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Publiziert am 18.03.2026 08:29 im Bereich Kantonspolizei
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In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch (18.03.2026) stellte die Kantonspolizei anlässlich von Patrouillenfahrten und Verkehrskontrollen im ganzen Kanton Personen in fahrunfähigem Zustand fest. Von diesen war ein Autofahrer zusätzlich an einem Verkehrsunfall beteiligt. Die Fehlbaren werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.

  • Gossau: Am Dienstagabend, kurz vor 21:40 Uhr, wurde ein 28-jähriger Autofahrer an der Oberdorfstrasse anlässlich einer Verkehrskontrolle angehalten. Der 28-Jährige wurde als fahrunfähig eingestuft. Er musste eine Blut- und Urinprobe abgeben und ihm wurde der ausländische Führerausweis für die Schweiz auf der Stelle aberkannt.

  • Wil: Am Mittwoch, kurz nach 01:45 Uhr, wurde ein 24-jähriger Autofahrer durch eine Patrouille an der Georg-Rennerstrasse zur Kontrolle angehalten. Auch er wurde durch die Kontrollierenden als fahrunfähig eingestuft. Beim 24-Jährigen wurde eine Blut- und Urinprobe verfügt und er musste den Führerausweis auf der Stelle abgeben.

  • St. Gallen: Kurz vor 3 Uhr fiel einer Patrouille ein 41-jähriger Autofahrer auf der Rorschacher Strasse aufgrund seiner Fahrweise auf. Anlässlich der Kontrolle wurde dieser als fahrunfähig eingestuft und es wurde eine Blut- und Urinprobe angeordnet. Dem Autofahrer wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen.

  • Altstätten: Zur gleichen Zeit stellte eine Patrouille an der Neufeldstrasse einen 41-jährigen Autofahrer fest. Anlässlich der Kontrolle nahmen die Polizisten bei ihm Alkoholmundgeruch wahr. Die durchgeführte beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.74mg/l. Dem 41-Jährigen wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen.

  • Rheineck: Kurz vor 4:15 Uhr hat ein Autofahrer der Notruf- und Einsatzleitzentrale gemeldet, dass es auf der Grüenaustrasse soeben zu einer Kollision zwischen ihm und einem anderen Autofahrer gekommen sei. Dieser habe sich nicht um den Schaden gekümmert und seine Fahrt fortgesetzt. Nach erfolgten Abklärungen konnte der fehlbare 62-jährige Autofahrer an seinem Wohnort angetroffen werden. Bei der Kontrolle wurde er durch die Polizisten als fahrunfähig eingestuft und es wurde eine Blut- und Urinprobe angeordnet. Der Führerausweis wurde dem Mann auf der Stelle abgenommen. Durch den Unfall entstand ein Schaden von mehreren tausend Franken.