Die Schweiz sieht für Ende 2026 die Einführung einer biometrischen Identitätskarte vor.
Ab Einführung der biometrischen Identitätskarte werden die Schweizer Bürgerinnen und Bürger frei wählen können, welches Ausweismodell sie erhalten möchten.
Wie der biometrische Pass wird auch die biometrische Identitätskarte mit einem Chip versehen sein, der Ihre persönlichen Daten, ein Foto und zwei Fingerabdrücke enthält. Die auf dem Chip gespeicherten und digital signierten Daten bieten zusätzliche Sicherheit gegen Fälschung und Identitätsdiebstahl. Zudem garantiert die biometrische Identitätskarte, dass Schweizer Bürgerinnen und Bürger auch langfristig ohne Einschränkung innerhalb der EU reisen können.
Entwicklung der ersten biometrischen Schweizer Identitätskarte
FAQ
Seit 2021 müssen die EU-Staaten nur noch biometrische Personalausweise ausstellen, um von der Freizügigkeit zu profitieren. Aus diesem Grund wurde in den Verhandlungen mit der EU zum Freizügigkeitsabkommen (FZA) auch eine verbindliche Regelung für die SchweizerIdentitätskarten-Modelle angestrebt. Diese legt fest, dass Identitätskarten welche ein Jahr nach dem Inkrafttreten des angepassten FZA (das derzeit noch nicht in Kraft ist) ausgestellt werden, für Reisen in die EU zwingend einen Chip enthalten müssen. Identitätskarten ohne Chip, welche vor diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, gelten bis zu ihrem Ablaufdatum weiterhin für Reisen in die EU.
Der Hauptunterschied zwischen der aktuellen nicht-biometrischen und der biometrischen Identitätskarte ist der integrierte Chip, der biometrische und persönliche Daten speichert. Ansonsten sind die beiden Identitätskarten hinsichtlich der physischen Sicherheitsmerkmale identisch.
Derzeit deuten die Kostenberechnungen der beteiligten Stellen darauf hin, dass die Gebühren für die nicht-biometrische und die biometrische Identitätskarte identisch sein können. Jedoch werden die endgültigen Gebühren in der Ausweisverordnung durch den Bundesrat festgelegt werden.
Ja, Ihre aktuelle Identitätskarte ist bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig und kann weiterhin für Reisen verwendet werden, sofern das Zielland diese akzeptiert und keine zusätzlichen Anforderungen stellt.
Nein, alle bisher ausgestellten Identitätskarten bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
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