Die FDP hat in der Novembersession 2011 des Kantonsrates ihre Zustimmung zur beantragten Steuererhöhung um 10 Prozentpunkte an folgende Bedingungen geknüpft: Die Regierung soll ein zweites Sparpaket vorlegen sowie externe Berater beiziehen, welche die Staatstätigkeit bzw. deren Effektivität und Effizienz überprüfen sollen.
Schon 1934 schlug die FDP der Regierung vor, "die gesamte Staatsverwaltung durch einen auf betriebswissenschaftlicher Basis arbeitenden Experten" untersuchen zu lassen. Vorangegangen war die Rückweisung des Voranschlags 1935 durch den Kantonsrat an die Regierung. Diese sollte im Staatshaushalt weitere Einsparungen vornehmen. Die Regierung ging auf den Vorschlag der FDP ein und beauftragte das Betriebswissenschaftliche Institut der ETH Zürich damit, in einem ersten Schritt einen Vorbericht über Plan und Umfang der Untersuchung zu verfassen. Der Vorbericht, der 1936 vorlag, enthält neben Vorbemerkungen, Angaben zur vorgesehenen Untersuchungsmethode und zu den einzelnen Verwaltungseinheiten sowie Hinweisen auf die Organe und voraussichtlichen Kosten der Untersuchung, auch Absichtserklärungen, wo genauere Untersuchungen vorgesehen sind bzw. wo Sparpotential vermutet wird.
Inhaltsverzeichnis des Vorberichts, April 1936
Vorbericht über Plan und Umfang einer betriebswissenschaftlichen Untersuchung der Kantonsverwaltung St.Gallen, April 1936
Die Regierung gelangte damals allerdings zur Auffassung, dass das vermutete Ergebnis der Prüfung in keinem nützlichen Verhältnis zum Kostenaufwand (geschätzt: Fr. 30'000.--) stehen würde. Sie sah deshalb letztlich von der Durchführung einer betriebswissenschaftlichen Untersuchung ab.
Übrigens: Für die Erstellung des Vorberichts verrechnete die ETH Fr. 335.40. Die Regierung zeigte sich grosszügig und überwies Fr. 500.-- – notabene für einen Bericht, der Sparpotenzial aufzeigen sollte.
Signatur:
StASG A 150/22.5
Felix Stadler, Staatsarchiv St.Gallen
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