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Der Kantonsrat tagt fünfmal jährlich im Kantonsratssaal. Die Beratung der Geschäfte folgen nach einem klar festgeschriebenen Ablauf.

Geschäfte haben lange Wege

Viermal jährlich – in der Regel Anfang Juni, Mitte September, Anfang Dezember und Anfang März – versammelt sich der Kantonsrat zu einer höchstens dreitägigen Session im Kantonsratssaal. Diese Reihenfolge ergibt sich daraus, dass das Amtsjahr immer am 1. Juni beginnt. Zwischen den ordentlichen Sessionen können ausserordentliche Sessionen stattfinden. Das geschieht vor allem dann, wenn der Rat mit seiner Arbeit in Verzug ist, wenn besonders umfangreiche oder dringliche Geschäfte anstehen oder die Bedeutung eines Themas eine ausserordentliche Session rechtfertigt. Die Verhandlungen des Kantonsrates sind öffentlich und können über das Internet oder vor Ort auf der Zuschauertribüne mitverfolgt werden.

Die meisten Geschäfte werden von Regierung und Verwaltung bis ins Detail vorbereitet. Erst wenn ein Geschäft auf dieser Stufe bereinigt ist, wird es dem Kantonsrat mit Erläuterungen, der so genannten Botschaft, zugeleitet. Das Präsidium legt dann das Geschäftsverzeichnis fest und bestellt zusammen mit dem Kantonsrat die Kommissionen. Das Geschäftsverzeichnis enthält alle dem Kantonsrat zugeleiteten Geschäfte und wird spätestens drei Wochen vor Sessionsbeginn zur Verfügung gestellt.

Zunächst wird das Geschäft von einer Kommission vorberaten. Ist diese mit den Grundzügen des Entwurfs der Regierung einverstanden, stellt sie dem Kantonsrat Antrag auf Eintreten, allenfalls auch auf Änderungen, Ergänzungen und Streichungen im Entwurf. Die vorberatende Kommission hat aber auch die Möglichkeit, dem Rat zu beantragen, auf das Geschäft nicht einzutreten oder es zur Überarbeitung an die Regierung zurückzuweisen.

Das Ergebnis der Kommissionsberatungen ist die Grundlage für die weitere Behandlung des Geschäfts, wobei die Regierung auch an ihren eigenen Vorschlägen festhalten kann. Doch bevor der Kantonsrat in seiner Gesamtheit zum Zug kommt, sind die Fraktionen an der Reihe. Auch hier werden die Geschäfte vorberaten, in Kenntnis der Kommissionsanträge und aus dem besonderen politischen Blickwinkel heraus.

Das Verfahren im Kantonsrat

Der Werdegang eines Gesetzes

In einer nächsten Session behandelt der Kantonsrat die nun beratungsreifen Geschäfte. Zunächst diskutiert und beschliesst er über das Eintreten. Es kommt vor, dass Regierung und vorberatende Kommission von der Notwendigkeit eines Gesetzes oder eines sonstigen Beschlusses überzeugt sind, die Mehrheit des Kantonsrates aber gegenteiliger Meinung ist oder dem Geschäft – wenigstens in der vorgeschlagenen Form – nichts abgewinnen kann. Im ersten Fall tritt der Kantonsrat auf die Vorlage überhaupt nicht ein, womit das Geschäft erledigt ist. Im zweiten Fall weist er das Geschäft mit Begründung und Auftrag an die vorberatende Kommission oder die Regierung zurück, die einen neuen Entwurf ausarbeiten, der die Bedenken der Ratsmehrheit berücksichtigt.

Rückweisung eines Geschäfts oder gar Nichteintreten sind eher selten. Meist beschliesst der Rat Eintreten und geht anschliessend zur Spezialdiskussion über, auch Detailberatung genannt. Tatsächlich geht es dabei um die Details des Geschäfts. Geschäfte, die keinem Referendum unterstehen – dazu gehören auch Rechnung und Budget –, werden nach dieser einzigen Lesung im Kantonsrat mit der Gesamtabstimmung abgeschlossen. Alle anderen Geschäfte gehen noch einmal an die vorberatende Kommission zurück und werden danach in einer zweiten, meist weniger ausführlichen Lesung nochmals im Kantonsrat beraten. Bevor die Geschäfte zur Schlussabstimmung gelangen, überprüft sie die Redaktionskommission und stellt allenfalls Anträge.

Abgestimmt wird grundsätzlich mit der elektronischen Abstimmungsanlage. Bildschirme im Saal zeigen das Ergebnis der Abstimmung und das Stimmverhalten der einzelnen Ratsmitglieder. Die Ergebnisse sind beim jeweiligen Geschäft – aufgeschlüsselt auf das Stimmverhalten der einzelnen Mitglieder des Kantonsrates – öffentlich im Ratsinformationssystem zugänglich. Bei Wahlgeschäften wird nicht elektronisch, sondern mit Stimmzetteln (geheime Wahl) oder offen mit Handerheben gewählt.

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