Logo Kanton St.Gallen
Departement Sicherheits- und Justizdepartement
Amt/Dienststelle Kantonspolizei St. Gallen, Abteilung Zentrale Dienste, Dezentrale Fachstelle Hooliganismus
Auskunftsperson Fachsekretär Kommandobereich
Telefonnummer Auskunftsperson +41582294949
Email Auskunftsperson infokapo@kapo.sg.ch
Bezeichnung Konkordat Massnahmen Gewalt Sportveranstaltungen
Rechtsgrundlage Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit, SR 120, Verordnung über verwaltungspolizeiliche Massnahmen des Bundesamtes für Polizei und über das Informationssystem HOOGAN, SR 120.52, Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, sGS 451.51, Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1
Zweck Erfassen von Daten von Personen, die sich anlässlich einer Sportveranstaltung im In- und Ausland gewalttätig verhalten haben und gegen die eine Massnahme nach den vorgenannten rechtlichen Grundlagen verfügt wurde.
Mittel der Bearbeitung Registrierung elektronisch, Verfügung in Papier
Art der Personendaten a) Personendaten: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Wohnadresse, Foto, Beziehung zu welchem Verein b) besonders schützenswerte Personendaten: Beschreibung des strafbaren Sachverhaltes und des gewalttätigen Verhaltens, Disziplinarische Massnahmen / Massnahmenverstösse
Herkunft der Personendaten Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft
Andere an der Datensammlung beteiligte Organe fedpol, Grenzwachtkorps, Konkordatskantone
Regelmässige Empfänger der Personendaten Alle Fachstellen Hooliganismus, Mitarbeitende des Bundesamtes für Polizei, Sicherheitsverantwortliche von Sportveranstaltungen (auf Anfrage beim jeweiligen Korps)
Bemerkungen  
Aktualisierungsdatum 07.12.2023

Noch offene Fragen?

Fachstelle für Datenschutz Kanton St.Gallen

Regierungsgebäude
9001 St. Gallen