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Der Kanton St.Gallen verfügt neben der Strafanstalt Saxerriet und dem Massnahmenzentrum Bitzi über acht Gefängnisse. Insgesamt stehen in den Gefängnissen 140 Plätze zur Verfügung, die seit längerer Zeit immer wieder voll ausgelastet sind. Die kleinen Gefängnisse können die gestiegenen Anforderungen nicht mehr oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand erfüllen. Dafür sollen in einem ersten Schritt das Regionalgefängnis und die Staatsanwaltschaft in Altstätten erweitert und erneuert werden.

Visualisierung Regionalgefängnis Altstätten

Bedarf

Die statischen Eingriffe im Bestandsbau beschränken sich auf das Nötigste. Sowohl im Erd- wie auch im ersten Obergeschoss werden einzelne Wände entfernt oder neue eingebaut. Mit einer neuen Vertikalverbindung zwischen Erd- und Obergeschoss werden die internen Abläufe merklich verbessert.

Die Gefängnisstrategie sieht vor, die Plätze zu erhöhen und langfristig auf drei Standorte zu konzentrieren. Mit dem Neubau wird das Regionalgefängnis Altstätten von 45 auf 126 Plätze erweitert; die Nutzfläche um 7'300 m² vergrössert. Kleinere Gefängnisse im Kanton werden aufgehoben.

Aufgrund gültiger Rechtsprechung hat der Kanton unter anderem zu gewährleisten, dass Gefangene je nach Art getrennt untergebracht werden und für die Personen die Möglichkeit besteht, sich sportlich zu betätigen. Die Zellen haben bezüglich Fläche und Hygiene den gültigen Vorschriften zu entsprechen.

Bauvorhaben

Der Neubau erfolgt mit einer zweigeschossigen Massivbauweise. Im Erdgeschoss sind hauptsächlich allgemeine Räume angeordnet, welche für den täglichen Gefängnisbetrieb benötigt werden, während das Obergeschoss mehrere Abteilungen für die Unterbringung der Gefangenen aufweist. Die Umbaumassnahmen am Bestand beschränken sich auf minimale Eingriffe.

Kosten

Die Anlagekosten belaufen sich auf insgesamt 83 Mio. Franken. Der zu erwartende Bundesbeitrag beträgt 22,8 Mio. Franken, wodurch ein Kreditbedarf von 60,2 Mio. resultieren.

Die Zusatzkosten für die Altlastensanierung betragen rund 17 Mio. Franken. Der Kantonsrat hat dazu einem Nachtragskredit zugestimmt.

Zeitplan

Botschaft und Entwurf der Regierung:  Januar 2018 
Volksabstimmung:  November 2018 
Baustart: Oktober 2023

Aufgrund der Altlasten-Standortabklärung wurde das Areal als belasteter Standort mit Sanierungsbedarf in Bezug auf das Schutzgut Oberflächengewässer (Rietaach) klassiert. Das Grundwasser ist nicht belastet. Die Altlastensanierung ist abgeschlossen.

Die Umlegung der Luchsstrasse, welche Voraussetzung für die Erweiterung des Regionalgefängnisses ist, konnte ebenfalls abgeschlossen werden.

Der Baustart (Vorbereitungsarbeiten) für den Erweiterungsbau ist im Oktober 2023 erfolgt.

 

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Hochbauamt

Bau- und Umweltdepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen