Im August 2021 haben in Afghanistan die Taliban die Macht übernommen. Das hatte auch zur Folge, dass afghanische Konsulate keine neuen Pässe mehr ausstellen können. Für in der Schweiz wohnhafte Afghaninnen und Afghanen ohne Papiere bedeutete dies, dass sie nicht ins Ausland reisen konnten.
Afghaninnen und Afghanen mit einem abgelaufenen heimatlichen Pass nehmen bitte mit der Ausweisstelle in St.Gallen Kontakt auf. Eine Bestätigung der afghanischen Vertretung, dass die Passbeschaffung derzeit nicht möglich ist, muss nicht mehr eingereicht werden.
Mit B oder C Bewilligung
 Personen mit B und C Bewilligung ohne gültigen heimatlichen Pass können ein Gesuch um Ausstellung eines Passes für eine ausländische Personen beantragen. Wir können leider keine Angaben zur Bearbeitungsfrist machen. Bitte buchen Sie keine Reisen, ohne ein Reisedokument erhalten zu haben.
Mit N- oder F-Ausweis
 Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen (N- / F-Ausweis) bitten wir, uns vor der Vorsprache auf der Ausweisstelle telefonisch (+41 58 229 36 31) oder via Kontaktformular zu kontaktieren.
Personen mit gültigem heimatlichen Pass erhalten kein Ersatzreisedokument.
 Bitte bringen Sie zur persönlichen Vorsprache Ihren Ausländerausweis mit. 
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch                  08.00 bis 11.30 Uhr / 13.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag                                   10.00 bis 11.30 Uhr / 13.30 bis 19.00 Uhr 
Freitag                                            08.00 bis 11.30 Uhr / 13.00 bis 17.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit: 
Montag bis Freitag                       08.00 bis 11.30 Uhr / 13.30 bis 17.00 Uhr
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