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Der St.Galler Kantonsrat ist wie alle Parlamente in der Schweiz ein Milizparlament. Seine Mitglieder gehen hauptberuflich einer anderen Tätigkeit nach. Für die Arbeit im Kantonsrat erhalten sie Entschädigungen. Die Entschädigungen der Mitglieder und Fraktionen des Kantonsrates sind im Kantonsratsbeschluss über die Entschädigung der Mitglieder und Fraktionen des Kantonsrates (sGS 131.12) geregelt.

Gemäss Art. 150 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates neues Fenster (sGS 131.11; abgekürzt GeschKR) erhalten die Ratsmitglieder für jede Sitzung des Kantonsrates, des Präsidiums und der Kommissionen, an der sie teilnehmen, ein Taggeld. 

Für eine Sitzung von zwei Stunden Dauer oder mehr erhalten die Ratsmitglieder Fr. 400.–. Dauert eine Sitzung weniger als Stunden, werden die Ratsmitglieder mit Fr. 200.– entschädigt.

Jedes Ratsmitglied erhält zudem eine Grundentschädigung von Fr. 2000.– je Jahr sowie einen jährlichen Vorsorgebeitrag, der 12 Prozent der jeweiligen Bruttoentschädigung beträgt. 

Den Fraktionen neues Fenster wird gemäss Art. 159 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates neues Fenster (sGS 131.11; abgekürzt GeschKR) die Vorbereitung der Ratsgeschäfte – der Personal- und Sachaufwand des Sekretariats sowie die Beschaffung von Unterlagen für die Fraktionstätigkeit – vergütet. 

Jede Fraktion erhält dafür einen Grundbetrag von Fr. 30'200.–. Zudem erhalten die Fraktionen je Fraktionsmitglied zusätzlich Fr. 3'000.–. 

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