Für die Einhaltung des kantonalen Datenschutzes auf Gemeindeebenen sind die regionalen Fachstellen für Datenschutz zuständig. Betrifft Ihr Anliegen die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit einer Behörde der Gemeindeverwaltung, obliegt die Aufsicht der entsprechenden regionalen Fachstelle.
Das Datenschutzgesetz des Kantons St.Gallen gewährt Ihnen auf kantonaler und kommunaler Ebene die gleichen Rechte. Mehr über diese Rechte, erfahren Sie in der Rubrik Kantonaler Datenschutz neues Fenster. Politische Gemeinden, Schul- und Ortsgemeinden müssen eigene Datenschutzfachstellen einrichten.
Sie überprüfen die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch öffentliche Organe der Gemeinden, beraten Gemeinden und betroffene Personen in Fragen des Datenschutzes, nehmen Stellung zu Projekten und zum Entwurf von Erlassen mit datenschutzrechtlichem Inhalt oder sensibilisieren die kommunalen öffentlichen Organe für ihre datenschutzrechtlichen Pflichten.
Zahlreiche Gemeinden haben sich in den regionalen Gemeindefachstellen zusammengeschlossen. Die Gemeinde St. Gallen führt eine eigene Fachstelle. Die jeweilige Anschrift finden Sie in der Rubrik Kontakt regionale Datenschutzfachstellen neues Fenster.
Noch offene Fragen?
Fachstelle für Datenschutz Kanton St.Gallen
Klosterhof 7
9001 St. Gallen
