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Publiziert am 14.07.2023 13:51 im Bereich Kantonspolizei
Raserkampagne

Wer im Strassenverkehr mutwillig mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fährt oder durch die vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalles mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch waghalsiges Überholen oder die Teilnahme an illegalen Rennen, gilt als Raser. Rasen, Driften, Rennen fahren sind Verbrechen und das hat Konsequenzen.

Eine Kampagne, übernommen mit freundlicher Genehmigung der Stadtpolizei Zürich.

 

Als Raser oder Raserin gilt, wer die signalisierte Höchstgeschwindigkeit massiv überschreitet oder sich an illegalen Strassenrennen mit motorisierten Fahrzeugen beteiligt. Auch waghalsiges Überholen oder das Driften auf öffentlichen Verkehrsflächen gilt als Raserdelikt. Genauso wie «Burnouts», also das absichtliche Durchdrehenlassen der Räder.

Mit einer solchen Fahrweise geht man das hohe Risiko ein, jemanden schwer zu verletzten oder gar zu töten. Dementsprechend werden solche Delikte mit harten Strafen geahndet. Raserinnen und Raser gelten als Verbrecher und müssen einschneidende Konsequenzen tragen.

Geschwindigkeit

Wer die Höchstgeschwindigkeit in krasser Weise überschreitet, gilt als Raser/-in. Im Artikel 90 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes, dem sogenannte Raserartikel, ist genau definiert, welche Geschwindigkeitsüberschreitung als Raserdelikt klassiert wird:

  • mindestens 40 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 30 km/h gilt
  • mindestens 50 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 50 km/h gilt
  • mindestens 60 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 80 km/h gilt
  • mindestens 80 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 100 km/h gilt
  • mindestens 80 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 120 km/h gilt

 

Driften

Ja, es sieht auf Rennstrecken und in Filmen toll aus, ist aber auf öffentlichen Strassen klar verboten. Beim Driften wird ein Fahrzeug bewusst in einen unstabilen Fahrzustand gebracht. Die Reifen verlieren die Haftung zur Strasse und das Fahrzeug schleudert über den Asphalt. Das gilt als unkontrollierter Zustand. Man stelle sich nur vor, dass das Auto auf die Gegenfahrbahn kommt, zum Beispiel in den Bereich eines Fussgänger- oder Radstreifens. Das ist waghalsig und sehr gefährlich. Kommt es zu einem Unfall, sind Schwerverletzte oder gar Tote sehr wahrscheinlich. Ungeachtet, ob es zu einem Unfall kommt oder nicht – ein solches Fahrmanöver gilt als Raserdelikt.

Unbewilligte Rennen

Öffentliche Strassen sind keine Rennstrecke. Rennen sind deshalb ohne Bewilligung auch verboten. Bei Rennen wird ausgelotet, wer eine Strecke schneller absolvieren kann. Dabei kommt es unweigerlich zu teils massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen oder gefährlich weiten Unterschreitungen des Sicherheitsabstandes. Sei dies beim Hintereinanderfahren auf der Autobahn oder beim Start nebeneinander an einer Ampel. Ein solches Fahrverhalten ist illegal und gefährdet andere Verkehrsteilnehmende in krasser Weise. Das ist ein Raserdelikt.

Diese Strafen drohen

  • Minimum ein Jahr Freiheitsstrafe
  • Eintrag des Verbrechens im Strafregister
  • Mindestens zwei Jahre Führerausweisentzug
  • Führerausweis auf Probe wird annulliert
  • Fahrzeug kann beschlagnahmt werden
  • Hohe Kosten für Busse, Verfahrenskosten und Fahrzeugsicherstellung

Unfall – diese weiteren Konsequenzen drohen

  • Regress (Rückforderung, die eine Versicherung stellen kann, wenn ein Unfall oder ein Schaden grobfahrlässig herbeigeführt wurde) der Versicherung bei Sach- und Personenschäden kann zu hoher Verschuldung führen
  • Zusätzliche Delikte gemäss Strafgesetzbuch wie beispielsweise Körperverletzung oder eventualvorsätzliche Tötung​

Die Kantonspolizei St.Gallen wünscht Ihnen eine sichere Fahrt und versorgt Sie im nächsten Kapo-Ratgeber gerne mit neuen Informationen.