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Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

Berechnen Sie die Steuerbelastung im Kanton St.Gallen.
Bitte beachten Sie, den Gewinn vor Steuern einzugeben!

* Mindeststeuer Art. 99bis und Art. 320 StG
 

Bei der Kantonssteuer entrichten Kapitalgesellschaften und Genossenschaften ab dem fünften Geschäftsjahr nach der Gründung eine einfache Mindeststeuer von Fr. 100.-, wenn die einfachen Gewinn- und Kapitalsteuern zusammen diesen Betrag nicht erreichen.

Die Berechnung gilt nur für ordentlich besteuerte AG, GmbH, Genossenschaften. Spezielle steuerrelevante Faktoren (Beteiligungsabzug, Ausscheidungsfragen, Mindeststeuer etc.) werden in dieser Modellrechnung nicht berücksichtigt.