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Publiziert am 19.07.2024 10:10 im Bereich Kantonspolizei
Symbolbild

In der Zeit zwischen Donnerstag und Freitagmorgen (19.07.2024), haben Patrouillen der Kantonspolizei St.Gallen zehn fahrunfähige Verkehrsteilnehmende angehalten. Alle wurden aufgrund Fahrunfähigkeit, Alkohol- oder Betäubungsmittelkonsums oder Fahren trotz Führerausweisentzug bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.

Donnerstag, 01:25 Uhr, Buchs, 19-jähriger Autofahrer, in fahrunfähigem Zustand unterwegs, vermeidbarer Lärm durch extremes Beschleunigen verursacht, Blut- und Urinprobe angeordnet, Führerausweis auf Probe abgenommen.

Donnerstag, 01:45 Uhr, Trübbach, 39-jähriger Autofahrer, Atemalkoholmessung fiel zu hoch aus, Fahrverbot für einige Stunden ausgesprochen.

Donnerstag, 03:10 Uhr, St.Gallen, 28-jährige Autofahrerin, Atemalkoholmessung fiel zu hoch aus, trotz Alkoholverbot unterwegs, Fahrverbot für einige Stunden ausgesprochen.

Donnerstag, 16:20 Uhr, Gebertingen, 73-jähriger Autofahrer, trotz Entzug des Führerausweises unterwegs.

Donnerstag, 18:40 Uhr, Uznach, 39-jähriger E-Skateboard-Fahrer, Atemalkoholmessung fiel zu hoch aus, Leistungssteigerung an E-Skateboard vorgenommen, E-Skateboard sichergestellt.

Donnerstag, 21:15 Uhr, Grabs, 46-jähriger Autofahrer, ausserorts mit 107 km/h anstelle der erlaubten 80 km/h unterwegs, beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen zu hohen Wert, Führerausweis abgenommen.

Donnerstag 21:45 Uhr, Rorschacherberg, 24-jähriger Autofahrer, in fahrunfähigem Zustand und trotz Entzug des Führerausweises unterwegs, Entnahme einer Blut- und Urinprobe angeordnet.

Freitag, 00:00 Uhr, Gossau, 27-jähriger Autofahrer, beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.64 mg/l, Führerausweis abgenommen.

Freitag, 01:55 Uhr, Buchs, 20-jähriger E-Scooter-Fahrer, Atemalkoholmessung fiel zu hoch aus, Leistungssteigerung an E-Scooter vorgenommen, E-Scooter sichergestellt.

Freitag, 03:00 Uhr, Werdenberg, 28-jähriger Autofahrer, in fahrunfähigem Zustand unterwegs, Entnahme einer Blut- und Urinprobe angeordnet, Führerausweis abgenommen.