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In Ergänzung zu den bestehenden Rechtsgrundlagen und insbesondere zu den Bestimmungen folgender Normen:

  • Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht), (SR 220, abgekürzt OR)
  • Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, SR 231.1, abgekürzt URG)
  • Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1, abgekürzt VRP)
  • Gesetz über die Haftung der öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten und die Verantwortlichkeit der Behörden und öffentlichen Angestellten (Verantwortlichkeitsgesetz, sGS 161.1, abgekürzt VG)
  • Datenschutzgesetz (sGS 142.1, abgekürzt DSG)

gelten für den Besuch des Kursangebots des Amtes für Volksschule nachfolgende allgemeine Teilnahmebedingungen:

I. Geltungsbereich der Teilnahmebedingungen

  1. Die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelten für Kursteilnehmende von Kursen im Weiterbildungsprogramm Volksschule des Amtes für Volksschule des Bildungsdepartements des Kantons St.Gallen.
  2. Vorrang geniessen die geltenden gesetzlichen Grundlagen.
  3. Bei Notwendigkeit von Auslegung oder Lückenfüllung der vorliegenden Teilnahmebedingungen ist so auszulegen oder zu ersetzen, dass der angestrebte Zweck der betroffenen Bestimmung am ehesten Durchsetzung erfährt.
  4. Das Amt für Volksschule ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. Es ist die jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Version anwendbar.

II. Anmeldung und Teilnahmegebühren

  1. Die Anmeldung erfolgt primär über das elektronische Anmeldeportal, sofern ein Login vorhanden ist, per Anmeldeformular oder per Mail.
  2. Die Anmeldungen der Teilnehmenden werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, wobei die Priorisierung gemäss der ausgeschriebenen Zielgruppe vorgenommen wird. Eine Anmeldung gilt vorerst immer als provisorisch. Es gilt kein Anspruch auf die Kursteilnahme.
  3. Teilnahmegebühren für Lehrpersonen, Schulleitende und Behördenmitglieder von Regelschulen (inkl. Sonderschulen) wie auch Lehrpersonen und Schulleitende von Privatschulen fallen keine an, sofern nicht anders ausgeschrieben.
    Die Teilnahmegebühren für ausserkantonale Personen (ohne Fürstentum Liechtenstein und Appenzell Innerrhoden) richten sich nach Kursangebot und veröffentlichter Preisliste und beziehen sich auf eine natürliche Person.
    Weitere Auslagen wie Übernachtungs- oder Materialkosten sind gemäss Ausschreibung vor Ort durch die Teilnehmenden zu bezahlen. Die Annullation von Übernachtungen obliegt dem Teilnehmenden, sofern er die Reservation selbst getätigt hat. In anderen Fällen ist der Organisator um die Annullation bemüht.
  4. Nach Eingang der Anmeldung über das Anmeldeportal wird automatisch eine Empfangsbestätigung generiert. Die definitive Kurszusage erfolgt generell nach den publizierten Stichtagen oder nach Anmeldeschluss. Ca. drei Wochen vor Kursbeginn wird die Kurseinladung mit den relevanten Angaben zum Kurs per Mail versandt.

III. An- und Abreise

  1. Spesen für An- und Abreisen gehen in jedem Fall bzw. unbesehen des Hintergrunds sowie vollständig zu Lasten des Teilnehmenden.

IV. Durchführung des Angebotes

  1. Das Amt für Volksschule behält sich Änderungen betreffend Kursleitung und Durchführung vor und ist bemüht, den Teilnehmenden so schnell als möglich über die entsprechende Änderung zu informieren.
  2. Bei spontan organisierten Doppelführungen können Durchführungsdatum und -ort wechseln und von der Ausschreibung abweichen. In diesem Fall werden die Teilnehmenden informiert und um eine Anmeldebestätigung oder Abmeldung auf Basis der neuen Daten gebeten.
  3. Das Amt für Volksschule behält sich im Weiteren Änderungen betreffend Ablauf und Inhalt der Kursdurchführung vor.
  4. Bei einem Teil der Kurse wird nachgelagert ein Link zur Online-Evaluation des Kurses verschickt.

V. Absage, Verschiebung und Abbruch des Kurses

  1. Abmeldungen bis 5 Wochen vor Kursbeginn sind ohne Angabe des Grundes toleriert. Nach dieser Frist gelten Abmeldungen aus Gründen, die einen Ausfall des Unterrichts erlauben (analog zum Personalgesetz [sGS 143.1] bzw. zur Personalverordnung [sGS 143.11]) als entschuldigt. Für Abmeldungen nach Ablauf der Frist von 5 Wochen ohne entschuldbaren Grund wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.– in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen am Kurs ohne vorherige Abmeldung werden Fr. 100.– pro Kurs berechnet.
  2. Für unentschuldigtes Wegbleiben eines Kursteils werden Fr. 100.– in Rechnung gestellt.
  3. Bei Ausfall einer Kursleitung oder aus anderen wichtigen Gründen kann das Amt für Volksschule den entsprechenden Kurs verschieben oder absagen. In diesem Fall wird der Teilnehmende so schnell als möglich auf geeignete Art und Weise informiert. Bei einer Neuansetzung des Kurses werden die Angemeldeten entsprechend informiert.
  4. Bei Ausfall aufgrund höherer Gewalt werden Teilnahmegebühren nicht eingefordert.
  5. Bei Abmeldungen durch den Teilnehmenden ohne entschuldbaren Grund nach der Frist von 5 Wochen von Kursen mit Materialanschaffungen werden getätigte Materialanschaffungen anteilmässig in Rechnung gestellt. Allfällige Forderungen von Dritten werden in jedem Fall verrechnet.

VI. Haftung und Versicherung

  1. Es gelten die Grundlagen gemäss kantonalem Verantwortlichkeitsgesetz.
  2. Der Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmenden.

VII. Datenschutz

  1. Es gilt das Kantonale Datenschutzgesetz und die damit einhergehenden Verantwortlichkeiten des Amtes für Volksschule im Umgang mit den Daten der Teilnehmenden.
  2. Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmende das Einverständnis, dass für die Kursorganisation persönliche Daten elektronisch erfasst und verarbeitet werden.
  3. Das Amt für Volksschule kann mit Blick auf organisatorische Fragen den Teilnehmenden um Zustimmung zur Bekanntgabe seiner Personendaten erfragen.
  4. Das Amt für Volksschule hat bei Bild-, Ton- und Videoaufnahmen vorgängig beim Teilnehmenden um Einwilligung zur Aufnahme zu ersuchen. Will das Amt für Volksschule vorgenannte Aufnahmen Dritten zugänglich machen, erfordert dies in jedem Fall die vorgängige schriftliche Einwilligung des Teilnehmenden.

 

VIII. Schutzrechte

  1. Die Immaterialgüterrechte, insbesondere die Urheberrechte an Kursunterlagen bleiben beim Amt für Volksschule bzw. den Kursleitenden.
  2. Jede über die individuelle im Rahmen des Kurses hinausgehende Nutzung bedarf der Einhaltung geltender Urheberrechtsgrundlagen.

IX. Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt dem Schweizer Recht, Gerichtsstand ist St.Gallen, Schweiz.

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