Logo Kanton St.Gallen

Eine angemessene Nutzung begünstigt die langfristige Erhaltung eines Denkmals, die Nutzung muss sich aber dem Denkmal anpassen.

  • Neue Bauteile müssen als solche erkennbar und ablesbar sein. Sie sollen in Gestalt und Materialität einen Bezug zum Bestehenden haben und zurückhaltend eingebaut werden. Die Reparatur eines Bauteiles ist dem Ersatz in jedem Fall vorzuziehen.
  • Grössere Anpassungen oder Erweiterungen sollen im Sinn eines Weiterbauens erfolgen, in Bauweise, Baukultur und Handwerkstechnik. Dazu ist es unerlässlich, dass das Bestehende bekannt ist: Konstruktionen sollen studiert und Raumgebilde in ihrer baulichen Entstehung verstanden werden.
  • Sind irreversible Eingriffe an Struktur, Wänden und Statik des bestehenden Gebäudes notwendig, so sollen diese an wenig sensiblen Orten getätigt werden. Auch technische Installationen müssen koordiniert ausgeführt werden, damit nicht kurzlebige Röhren und Kabel die langlebige Bausubstanz schmälern. Aufputz-Installationen sind in der Regel vorzuziehen.
  • Die Gestaltung der Umgebung muss der geschützten Liegenschaft angepasst sein.

Noch offene Fragen?

Denkmalpflege Kanton St.Gallen

St. Leonhard-Strasse 40
9001 St.Gallen