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Mit der Ressourcenplanung verschafft sich die Regierung einen Überblick über die mittel- und langfristige Entwicklung der Finanzen und priorisiert die geplanten Vorhaben.

Interner Link: |(0.3537,0.706,0.5004,0.8198)Interner Link: |(0.2299,0.5203,0.3731,0.6341)Interner Link: |(0.3484,0.332,0.504,0.4485)

Der Aufgaben- und Finanzplan zeigt die mittelfristig zur Erbringung der staatlichen Leistung notwendigen finanziellen Ressourcen auf. Er weist dazu für das laufende und die drei folgenden Kalenderjahre Ertrag und Aufwand der Erfolgsrechnung, Einnahmen und Ausgaben der Investitionsrechnung und die finanziellen Auswirkungen von geplanten Gesetzesvorhaben aus. Seit dem Jahr 2019 enthält er zudem eine Einschätzung über die direkten finanziellen Auswirkungen der Schwerpunktplanung. Die Regierung erstellt den Aufgaben- und Finanzplan jährlich und legt ihn dem Kantonsrat zur Genehmigung vor.

Das Investitionsprogramm ist Bestandteil des Aufgaben- und Finanzplans. Es umfasst die in den kommenden zehn Jahren prioritär zur Realisierung vorgesehenen Investitionsvorhaben (Hochbauinvestitionen, Investitionen für technische Einrichtungen und Investitionsbeiträge). Das Investitionsprogramm wird jährlich aktualisiert.

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