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Die Grundbeiträge umschreiben das Maximum dessen, was pro Monat als Aufwand angerechnet werden kann für (im Wesentlichen) Nahrung, Kleidung, Körperpflege, Beleuchtung und Kochenergie, TV- und Telefongebühren sowie Freizeitgestaltung. Dafür werden die folgenden Beträge zugestanden:

alleinstehende Schuldner in Wohngemeinschaft mit erwachsenen Personen

Fr. 1'050.–

alleinstehende Schuldner ohne solche Wohngemeinschaft

Fr. 1'230.–

ein Ehepaar, zwei in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Personen oder ein Paar mit gemeinsamen Kindern, das in einer Wohngemeinschaft lebt

Fr. 1'780.–

Erhöhung des Grundbetrags für Kinder, die mit den Eltern oder einem Elternteil im gleichen Haushalt leben

 

bis zu 12 Jahren

Fr. 400.–

über 12 Jahre

Fr. 600.–

Reduktion des Grundbetrages bei freier Kost

Fr. 450.–