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Für bestimmte Sondertransporte und Testfahrten mit Fahrzeugen ohne Schiffsausweis müssen Sie bei der zuständigen Behörde frühzeitig ein Gesuch einreichen.

Für welche Fahrten ist eine Bewilligung einzuholen?

  • Fahrten mit Fahrzeugen ohne Schiffsausweis
  • Sondertransporte
  • Testfahrten
  • Flossfahrten 

Benötigte Unterlagen

  • Schriftliches Gesuch
  • Versicherungsnachweis mit einer Deckungssumme von 10 Millionen Franken 

Geplante Fahrten mit Fahrzeugen ohne Schiffsausweis dürfen nur mit Bewilligung durchgeführt werden.

Zuständige Behörde

Gesuche sind mindestens sechs Wochen vor der geplanten Fahrt an diejenige Behörde zu richten, in deren Gebiet die Veranstaltung startet. Startet die Veranstaltung im Kanton St.Gallen, richten Sie Ihr Gesuch bitte an das 

Schifffahrtsamt Kanton St.Gallen
Kornhaus
Postfach
9401 Rorschach 

Sind die Voraussetzungen zur Erteilung einer Bewilligung gegeben, wird für die entsprechende Fahrt eine kostenpflichtige Verfügung ausgestellt. Die Gebühr richtet sich nach dem Gebührentarif des Kantons St.Gallen und beträgt Fr. 50.– bis Fr. 600.–.

Noch offene Fragen?

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

Schifffahrtsamt

Kornhaus
Postfach
9401 Rorschach


Für Medienanfragen wenden Sie sich bitte an medienanfragen.stva@sg.ch

Schalteröffnungszeiten
Schifffahrtsamt Rorschach

Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Vom 21. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 bleibt das Schifffahrtsamt in Rorschach geschlossen.

Theorieprüfungszeiten
Rorschach

Montag und Mittwoch
13.00 - 14.30 Uhr


Vom 21. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 können beim Schifffahrtsamt in Rorschach keine Theorieprüfungen absolviert werden!