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Publiziert am 24.11.2025 09:17 im Bereich Kantonspolizei
EScooter

E-Bikes und E-Scooter sind eine unkomplizierte und klimafreundliche Art, um sich fortzubewegen. Kein Wunder also, dass sich die Gefährte immer grösserer Beliebtheit erfreuen. Vielen Personen ist jedoch nicht bewusst, dass auch hier Regeln befolgt werden müssen und die Fahrzeuge erst ab einem bestimmten Alter gefahren werden dürfen.

Mit steigenden Nutzerzahlen kam leider auch eine Schattenseite der Trendfahrzeuge zutage: Im Kanton St.Gallen haben sich alleine die Unfälle mit E-Scootern in nur einem Jahr verdoppelt. Nebst dem Unfallrisiko gibt es Vorschriften zu beachten, über die man sich vor dem Kauf informieren sollte. So sollten Kinder grundsätzlich keine E-Scooter fahren – die Verwendung auf öffentlichen Verkehrsflächen ist nicht nur illegal, sondern Kinder sind entwicklungsbedingt auch gar nicht in der Lage, diese Fahrzeuge sicher zu bedienen. Deshalb ist es Kindern unter 14 Jahren gesetzlich verboten, E-Scooter zu verwenden. Ab 14 Jahren ist die Verwendung mit einem Führerausweis der Kategorie M oder G erlaubt. Erst ab 16 Jahren dürfen die Fahrzeuge ohne Führerausweis gefahren werden.

Regeln für Leicht-Motorfahrräder

E-Scooter oder E-Bikes, welche gemäss dem Strassenverkehrsrecht den Leicht-Motorfahrrädern zugeordnet werden, erreichen eine Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h ohne Sitzgelegenheit beziehungsweise 25 km/h mit Sitzgelegenheit. Die Leistung des Motors darf dabei 500 Watt nicht überschreiten. Die Fahrzeuge müssen über eine Klingel, Vorder- und Rücklicht am Gefährt sowie über Bremsen an beiden Rädern verfügen. Wie oben erwähnt ist die Nutzung dieser Fahrzeuge für unter 14-Jährige verboten. Für Personen im Alter von 14 bis 16 Jahren ist das Fahren nur mit einem Führerausweis der Kategorie M oder G erlaubt. Danach ist kein Führerausweis mehr nötig. Das Fahrzeug darf ohne Sitzgelegenheit nur von einer Person benützt werden. Mit Sitzgelegenheit darf ein Fahrer oder eine Fahrerin ab 16 Jahren eine Person mitführen, wenn am entsprechenden Sitzplatz Pedale oder Fussauflagen vorhanden sind. Es ist obligatorisch, mit den Leicht-Motorfahrrädern stets auf Radstreifen oder Radwegen zu fahren. Sollten diese nicht vorhanden sein, muss am rechten Strassenrand und nicht auf dem Trottoir gefahren werden. Die Kantonspolizei St.Gallen empfiehlt aus Sicherheitsgründen das Tragen eines Helms.

Vorsicht statt Nachsicht

Fahrberechtigte sollten sich vor dem Kauf genau über die geltenden Vorschriften informieren. Ansonsten geht man ein hohes Risiko ein, ein auf öffentlichen Verkehrsflächen illegales Fahrzeug zu erwerben und zu verwenden. Neben den strafrechtlichen Folgen drohen bei einem Unfall auch Kosten, die von der Versicherung nicht übernommen werden.

Weitere Informationen

Alle weiteren wissenswerten Informationen rund um Trendfahrzeuge finden Sie im Flyer Trendfahrzeuge neues Fenstersowie im Ratgeber E-Bikes neues Fensterder Kantonspolizei St.Gallen.

Gerne beraten wir Sie im nächsten Kapo-Ratgeber zu einem neuen Thema.