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Für die Einhaltung des kantonalen Datenschutzrechts auf Gemeindeebenen sind die Gemeindefachstellen zuständig. Betrifft Ihr Anliegen die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit einer Behörde der Gemeindeverwaltung, ist die entsprechende Gemeindefachstelle zuständig.

Das Datenschutzgesetz des Kantons St.Gallen gewährt Ihnen auf kantonaler und kommunaler Ebene die gleichen Rechte. Mehr über diese Rechte, erfahren Sie in der Rubrik Kantonaler Datenschutz. Politische Gemeinden, Schul- und Ortsgemeinden müssen eigene Datenschutzfachstellen einrichten. Etliche Gemeinden haben sich in den regionalen Gemeindefachstellen zusammengeschlossen. Die Gemeinde St. Gallen führt eine eigene Fachstelle für Datenschutz. Die Anschrift der jeweilige Fachstelle für Datenschutz der Gemeinden finden Sie in der Rubrik Kontakt regionale Datenschutzfachstellen.

Die Fachstellen für Datenschutz der Gemeinden überprüfen die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch die öffentlichen Organe der Gemeinden. Sie beraten die kommunalen öffentlichen Organe und betroffene Personen in Fragen des Datenschutzes, nehmen Stellung zu Projekten und zum Entwurf von Erlassen mit datenschutzrechtlichem Inhalt oder sensibilisieren die kommunalen öffentlichen Organe für ihre datenschutzrechtlichen Pflichten.

 

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Fachstelle für Datenschutz Kanton St.Gallen

Regierungsgebäude
9001 St. Gallen