In der Zeit zwischen Freitagnachmittag und Sonntagmorgen (26.5.2024), haben Patrouillen der Kantonspolizei St.Gallen mehrere fehlbare Verkehrsteilnehmende angehalten. Diese waren entweder alkoholisiert, trotz Entzug des Führerausweises oder fahrunfähig unterwegs. Alle gelangen bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige.
Freitag, 15:45 Uhr, Gossau, 66-jähriger Autofahrer, in angetrunkenem Zustand unterwegs, Weiterfahrt untersagt
Freitag, 21:50 Uhr, Altstätten, 27-jähriger Autofahrer, trotz Entzug des Führerausweises unterwegs
Samstag, 2:10 Uhr, Buchs, 24-jähriger Autofahrer, beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.56 mg/l, Führerausweis auf der Stelle abgenommen
Samstag, 10:40 Uhr, Kaltbrunn, 88-jähriger Autofahrer in fahrunfähigem Zustand unterwegs, Führerausweis auf der Stelle abgenommen, durch die Kantonspolizei St.Gallen wurde die Entnahme einer Blut- und Urinprobe verfügt
Samstag, 10:45 Uhr, Kaltbrunn, 71-jähriger Autofahrer, in angetrunkenem Zustand unterwegs, Weiterfahrt untersagt
Samstag, 21:15 Uhr, Niederuzwil, 30-jähriger Autofahrer, trotz Entzug des Führerausweises unterwegs
Alle Verkehrsteilnehmenden gelangen bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige.