Logo Kanton St.Gallen

Der Baubeginn ist der Gemeinde und bei Schutzobjekten von kantonaler und nationaler Bedeutung auch der Denkmalpflege durch die Eigentümerschaft mitzuteilen. Alle am Bau Beteiligten müssen über den Schutzstatus der Liegenschaft informiert sein. Noch nicht abschliessend bestimmte Oberflächen wie Tapeten, Täfer oder Farbgebung müssen am Bau bemustert und durch die Gemeinde oder Denkmalpflege abgenommen werden. Der Rückbau einzelner Einbauten und Bauteile muss sorgfältig geschehen. Dem zum Vorschein kommenden historischen Untergrund muss Beachtung geschenkt werden. Bei Entdeckungen ist im Zweifelsfall die Denkmalpflege zu informieren. Befunde wie historische Konstruktionsuntergründe, Malereien, historische Tapeten, Textfragmente, archäologische Fundstücke etc. müssen der Gemeinde oder der Kantonalen Denkmalpflege unmittelbar nach dem Auffinden gemeldet werden.

Abschluss

Das Bauende muss der Gemeinde und bei Schutzobjekten von kantonaler und nationaler Bedeutung auch der Denkmalpflege durch die Eigentümerin mitgeteilt werden.

Noch offene Fragen?

Denkmalpflege Kanton St.Gallen

St. Leonhard-Strasse 40
9001 St.Gallen