Beantragen Sie Ihre Akteneinsicht oder Ihre Fristverlängerung digital.
Sie können Ihre Akteneinsicht oder die Fristverlängerung online beantragen. Dafür ist allerdings eine Registrierung erforderlich. Folgen Sie den unten beschriebenen Schritten.
Anleitung Akteneinsicht
Um einen sicheren Austausch zu gewährleisten, benötigen Sie eine SwissID, um sich einloggen zu können. Über diesen Link können Sie sich für eine SwissID registrieren:
Damit die digitale Zustellung (ePost) für eine Akteineinsicht funktioniert, müssen Sie die SwissID Identitätsprüfung der Stufe 1 abgeschlossen haben. Folgen Sie dafür der Anleitung auf der SwissID Seite:
Damit wir Ihnen die Akten datenschutzkonform zusenden können, benötigen Sie, Ihre Firma oder Ihre Behörde, ein digitales Postfach (ePost). Über folgende Links können Sie dies einrichten:
Wenn Sie über eine SwissID verfügen und Sie, Ihre Firma oder Ihre Behörde über ein digitales Postfach (ePost) verfügen, können sie nun die gewünschte Akte beantragen und einsehen.
Anleitung Fristverlängerung
Für eine Fristverlängerung benötigen Sie eine SwissID, um sich im E-Portal einloggen zu können. Über diesen Link können Sie sich für Ihre SwissID registrieren:
Noch offene Fragen?
Montag bis Freitag, 08:30–11:30 Uhr und 14:00–16:00 Uhr
