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Die Kantonsapotheke ist zuständig für den Vollzug der Heilmittelgesetzgebung im Humanbereich, soweit dies in kantonaler Zuständigkeit liegt.

Zu den Aufgaben gehören

  • die Marktüberwachung des Heilmittelverkehrs auf Stufe Detailhandel,
  • die Erteilung und der Entzug von Bewilligungen in ihrem Zuständigkeitsbereich,
  • die Kontrolle des Verkehrs mit Betäubungsmitteln und die Entsorgung von Betäubungsmitteln,
  • Inspektionen von öffentlichen Apotheken, Drogerien, ärztlichen und zahnärztlichen Privatapotheken.

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