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Sie interessieren sich für die Herkunft Ihrer Familie?

Grundsätzlich müssen Sie Daten des Zivilstandsregisters direkt bei der betroffenen Person einholen. Ansonsten ist zwischen bewilligungspflichtiger und bewilligungsfreier Familienforschung zu unterscheiden.

Bewilligungsfreie Familienforschung

Personendaten aus Registern, die vor dem Jahr 1900 eröffnet wurden, fallen nicht unter die strengen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die geführten Kirchenbücher und Bürgerregister sind verfilmt, sodass Sie diese direkt beim Staatsarchiv einsehen können. Das Staatsarchiv kann Ihnen die entsprechenden Personendaten ohne aufsichtsrechtliche Bewilligung herausgeben. 

Daten der verstorbenen direkten Vorfahren
Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung erstreckt sich auf die lebenden sowie verstorbenen Vorfahren in gerader Linie. Das Zivilstandsamt kann Ihnen oder einer von Ihnen bevollmächtigten Person die Informationen bewilligungsfrei, aber kostenpflichtig bekanntgeben. Wenden Sie sich für weitere Auskünfte bitte direkt an das zuständige Zivilstandsamt.

Bewilligungspflichtige Familienforschung

Für die Bekanntgabe von Personendaten, welche die Zivilstandsregister nach dem Jahr 1900 betreffen, muss unser Amt eine kostenpflichtige Bewilligung erteilen.

In erster Linie müssen Sie die gewünschten Informationen direkt bei den betroffenen Personen besorgen. Nur wenn dies nicht möglich oder offensichtlich unzumutbar erscheint, kann unser Amt dem Zivilstandsamt eine Bewilligung für die Bekanntgabe von Personendaten erteilen. Die betroffene Person muss der Bewilligung grundsätzlich zustimmen. Nach Erteilung der Bewilligung gibt Ihnen das Zivilstandsamt insoweit Auskunft, als dies zur Kontaktaufnahme erforderlich ist (Name und letzter bekannter Wohnort). Die Auskünfte und Auszüge des Zivilstandsamtes sind ebenfalls kostenpflichtig.

Für die Einreichung eines entsprechenden Gesuchs nehmen Sie bitte mit uns telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf.

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Zivilstandswesen

Amt für Gemeinden und Bürgerrecht

Davidstrasse 27
9001 St.Gallen