl. Zins. Die Beklagte beantragt die Abweisung der Klage sowie widerklageweise die Feststellung, dass der Klägerin kein Anspruch aus Haushaltsschaden für den Zeitraum von Oktober 2018 bis Februar 2023 zustehe. Sie bestreitet das Vorliegen eines adäquaten Kausalzusammenhangs zwischen dem Unfall und den behaupteten Einschränkungen in der Haushaltsführung und macht geltend, spätestens ein Jahr nach dem Unfall habe bei der Klägerin keine unfallbedingte Einschränkung in der Haushaltsführung mehr bestanden.
26.03.2025 09:00 Einzelrichter A Forderung aus Miete und Pacht: Zwischen den Parteien bestand ein Mietverhältnis über einen Geschäftsraum. Dieses wurde von der Klägerin gekündigt. Die Klägerin macht aus diesem Mietverhältnis einerseits Mängel für vom Beklagten verursachte Schäden am Mietobjekt im Umfang von rund Fr. 5'000.00 und andererseits ausstehende Mietzinsen und Nebenkosten im Umfang von ebenfalls rund Fr. 5'000.00 geltend. Der Beklagte bestreitet die Forderungen der Klägerin und teilte mit, sich hinsichtlich der Begründung seines Antrages an der Verhandlung zu äussern.
09.05.2025 09:00 Einzelrichterin  Forderung: Der Kläger verlangt von der Beklagten einen Betrag von Fr. 13'250.00 nebst Zins von 5% seit 14.12.2022. Er begründet dies damit, dass immer wieder alte kranke Bäume des beklagtischen  Grundstückes auf sein Grundstück fallen würden, welche er beseitigen müsse. Zudem habe die Beklagte durch die Bewirtschaftung ihres Grundstücks den Oberboden seines Grundstücks beschädigt. Die Beklagte habe ihm nur einen Teil seiner Arbeiten für die Beseitigung der Bäume und der Schäden entschädigt. Der Restbetrag sei offen. 
19.06.2025 09:00 Einzelrichterin  Strafsache betreffend Üble Nachrede, qualifizierte Verleumdung: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, den Privatkläger 1 eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen beschuldigt zu haben, welche geeignet seien, dessen Ruf zu schädigen. Weiter habe er während eines längeren Zeitraums und auf verschiedenen We-gen bei mehreren Personen und in der Öffentlichkeit sich wiederholt rufschädigend und ehrverletzend über den Privatkläger 2 geäussert. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 70.00 sowie eine Busse von
Fr. 1’260.00.

Verhandlungsort:
A = Amtshaus, Mariabergstrasse 15, 9400 Rorschach
B = Rathaus, Hauptstrasse 29, 9400 Rorschach
E = Extern (der genaue Ort kann auf der Gerichtskanzlei erfragt werden)

Aus Platzgründen wird insbesondere Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig anzumelden. Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.