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Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.
Verhandlungstermine
| Datum | Zeit | Zuständigkeit | Ort | Betreff | 
|---|---|---|---|---|
| 04.11.-06.11.2025 | 08:30 | Kreisgericht I | B | gewerbsmässiger Betrug, Misswirtschaft (Dem Beschuldigten wird zusammengefasst vorgeworfen, als Mitglied der Geschäftsleitung eines Unternehmens, das sich auf den Handel und die Produktion von Energieerzeugungsanlagen spezialisiert hatte, ein schneeballartiges Betrugssystem betrieben zu haben. Obwohl das Unternehmen bereits überschuldet gewesen sei, seien Anleihen verkauft worden. Um neue An-leger zu gewinnen, seien wahrheitswidrige Angaben über die Serienreife und den Erfolg der Produkte verbreitet worden. Die Anleger seien über die finanzielle Situation des Unternehmens getäuscht worden und es habe keine realistische Aussicht auf Rückzahlung der Anleihen bestanden. Zusätzlich wird dem Beschuldigten Misswirtschaft vorgeworfen, indem die eingehenden Gelder, trotz der ihm bekannten desolaten finanziellen Lage des Unternehmens, weiterhin leichtfertig in die stark defizitäre und immer mehr aufgeblähte Geschäftstätigkeit gesteckt worden seien. Dies habe zu einer weiteren Verschlechterung der finanziellen Situation des Unternehmens geführt.)  | 
| 05.11.2025 | 14:00 | Kreisgericht I | A | abgekürztes Verfahren der Beschuldigte ist von der Verhandlung dispensiert Gewerbsmässiger Diebstahl (Art. 139 Ziff. 3 lit. a StGB), mehrfache Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1 StGB), mehrfacher Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB), versuchter Hausfriedensbruch (Art. 186 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), Hinderung einer Amtshandlung (Art. 286 StGB), mehrfache Verletzung der Verkehrsregeln (Art. 90 Abs. 1 und Abs. 2 SVG), Fahren in fahrunfähigem Zustand (Art. 91 Abs. 1 lit. a SVG), Fahren ohne Berechtigung (Art. 95 Abs. 1 lit. a SVG); Landesverweisung (Dem Beschuldigten wird im abgekürzten Verfahren von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, ab Mitte 2024 diverse Einbruchdiebstähle in Wohnwagen auf Campingplätzen, Aufbrüche von Spielautomaten, Einbruchdiebstähle in Schrebergarten – Liegenschaften, Firmen, Baustellen und Hofläden begangen zu haben. Sodann soll er sich zunächst durch Flucht einer polizeilichen Fahrzeugkontrolle entzogen haben, indem er mit überhöhter Geschwindigkeit und gefährlichem Fahrverhalten zu entkommen versucht habe. Nach seiner Anhaltung durch die Polizeipatrouille habe er überdies versucht, sich durch aktiven körperlichen Widerstand der Fest-nahme zu entziehen. In der Folge sei festgestellt worden, dass der Beschuldigte mit einer Blutalkoholkonzentration von 0.75 Promille gefahren und er überdies nicht im Besitz eines Führerausweises gewesen sei.)  | 
| 06.11.2025 | 09:00 | Einzelrichter I | A | Fahren in nicht fahrfähigem Zustand (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 19. Februar 2023 seinen Personenwagen von Kriessern bis zu seinem Wohnort in Rorschacherberg in alkoholisiertem Zustand und somit in fahrunfähigem Zustand (1,70 Gew.-Promille) gelenkt zu haben.) | 
| 11.11.2025 | 14:00 | Kreisgericht I | B | abgekürztes Verfahren der Beschuldigte ist von der Verhandlung dispensiert Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mit Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen (Art. 19 Abs. 2 Bst. a i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Bst. c und d BetmG); Landesverweisung (Dem Beschuldigten wird im abgekürzten Verfahren von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, ab seiner Einreise am 20. Januar 2022 bis zum Zeitpunkt seiner Verhaftung am 10. März 2022 in Rebstein und Umgebung im Durchschnitt täglich, bzw. teilweise mehrfach täglich, portioniertes Heroin an diverse unbekannte Abnehmer verkauft zu haben. Der Beschuldigte habe so hochgerechnet 300 Gramm Heroin zu einem durchschnittlichen Preis von Fr. 200.00 pro 5 Gramm verkauft. Insgesamt sei der Beschuldigte in Besitz von 98.5 Gramm Heroingemisch (Netto) in einem Tupperware mit einem Reinheitsgrad von 25.5%, 81.5 Gramm Heroin-gemisch (Netto) in einem Sack mit einem Reinheitsgrad von 9.53% sowie Streckmittel in zwei Plastiksäcken mit jeweils 544 Gramm und 108 Gramm (Netto) gewesen. Von dem Verkaufserlös aus dem Heroinverkauf habe der Beschuldigte bis dahin bereits Fr. 3'000.00 bis Fr. 4'000.00 mittels telefonischer Anweisungen an eine unbekannte Person abgegeben (Gesamterlös im Total aus Heroinverkäufen somit zwischen Fr. 11'000.00 bis Fr. 12'000.00).)  | 
| 13.11.2025 | 09:00 | Einzelrichter I | A | Rechtswidrig Einreise (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 10. April 2025 zu Fuss von Österreich kommend beim Zollamt St. Margrethen SG in die Schweiz eingereist zu sein, ohne über ein für den Grenzübertritt anerkanntes Ausweispapier oder Visum verfügt zu haben, wie er wusste.) | 
| 18.11.2025 | 09:00 | Kreisgericht III | B | Forderung aus Arbeitsrecht (Die Klägerin fordert von den Beklagten in der Hauptsache die Bezahlung von Fr. 113'972.50 zzgl. Zins zu 5% ab 13. Juli 2021 sowie Fr. 113'972.50 zzgl. Zins zu 5% seit 1. April 2022. Die Beklagte fordert von der Klägerin widerklageweise Fr. 173'458.45 brutto zzgl. Zins zu 5% seit dem 1. April 2022 auf den Betrag von Fr. 169'888.45 sowie seit dem 24. Mai 2023 auf den Betrag von Fr. 3'570.00 und Fr. 600.00 netto zzgl. Zins zu 5% seit dem 1. April 2022.) | 
Zuständigkeit:
 I = 1. Abteilung (Strafrecht/SchKG)
II = 2. Abteilung (Familienrecht)
III = 3. Abteilung (Zivilrecht ohne Familienrecht)
Verhandlungsort:
 A = Kreisgericht Rheintal, Rabengasse 2a, 9450 Altstätten
B = Rathaus Stadt Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten, Ratssaal, 5. Stock
C = Kantonsgericht St.Gallen, Klosterhof 1, 9000 St.Gallen
Aus Platzgründen wird insbesondere Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig anzumelden. Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.
