Für einen Aufenthalt in der Schweiz und den Erhalt eines Ausländerausweises müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nachdem das Migrationsamt Ihren Aufenthalt bewilligt hat, erhalten Sie eine Einladung in die Ausweisstelle in St.Gallen.
Dort wird Ihr Foto und Ihre Unterschrift und allenfalls die Fingerabdrücke für den neuen Ausweis erfasst. Bringen sie zum Termin Ihren Einladungsbrief und ein gültiges heimatliches Reisedokument
(Pass oder Identitätskarte) mit. Besuchen Sie bitte die Ausweisstelle nur mit einer schriftlichen Einladung am genannten Termin.
Termin verschieben
Falls Sie Ihren zugeteilten Termin nicht wahrnehmen können, können Sie ihn online verschieben. Bei Familien müssen alle Termine einzeln verschoben werden.
Wie Beantrage ich einen Ausländerausweis?
EU/EFTA-Staaten
Nach der Einreise in die Schweiz müssen Sie sich persönlich bei der zuständigen Einwohnerkontrolle melden und das Gesuch Ausländerbewilligung (Formular A1) einreichen. Wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer ausländerrechtlichen Bewilligung erfüllt sind, stellt das Migrationsamt den entsprechenden Ausländerausweis aus.
Drittstaaten
Die Voraussetzungen für die Einreise in die Schweiz sind für Drittstaatsangehörige unterschiedlich. Sie hängen von der Dauer des Aufenthalts ab, aber auch vom Aufenthaltszweck wie zum Beispiel Tourismus, Besuch, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug oder Studium. Die entsprechende Bewilligung muss vor der Einreise in die Schweiz ausgestellt worden sein.
- FAQ_Auslaenderausweis
- FAQ_Carta d'identità dello straniero
- FAQ_Cartão de identidade de estrangeiro
- FAQ_Carte d'identité pour étrangers
- FAQ_Documento de identidad de extranjero
- FAQ_Foreigner's identity card
- FAQ_kartën e identitetit të të huajit
- FAQ_Osebna izkaznica tujca
- FAQ_Yabancı kimlik kartı
- FAQ_Удостоверение личности иностранца
Vorläufig aufgenommene Personen sowie Asylsuchende (Ausländerausweise F / N) können eine Bewilligung zur Wiedereinreise (Rückreisevisum) beantragen. Das Rückreisevisum wird in den heimatlichen Pass eingetragen. Personen, die keinen heimatlichen Pass besitzen, müssen ihre Schriftenlosigkeit belegen sowie einen Pass für ausländische Personen beantragen. Gegenüber dem Staatssekretariat für Migration (SEM) muss einer der folgenden Reisegründe belegt werden:
- Schwere Krankheit oder Tod von Familienangehörigen
- Erledigung von wichtigen und unaufschiebbaren höchstpersönlichen Angelegenheiten
- Humanitäre Gründe
- Andere Gründe (gilt nur für Personen, welche seit drei Jahren vorläufig aufgenommen sind und eine gute Integration nachweisen können)
Mehr Informationen finden sie über den nachfolgenden Link.
Besuchen sie für ein Gesuch den Schalter der Ausweisstelle.
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Öffnungszeiten
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Donnerstag 10.00 bis 11.30 Uhr / 13.30 bis 19.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 11.30 Uhr / 13.00 bis 17.00 Uhr
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Montag bis Freitag 08.00 bis 11.30 Uhr / 13.30 bis 17.00 Uhr