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Publiziert am 24.11.2025 09:08 im Bereich Kantonspolizei
ebike

Dank E-Bikes entdecken wieder mehr Menschen die Freude am Fahrradfahren. Für die elektronischen Velos gelten allerdings mehr Regeln als für gewöhnliche Fahrräder. Dieser Ratgeber informiert Sie über das Wichtigste.

Sie heissen Elektrovelos, Pedelecs, Elektromotor-Fahrräder oder E-Bikes und sind immer öfter auf den Strassen und Radwegen anzutreffen. Allerdings haben die Mehrverkäufe auch ihre Schattenseiten: Die Unfälle mit E-Bikes nehmen rasant zu. Dies liegt oft daran, dass die Nutzerinnen und Nutzer ein E-Bike als gewöhnliches Fahrrad sehen und daher falsch einschätzen. So gehören ein falsch bedachter Bremsweg, unterschätzen der allgemeinen Geschwindigkeit eines E-Bikes, Unaufmerksamkeit und Fahrunfähigkeit (zum Beispiel aufgrund von Alkohol) zu den häufigsten Unfallursachen.

Fahrrad oder Motorfahrrad?

E-Bikes gelten nicht mehr als normale Fahrräder. Es wird zwischen sogenannte Leicht-Motorfahrrädern und schnellen Motorfahrrädern unterschieden. Je nach Motorisierung gelten unterschiedliche Rechte und Pflichten:

Leicht-Motorfahrräder

  • Motorleistung von maximal 0.5 kW
  • Maximal 20 km/h ohne Sitzgelegenheit und maximal 25 km/h mit Sitzgelegenheit
  • Tragen eines Velohelms empfohlen, aber nicht obligatorisch
  • Keine Zulassung und kein Kontrollschild notwendig
  • Erlaubt ab 14 Jahren. Zwischen 14 und 16 Jahren ist ein Führerausweis der Kategorie M notwendig. Ab 16 Jahren ist kein Führerausweis mehr notwendig.
  • Befahren von Radstreifen und Radwegen obligatorisch
  • Durchfahrt beim Signal «Verbot für Motorfahrräder» erlaubt
  • Tagfahrlicht obligatorisch

Schnelle Motorfahrräder

  • Motorleistung über 0.5 kW, höchstens 1.00 kW
  • Maximal 30 km/h ohne und maximal 45 km/h mit Tretunterstützung
  • Liegt die Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h, so ist das Tragen eines Velohelms obligatorisch
  • Ein Fahrzeugausweis sowie eine gelbe Nummer mit aktueller Vignette sind erforderlich.
  • Es ist mindestens ein Führerausweis ab Kategorie M notwendig. Die Kategorie B schliesst die Kategorie M mit ein
  • Befahren von Radstreifen und Radwegen obligatorisch
  • Die Durchfahrt beim Signal «Verbot für Motorfahrräder» ist mit schnellen Motorfahrrädern nicht gestattet
  • Tagfahrlicht obligatorisch

Eigensicherheit geht vor

Beachten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit folgende Tipps:

  • Wählen Sie eine E-Bike-Kategorie, die Ihren Fahrfähigkeiten entspricht.
  • Machen Sie sich sichtbar: Schalten Sie das Licht ein – auch am Tag. Tragen Sie reflektierende Materialien oder eine Leuchtweste.
  • Geniessen Sie Ihre E-Bike-Fahrt immer mit Helm, auch bei leichten Motorfahrrädern.
  • Fahren Sie mit einem E-Bike besonders aufmerksam und vorausschauend, nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmende und rechnen Sie damit, dass Ihr Tempo von anderen Verkehrsteilnehmern falsch eingeschätzt wird.
  • Fahren Sie mit angepasster Geschwindigkeit.

Wer sich nach vielen Jahren wieder aufs Bike wagt, sollte einen Fahrsicherheitskurs in Erwägung ziehen. Auch spezielle E-Bike Fahr- und Wartungskurse werden vielerorts angeboten.

Weitere wichtige Informationen rund ums Thema e-Bike finden Sie auf der Website des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt unter www.stva.sg.ch neues Fenster.

Gerne beraten wir Sie in einem nächsten kaponews-Ratgeber zu einem anderen Thema.