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Publiziert am 24.02.2023 10:01 im Bereich Kantonspolizei
Symbolbild

In der Zeit zwischen Donnerstagabend und Freitagmorgen (24.02.2023) hat die Kantonspolizei St.Gallen fünf Personen aufgrund von Fahren unter Alkoholeinfluss oder Fahrunfähigkeit zur Anzeige gebracht. Zudem hat eine Person ein Rotlicht missachtet. Zwei Personen wurde der Führerausweis abgenommen und drei Personen die Weiterfahrt für mehrere Stunden untersagt. Eine Person musste auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eine Blut- und Urinprobe abgeben.

Donnerstag, 16:40 Uhr, Buchs, 54-jähriger Autofahrer, als fahrunfähig eingestuft, Blut- und Urinprobe auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen abgenommen, Führerausweis abgenommen

Donnerstag, kurz vor 22 Uhr, Diepoldsau, 51-jährige Autofahrerin, unter Alkoholeinfluss, Missachten des Rotlichts, beweissichere Alkoholmessung zeigte Wert von 0.50 mg/l, Führerausweis abgenommen

Donnerstag, 23:50 Uhr, Heerbrugg, 32-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, Weiterfahrt untersagt

Freitag, 02:30 Uhr, St.Gallen, Autobahn, 26-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, Weiterfahrt untersagt

Freitag, kurz nach 3 Uhr, St.Gallen, Autobahn, 27-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, Weiterfahrt untersagt

Die Autofahrer und Autofahrerin werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.