Gemäss Art. 33 bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 67, Altstätten: Lärmsanierungsprojekt Altstätten, Abschnitt 24.3 - B24.7.024.006» vom 4. Mai bis 4. Juni 2026 durchgeführt.
Stellungnahmen und Anregungen zum Projekt können gern mit unten aufgeführtem Formular eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gern zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.
Das Umweltschutzgesetz USG (SR 814.01) regelt den Schutz des Menschen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Dazu gehört auch der Strassenlärm.
Wenn Grund zur Annahme besteht, dass an einer Strasse wesentliche Überschreitungen der Grenzwerte vorliegen, ist eine Sanierung zu prüfen.
Entlang der Kantonstrasse Nr. 67 (Eichbergerstrasse) in der Stadt Altstätten werden bei einzelnen Liegenschaften die Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41; abgekürzt LSV) überschritten. Mit der schallabsorbierenden Verkleidung der Stützmauer im Ortsausgang können alle Grenzwertüberschreitungen eliminiert werden.
Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Vorprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
- Plan Nr. 01.52-1, Technischer Bericht
- Plan Nr. 01.54-1, 01.54-2, 01.54-3, Lärmprognose ohne Massnahmen (Eichbergerstrasse)
- Plan Nr. 01.55-1, 01.55-2, 01.55-3, Lärmprognose mit Massnahmen (Eichbergerstrasse)
- Plan Nr. 03.02-1, Technischer Bericht Lärmschutzwand
- Plan Nr. 03.04-1, Situation
- Plan Nr. 03.05-1, Längsschnitt
- Plan Nr. 03.07-1, Querprofil
- Visualisierung Stützmauer mit Lärmschutzkasetten
Noch offene Fragen?
Bau- und Umweltdepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen
