Je nach Staatsangehörigkeit brauchen Sie neben einem gültigen Pass auch ein Visum für die Einreise in die Schweiz. Visumspflichtige Personen müssen die Unterlagen für ein Visumsgesuch in jedem Fall über die Schweizer Vertretung im Ausland einreichen und den Entscheid abwarten, bevor sie einreisen.
Besuchervisum
Ein Besuchsaufenthalt in der Schweiz bzw. im Schengenraum ist bis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen möglich. Besteht eine Visumspflicht, sind die Schweizer Auslandvertretungen für die Erteilung der Besucher- bzw. Touristenvisa (Visum C) zuständig.
Die Behörden können Drittstaatsangehörige, die zwecks Besuchs von Familie oder Freunden oder aus geschäftlichen Gründen in die Schweiz einreisen, im Visumsverfahren oder bei der Einreise dazu auffordern, ein Einladungsschreiben vorzuweisen. In den nachfolgenden Merkblättern erfahren Sie, was im Einladungsschreiben und dem Visumsverfahren zu beachten ist.
Rückreisevisum
Ein Grenzübertritt ist für Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz nur mit einem gültigen heimatlichen Reisepass und einem gültigen Aufenthaltstitel möglich. Ist eine Person momentan nicht im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels, kann beim Migrationsamt ein Rückreisevisum beantragt werden.
Für die Ausstellung eines Rückreisevisa ist die Vorsprache am Schalter des Migrationsamtes erforderlich. Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:
- Original Reisepass (mind. noch 6 Monate gültig und mind. 1 Doppelseite frei)
- 1 aktuelles Passfoto (35 x 45 mm)
Je nach Aufenthaltstitel fallen für die Ausstellung von Rückreisevisa Gebühren an.
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