Für einen Aufenthalt in der Schweiz und den Erhalt eines Ausländerausweises müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nachdem das Migrationsamt Ihren Aufenthalt bewilligt hat, erhalten Sie eine Einladung in die Ausweisstelle in St.Gallen.
Dort wird Ihr Foto und Ihre Unterschrift und allenfalls die Fingerabdrücke für den neuen Ausweis erfasst. Bringen sie zum Termin Ihren Einladungsbrief und ein gültiges heimatliches Reisedokument
(Pass oder Identitätskarte) mit. Besuchen Sie bitte die Ausweisstelle nur mit einer schriftlichen Einladung am genannten Termin.
Termin verschieben
Falls Sie Ihren zugeteilten Termin nicht wahrnehmen können, können Sie ihn online verschieben. Bei Familien müssen alle Termine einzeln verschoben werden.
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Vorläufig aufgenommene Personen sowie Asylsuchende (Ausländerausweise F / N) können eine Bewilligung zur Wiedereinreise (Rückreisevisum) beantragen. Das Rückreisevisum wird in den heimatlichen Pass eingetragen. Personen, die keinen heimatlichen Pass besitzen, müssen ihre Schriftenlosigkeit belegen sowie einen Pass für ausländische Personen beantragen. Gegenüber dem Staatssekretariat für Migration (SEM) muss einer der folgenden Reisegründe belegt werden:
- Schwere Krankheit oder Tod von Familienangehörigen
- Erledigung von wichtigen und unaufschiebbaren höchstpersönlichen Angelegenheiten
- Humanitäre Gründe
- Andere Gründe (gilt nur für Personen, welche seit drei Jahren vorläufig aufgenommen sind und eine gute Integration nachweisen können)
Mehr Informationen finden sie über den nachfolgenden Link.
Besuchen sie für ein Gesuch den Schalter der Ausweisstelle.
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Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch
08.00 bis 11.30 Uhr / 13.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
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