Für die Einhaltung des kantonalen Datenschutzrechts auf Gemeindeebenen sind die Gemeindefachstellen zuständig. Betrifft Ihr Anliegen die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit einer Behörde der Gemeindeverwaltung, ist die entsprechende Gemeindefachstelle zuständig.
Das Datenschutzgesetz des Kantons St.Gallen gewährt Ihnen auf kantonaler und kommunaler Ebene die gleichen Rechte. Mehr über diese Rechte, erfahren Sie in der Rubrik "Kantonaler Datenschutz".
Die Fachstellen für Datenschutz der Gemeinden überprüfen auf Anzeige betroffener Personen die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch die öffentlichen Organe der Gemeinden.
Die Gemeinden müssen eigene Datenschutzfachstellen einrichten. Etliche Gemeinden haben sich in den regionalen Gemeindefachstellen zusammengeschlossen. Die Gemeinden Flawil und St. Gallen führen eine eigene Fachstelle. Die Anschrift Ihrer Gemeindefachstelle finden Sie "hier".
Noch offene Fragen?
Fachstelle für Datenschutz Kanton St.Gallen
Regierungsgebäude
9001 St. Gallen