Ihre Rechte als betroffene Person
Werden Ihre Personendaten durch die Bundesverwaltung, Unternehmen, private Organisationen oder Privatpersonen bearbeitet, fällt die Datenbearbeitung in den Zuständigkeitsbereich des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten.
Bearbeiten kantonale Organe Ihre Personendaten, fällt dies in den Zuständigkeitsbereich der kantonalen Fachstelle für Datenschutz.
Die Datenbearbeitung durch Organe der Schul-, Orts- oder politischen Gemeinde fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeindefachstellen für Datenschutz.
Noch offene Fragen?
Fachstelle für Datenschutz Kanton St.Gallen
Regierungsgebäude
9001 St. Gallen