Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 45, Kirchberg: Lärmsanierungsprojekt Kirchberg, Abschnitt 73.3 Mitte Kirchberg - B73.7.073.002» vom 16. März bis 16. April 2026 durchgeführt.
Stellungnahmen und Anregungen zum Projekt können gern mit unten aufgeführtem Formular eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gern zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.
Das Umweltschutzgesetz USG (SR 814.01) regelt den Schutz des Menschen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Dazu gehört auch der Strassenlärm. Wenn Grund zur Annahme besteht, dass an einer Strasse wesentliche Überschreitungen der Grenzwerte vorliegen, ist eine Sanierung zu prüfen.
Entlang der Kantonstrasse zwischen Rickenbach und Gähwil in der Gemeinde Kirchberg werden bei zahlreichen Liegenschaften die Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41; abgekürzt LSV) überschritten. Das Projekt beinhaltet neben dem Einbau eines lärmarmen Belags zwei Varianten von Lärmschutzmassnahmen an der Neudorfstrasse. Die erste beinhaltet die Verlängerung der Tempo 40-Strecke um ca. 230m nach Norden. Die zweite Variante sieht den Bau einer Lärmschutzwand von ca. 50m Länge und 1.8m Höhe vor den beiden Liegenschaften Neudorfstrasse 20 und 22 vor. Für etliche verbleibenden Liegenschaften über dem Immissionsgrenzwert soll der Einbau von Schallschutzfenstern geprüft werden.
Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Vorprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
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Bau- und Umweltdepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen
