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Mit der strategischen Planung reagiert die Regierung auf die mittel- und langfristigen Herausforderungen des Staates.

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Die Schwerpunktplanung ist das übergeordnete Planungsinstrument der Regierung. Sie enthält die strategischen Ziele der Regierung für die nächsten zehn Jahre und gibt die Stossrichtung für die Departementsstrategien und die Ressourcenplanung vor. Die Regierung beschliesst die Schwerpunktplanung bis Ende des ersten Jahres der Amtsdauer und veröffentlicht diese. Die Schwerpunktplanung wird alle vier Jahre aktualisiert.

Die Umsetzung der Schwerpunktplanung erfolgt durch die Departemente und die Staatskanzlei, welche ihre Strategien (Departementsstrategien und Strategie der Staatskanzlei) auf die darin enthaltenen Ziele ausrichten. Die Departementsstrategien und die Strategie der Staatskanzlei werden alle vier Jahre nach der Aktualisierung der Schwerpunktplanung überarbeitet und von der Regierung genehmigt.

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