Logo Kanton St.Gallen

Fraktionen und Mitglieder des Kantonsrates können sich auch mit parlamentarischen Vorstössen in den politischen Prozess einbringen. Das Geschäftsreglement kennt fünf Arten: das Standesbegehren, die Motion, das Postulat, die Interpellation und die Einfache Anfrage.

Der Kantonsrat kann die Behandlung eines Standesbegehrens, einer Motion, eines Postulats oder einer Interpellation dringlich erklären, wenn der Antrag auf Dringlicherklärung am ersten Sessionstag gestellt wird. Der Vorstoss wird in diesem Fall in der gleichen Session, in der er eingereicht worden ist, behandelt.

Der Weg eines Geschäfts

Noch offene Fragen?

Parlamentsdienste

Regierungsgebäude
9001 St.Gallen