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Hebammen (Bachelor of Science FH Hebamme) und diplomierte Rettungssanitäterinnen HF und –sanitäter HF mit einer Berufsausübungsbewilligung des Kantons St.Gallen dürfen verschreibungspflichtige Arzneimittel, aufgeführt in entsprechenden Listen, eigenverantwortlich bzw. in ärztlicher Delegation anwenden.

Hebammen (Bachelor of Science FH Hebamme)

 

Hebammen dürfen nicht verschreibungspflichtige und die auf der Liste aufgeführten verschreibungspflichtigen Arzneimittel in Ihrem Tätigkeitsgebiet an Ihren Patienten und Patientinnen anwenden.

Diplomierte Rettungssanitäterinnen HF und –sanitäter HF

 

Diplomierte Rettungssanitäterinnen HF und –sanitäter HF dürfen die auf der Liste aufgeführten verschreibungspflichtigen Arzneimittel im Rahmen der Berufsausübung und in ärztlicher Delegation anwenden.

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